Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Berge“ wird beschlossen.
Das Plangebiet beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 12, Flurstücke 69, 133, 636, 637, 639, 642 und 643.

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.    Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch  (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

4.    Der Entwurf des Bebauungsplanes „Auf dem Berge“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

5.    Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.


Frau Besecke geht auf die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes ein, in dem die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung favorisierte Variante mit drei großen Grundstücken berücksichtigt wurde.

 

Herr Heymanns befragt Herrn Hein, ob er der Überzeugung sei, dass der Kanal Tiefer Weg die zusätzlich anfallenden Wassermassen ordnungsgemäß abführen könne.

 

Herr Hein antwortet, dass hydraulische Berechnungen durchgeführt worden seien und er sicher sei, dass die Kanalisation dieses im Rahmen der Regeln der Technik schaffe.

 

Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig