Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Den Anregungen der Bezirksregierung Münster zum Einzelhandelskonzept der Stadt Billerbeck wird entsprechend der Ausführungen in der Sitzungsvorlage teilweise gefolgt.
Das von der BBE Münster aufgestellte Einzelhandelskonzept für die Stadt Billerbeck wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Sachverhalt:
Entsprechend der Beschlüsse fand am 1. Juni 2010 ein öffentlicher Erörterungstermin statt. 14 Bürger waren erschienen, eine Niederschrift wurde angefertigt und ist nachfolgend eingefügt.
Niederschrift
über den öffentlichen Erörterungstermin zur Vorstellung des Entwurfs des
Einzelhandelskonzeptes
am: 1.
Juni 2010, 20:00 – 20:50 Uhr
Ort: Kultursaal
„Alte Landwirtschaftsschule“
Anwesend: Herr
Schrader, BBE Handelsberatung Münster
Frau Dirks
Herr Mollenhauer
Frau Besecke
Frau Freickmann als
Schriftführerin
Frau Dirks begrüßt die Erschienenen und erläutert Sinn und Zweck des
Einzelhandelskonzeptes.
Herr Schrader stellt mittels Power-Point-Präsentation den Entwurf des
Einzelhandelskonzeptes vor.
Herr Niermann erkundigt sich, ob es Pläne zur Erweiterung des
Aldi-Marktes an der Darfelder Straße gebe.
Frau Besecke führt aus, dass zwischen der heutigen Verkaufsfläche und
der Großflächigkeit (800 qm) noch ein Puffer vorhanden sei, so dass
geringfügige Erweiterungen denkbar seien. Da es sich aber nicht um einen
integrierten Standort handele, wäre an dem Standort eine Erweiterung in die
Großflächigkeit nicht möglich.
Herr Walbaum wirft die Frage auf, ob Lidl und K & K ihre
Verkaufsflächen auf über 800 qm erweitern dürften.
Herr Schrader erläutert, dass diese beiden Märkte privilegiert und schon
heute größer seien. Sie dienten der wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung.
Frau Dirks weist darauf hin, dass die Verkaufsflächen im Bebauungsplan
festgeschrieben seien und Änderungen planungsrechtlich gesichert werden
müssten.
Herr Schrader stellt fest, dass durch die Ausweisung allein kein
Baurecht geschaffen werde, vielmehr erfolge die Abwägung des konkreten
Vorhabens im Rahmen des Bauleitplanverfahrens.
Frau Besecke merkt an, dass die zentrenrelevanten Sortimente im Konzept
zwar auf die Großflächigkeit ausgelegt seien. Künftig sollen jedoch sukzessive
die Bebauungspläne für Gewerbegebiete geändert und die heute tlw.
unterschiedlichen Sortimentslisten vereinheitlicht werden.
Auf Nachfrage von Frau Miltrup erläutert sie, dass sich dort dann auch
keine Einzelhändler unter 800 qm ansiedeln könnten, welche diese Artikel im
Hauptsortiment führen.
Frau Dirks teilt mit, dass sich in den Mischgebieten rund um den
zentralen Versorgungsbereich Betriebe unterhalb der Großflächigkeit ansiedeln
könnten. In Gewerbegebieten sollen diese ausgeschlossen werden.
Auf Nachfrage eines Anwesenden wird verwaltungsseitig mitgeteilt, dass
der alte K & K Markt knapp unterhalb der Großflächigkeit liege und die
Fläche für unterschiedliche Nutzungen aufgeteilt werden soll.
Herr Wübken fragt nach, inwiefern sich das Einzelhandelskonzept auf das
Gewerbegebiet Darfelder Straße auswirke und ob dort Einzelhandel möglich sei.
Herr Schrader teilt mit, dass in Gewerbegebieten nicht zentrenrelevanter
Einzelhandel mit einem angemessenen Anteil von Randsortimenten möglich sei. Im
Prinzip seien großflächige Nutzungen mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten
möglich, sofern das Planungsrecht entsprechendes vorsehen würde.
Frau Besecke erläutert weiter, dass die Sortimentsliste des Konzeptes
nicht automatisch für die Darfelder Straße gelte. Der Bebauungsplan müsse
geändert werden, um z. B. zoologische Artikel zuzulassen.
Nachdem keine weiteren Fragen mehr gestellt werden, wird verwaltungsseitig
auf die Veröffentlichung des Einzelhandelskonzeptes im Internet und die
öffentliche Auslegung im Rathaus bis zum 1. Juli 2010 hingewiesen.
Ende der Niederschrift
Verständnisfragen wurden unmittelbar beantwortet. Anregungen und
Bedenken wurden nicht vorgetragen.
Außerdem wurden die Offenlage und die Beteiligung der berührten Träger
öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen durchgeführt. Die Offenlage endet
am 1. Juli.
Von Seiten der Bezirksregierung Münster wurde in der Stellungnahme
ausgeführt, dass gegen die parzellenscharfe Abgrenzung des zentralen
Versorgungsbereiches sowie die an Hand der örtlichen Gegebenheiten entwickelte
„Billerbecker Sortimentsliste“ mit nahversorgungs-, zentren- und nicht
zentrenrelevanten Sortimenten, welche nach § 24a Abs. 2 Satz 1 und 3 LEPro in
kommunaler Planungshoheit liegen, keine landesplanerischen Bedenken erhoben
werden. Dies schließe auch die Teile des zentralen Versorgungsbereiches ein,
die als Ergänzungen mit entsprechender Funktionszuweisung klassifiziert sind.
Die zum Schutz des vor allem auch kleinflächigen innerstädtischen
Einzelhandels formulierten Empfehlungen, Einzelhandel mit zentren- und
nahversorgungsrelevanten Sortimenten in Gewerbe-, Industrie- und sonstigen
Baugebieten weitestgehend auszuschließen, werde aus dortiger Sicht unterstützt.
Die Stadt solle aber die in diesen Bereichen gültigen Bebauungspläne und
deren textlichen Festsetzungen im Hinblick auf die o. g. Zielvorstellungen
überprüfen und ggf. eine Änderung bzw. Anpassung der Pläne anstreben, da nur
dann die notwendige Rechtssicherheit für die gewünschte Steuerung der
Einzelhandelsentwicklung gegeben sei. Darüber hinaus weist sie darauf hin, dass
aus ihrer Sicht die im Gutachten angegebene künftige Bevölkerungsentwicklung
(Seite 17) auf der Grundlage von veralteten Daten (Pestel-Institut u.
Bertelsmannstiftung) erfolgt sei. Die aktuelle Schätzung des IT. NRW erwarte
einen Bevölkerungsrückgang, der schon jetzt eingesetzt habe. Hierzu sei auf die
Sitzungsvorlage 67/2009 der Bezirksregierung für den Regionalrat vom 14.
Dezember 2009 verwiesen. Zur Vermeidung von städtischen Fehlentwicklungen sei
es ratsam, die perspektivischen Überlegungen des kommunalen Einzelhandelskonzeptes
an dieser sich abzeichnenden Entwicklung zu orientieren.
Abschließend bittet sie nach Beendigung des Verfahrens um Mitteilung, ob
der Rat einen abschließenden Beschluss zum Einzelhandelskonzept gefasst habe,
da ein Einzelhandelskonzept als wichtige Grundlage bei der landesplanerischen
Beurteilung von großflächigem Einzelhandelsvorhaben diene.
Verwaltungsseitig ist dazu auszuführen, dass die im Einzelhandelskonzept
formulierten Empfehlungen zukünftig in den entsprechenden Bauleitplanungen umgesetzt
werden sollen.
Zu der Anregung, das Gutachten aufgrund anderer Bevölkerungsprognosen zu
ändern, ist darauf hinzuweisen, dass sich die im Einzelhandelsgutachten
formulierten Zielsetzungen aufgrund geringfügiger Abweichungen in der
Bevölkerungsprognose nicht ändern. Insofern wird verwaltungsseitig
vorgeschlagen, das Einzelhandelskonzept wie vorgestellt zu beschließen.
Zudem werden alle wesentlichen Behörden nach abschließender
Beschlussfassung darüber in Kenntnis gesetzt.
Sollten bis zur Sitzung noch Anregungen oder Bedenken eingehen, werden
diese in der Sitzung ergänzend vorgetragen.
Verwaltungsseitig wird unter dem Vorbehalt möglicherweise noch
eingehender Stellungnahmen vorgeschlagen, das Einzelhandelskonzept zu
beschließen. Die Ergebnisse des Konzeptes wären als städtebauliches
Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung
von Bauleitplänen zu berücksichtigen.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 6.05.2010, TOP 1 ö.S. und des Rates vom 20.05.2010, TOP 5 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €