Betreff
1. Ergänzung und Änderung des Bebauungsplanes "Biogasanlage Beerlage" hier: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
FBPB/587/2010
Art
Sitzungsvorlage

        Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:
                       

Die Verwaltung wird beauftragt, in Anlehnung an den vorgelegten Vertragsinhalt bis zur Ratsitzung mit der Vorhabenträgerin einen städtebaulichen Vertrag zu schließen.

 

 

                    Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als
            Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.     Den Anregungen der Bürger wird wie in der Anlage 1 Seite 6 ausgeführt gefolgt.

2.     Der Anregung des Kreises Coesfeld -Untere Landschaftsbehörde- wird gefolgt, die Stellungnahmen der anderen Fachdienste werden zur Kenntnis genommen.

3.     Die Stellungnahme von Straßen NRW und der Bezirksregierung Arnsberg
-Kampfmittelräumdienst- wird entsprechend der Ausführungen zur Kenntnis genommen.

4.     Es wird beschlossen, die 1. Ergänzung und Änderung des Bebauungsplanes „Biogasanlage Beerlage“ aufzustellen. Der Planbereich liegt im Nordosten des Stadtgebietes Billerbeck in der Gemarkung Billerbeck Beerlage, Flur 16, und umfasst die Flurstücke 198 teilweise und 200 teilweise. Der Planbereich wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die südliche Baugrenze des SO 4,
im Osten durch den Privatweg,
im Süden durch die nördliche Grenze des SO 2 und die L 506 sowie
im Westen durch die verlängerte nördliche Geltungsbereichsgrenze des rechtswirksamen Bebauungsplanes fallend auf die L 506.
(s. Lageplan des Geltungsbereiches – Anlage 1)
Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.

5.     Der Entwurf der 1. Ergänzung und Änderung des Bebauungsplanes „Biogasanlage Beerlage“ mit dem Entwurf der Begründung mit seinen Anlagen (Umweltbericht, landschafspflegerischer Begleitplan und Ergänzung zum Geruchsgutachten G 1243-02) wird für die Offenlage gebilligt.

6.     Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Anlagen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel dazu ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Sachverhalt:

 

Entsprechend der in oben genannter Sitzung gefassten Beschlüsse wurde nach 14-tägigem Aushang am 17. März 2010 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Die Niederschrift ist in der Anlage 2 in der linken Spalte dargestellt. Durch Herrn Schulte vom Planungsbüro Schemmer und Wülfing wurde auf der rechten Seite der Abwägungsvorschlag mit Erklärungen ergänzt. Gleiches gilt für die Anregungen aus der Behördenbeteiligung.

 

Wie der Niederschrift aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zu entnehmen ist, stößt nicht die nunmehr geplante zusätzliche Siloplatte auf Bedenken der Anlieger. Der Planungsprozess wurde vielmehr zum Anlass genommen, die heute bestehenden Immissionsprobleme und hier insbesondere die Belastungen durch den nächtlichen Gülletransport anzusprechen. Um diese Thematik losgelöst vom Planverfahren mit den Anliegern und Betreibern genauer zu erörtern, wurde ein weiterer nicht öffentlicher Termin durchgeführt. Das Ergebnisprotokoll ist anonymisiert angehängt. Zusammenfassend ist auszuführen, dass die Gesprächsbereitschaft auf beiden Seiten groß ist und prinzipiell alle an einem guten Miteinander interessiert sind. Allerdings sollte sich der Gesprächsprozess nicht allein auf das jetzt durchzuführende Planverfahren beschränken. Verwaltungsseitig wird hier vielmehr ein langfristiges Engagement gesehen, um dauerhaft eine Verbesserung zu erreichen.  Die Anlagebetreiber haben eine Absichtserklärung zu verschiedenen lärmmindernden Maßnahmen eingereicht (Anlage 3). Im nächsten Jahr soll hierzu überprüft werden, ob eine Minderung der Verkehrsbelastungen erzielt werden konnte.

 

Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurde zudem weiter an dem Konzept zur schadlosen Beseitigung des Niederschlagswassers gearbeitet. Hierzu sollen naturnahe Klärteiche angelegt werden. Herr Schulte wird zum Planentwurf in der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vortragen.

 

Bis zur Ratsitzung ist zudem ein weiterer städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Dieser ist im nichtöffentlichen Teil zu beraten. Die inhaltlich für die Öffentlichkeit wesentlichen Teile sind nachfolgend aufgelistet:

1.  Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, die Energiepflanzen auf der Siloplatte nicht höher als sieben Meter zu lagern. Gemessen wird von der  Bodenplatte.

2.  Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, entsprechend der Ausführungen in der Ergänzung zum Geruchsgutachten G-1243-02 vom 26.04.2010 immer eine Siloplatte komplett abgedeckt zu halten.

3.  Die Siloplatte ist nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen sind zu beseitigen.

4.  Die Vorhabenträgerin erkennt die im Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen festgesetzten Pflanzmaßnahmen an. Ebenfalls erkennt sie die als Anlage beigefügten Ergebnisse des landschaftspflegerischen Begleitplans und die daraus resultierenden Ausgleichs- und Pflegemaßnahmen außerhalb des eigentlichen Plangebietes an. Abweichungen bedürfen des Einvernehmens der Stadt.

5.  Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, alle Pflanzmaßnahmen zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach Fertigstellung der Hochbauarbeiten, spätestens bis zum Ende der ersten Pflanzperiode nach Inbetriebnahme der neugebauten Siloplatte durchzuführen. Die Maßnahmen richten sich dabei genau nach dem im Landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellten Pflanzschemata und den Pflanzlisten des Büros Ökon.

 

Zusammenfassend wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, das Planverfahren durchzuführen, um eine Verbesserung der Lagerung der Silage zu erreichen. Darüber hinaus sollte, wie beschrieben, der Dialog fortgesetzt werden. Die Offenlage der Planung wird in den Sommerferien durchgeführt, um direkt danach in die weitere Beratung gehen zu können, da die Vorhabenträgerin die Siloplatte vor der nächsten Maisernte bauen möchte.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichleiter                             Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Bezirksausschusses vom 27.01.2010 TOP 2 ö.S., des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 3.02.2010, TOP 3 ö.S. und des Rates vom 18.02.2010 TOP 6 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

·           Lageplan des Geltungsbereiches der 1. Ergänzung und Änderung des Bebauungsplanes (Geltungsbereichsabgrenzungsplan)

·           Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

·           Absichtserklärung zu Maßnahmen der Lärmreduzierung

·           Bebauungsplanentwurf und Begründung

 

Nur im Ratsinfosystem:

·           Umweltbericht und landschaftspflegerischer Begleitplan

·           Ergänzung zum Geruchsgutachten G-1243-02 vom 26.04.2010

·           Stellungnahme des Kreises Coesfeld zur rechtlichen Einordnung des Verkehrslärmes

·           Ergebnisprotokoll zum Gesprächstermin vom 16.06.2010

Hinweise zum Abrufen der Anlagen im Internet:

·           unter Ratsinfosystem das blaue Wort z.B. Bezirksausschuss anklicken, dann bei den einzelnen Sitzungspunkten den blauen Einzelpunkt z.B. FBPB/587/2010 anklicken. Rechts oben sind dann neben der Vorlage auch alle Anlagen als pdf anwählbar.