Beschlussvorschlag für den Rat:

Der in der Anlage 1 angefügte Kriterienkatalog mit den „harten“ und „weichen“ Tabuzonen wird beschlossen. Mit dem daraus resultierenden Planentwurf wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.


Herr Kösters und Herr Schulze Temming erklären sich für befangen. Sie begeben sich in den Zuschauerraum und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag des Bezirksausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: 5 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen