Beschluss:

1.    Die Ausführungen der Bezirksregierung Münster, Dezernat 32 und des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen.

2.    Es wird beschlossen, die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich liegt im westlichen Teil des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck, südlich der Berkelaue und nordwestlich des bestehenden Wohnbaugebietes „Wüllen“. Der Planbereich beinhaltet Teile des Grundstückes Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 6, Flurstück 742.

3.    Der Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Entwurf  der Begründung und Umweltbericht werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

4.    Der Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begrün-dung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.


Frau Dirks, Herr Tauber und Herr Wiesmann erklären sich für befangen. Sie begeben sich in den Zuschauerraum und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Herr Kösters übernimmt zu diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungsvorsitz.

 

Herr Rampe und Herr Walbaum erkundigen sich, ob und wann die Bürger bzgl. der Erschließung über die Annettestraße informiert würden.

 

Herr Mollenhauer berichtet, dass die Anlieger in Kürze angeschrieben würden und dem Anschreiben auch ein Plan als Grundlage beigefügt werde. Bei dem heutigen Beschluss gehe es aber um den Flächennutzungsplan. Der Flächennutzungsplan ermögliche kein Baurecht. Das Bebauungsplanverfahren habe gerade erst mit dem ersten Verfahrensschritt begonnen.

 

Frau Mollenhauer weist darauf hin, dass sowohl die Eigentümer als auch die Mieter angeschrieben werden müssten.

 

Herr Mollenhauer bestätigt, dass dies auch vorgesehen sei.


Stimmabgabe: einstimmig