Beschlussvorschlag für den Rat:

Mit dem Planentwurf wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.


Frau Besecke betont, dass es sich nicht um eine vorhabenbezogene Planänderung handele. Dann geht sie auf die einzelnen Festsetzungen bzw. Änderungspunkte ein.

 

Nach kurzer Erörterung schließt sich der Ausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig