Beschluss:

1.    Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Berge“ wird beschlossen.
Das Plangebiet beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 12, Flurstücke 69, 133, 636, 637, 639, 642 und 643.

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.    Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch  (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

4.    Der Entwurf des Bebauungsplanes „Auf dem Berge“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

5.    Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig