Beschluss:

1.    Für das Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Helker Berg“ umfasst, wird die Aufstellung der 4. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „Helker Berg“ beschlossen. Das Plangebiet liegt im südlichen Stadtgebiet Billerbecks und umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 25, Flurstücke 346, 464 und 467 tlw. sowie Flur 24, Flurstück 346 tlw. Er wird wie folgt konkret umgrenzt:

·         Im Norden verläuft die Grenze des Geltungsbereiches 12 m parallel zur nördlichen Grenze des Flurstückes 346, Flur 25.

·         Die Grenze verläuft weiter im Osten in südlicher Richtung auf den südöstlichen Eckpunkt der Minigolf-Anlage und von dort auf den gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 283 und 285, Flur 25.

·         Richtung Nordwesten verläuft die Grenze weiter entlang der nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 284 und 285, Flur 25.

·         Nach Nordosten knickt die Grenze lotrecht auf den südwestlich gelegenen Grenzpunkt des Flurstückes 350, Flur 25 und verläuft weiter nach Osten und Norden entlang des Flurstücks 350, Flur 25, nach Norden, Osten, Norden und Westen entlang des Flurstücks 466, Flur 25.

·         Vom nordwestlichsten Grenzpunkt des Flurstückes 466, Flur 25 verläuft die Grenze lotrecht nach Norden und endet auf der nördlichen Grenze des Geltungsbereiches.

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.    Die Änderung und Ergänzung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch  (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

4.    Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

5.    Der Entwurf der 4. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „Sportzentrum Helker Berg“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

6.    Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden

 


Stimmabgabe: einstimmig