Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Die Ausführungen der Bezirksregierung Münster, Dezernat 32 und des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen.

2.    Es wird beschlossen, die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich liegt im westlichen Teil des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck, südlich der Berkelaue und nordwestlich des bestehenden Wohnbaugebietes „Wüllen“. Der Planbereich beinhaltet Teile des Grundstückes Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 6, Flurstück 742.

3.    Der Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Entwurf  der Begründung und Umweltbericht werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

4.    Der Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begrün-dung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.


Frau Besecke erläutert den Sachverhalt.

 

Herr Walbaum hält es für wichtig, dass parallel der Erschließungsplan erarbeitet und mit den Anliegern abgestimmt wird.

 

Herr Brall bezieht sich auf die von Anliegern eingereichte Anregung, die vom Ausschuss abgelehnt worden sei. Es gehe um einen möglichen Weg zwischen „Wüllen alt und neu“. Er gehe davon aus, dass die in der Anregung aufgeführten Punkte bei der Abstimmung mit den Bürgern wieder thematisiert werden. Er halte den Weg nach wie vor für sinnvoll und würde es begrüßen, wenn er käme.

 

Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig