Sachverhalt:
Nachdem bereits 2006 über einen entsprechenden Antrag zur Erweiterung des Lidlgebäudes beraten und dieser abgelehnt wurde, ist dieses Thema vom Grundstückseigentümer und Lidl erneut angesprochen worden.
Im Rahmen der
Situations-Analyse wurde festgestellt, dass es sich bei dem Verbundstandort K+K
/ Lidl um einen städtebaulichen integrierten Standort mit
Nahversorgungsfunktion handelt. Für den Entwicklungsstandort wird empfohlen:
o Sicherung und Entwicklung des
Nahversorgungsstandortes unter Berücksichtigung der Zielvorstellungen und
Grundsätze des Einzelhandelskonzeptes
o Erweiterung oder Umstrukturierung in Form
von Anpassungsmaßnahmen des Bestandes an aktuelle Erfordernisse sind möglich,
sofern keine städtebaulich negative Beeinträchtigung der Nahversorgung an
anderen Standorten stattfinde.
Entsprechend des
Einzelhandelskonzeptes sind demnach prinzipiell Qualitätsverbesserungen
möglich, Erweiterungen jedoch nur im Rahmen einer Vermeidung der Schädigung an
anderen Standorten. Als wesentlicher schützenswerter Standort sei hier der
Edeka genannt.
In den Sitzungen
2006 wurde die vorgestellte Planung abgelehnt, da sie eine Erweiterung Richtung
Industriestraße vorsah und städtebaulich nicht zu vertreten war. Des Weiteren
bestanden Bedenken bezüglich einer Vergrößerung der zulässigen Verkaufsfläche.
Die Antragsteller haben nunmehr eine Verlagerung der Verkaufsflächen angeboten.
Für die beiden Märkte wurden 2.600 qm in beiden Sondergebieten als zulässig
festgesetzt. 2.466 qm wurden davon realisiert. Auch im Zusammenhang mit den
Ergebnissen des Einzelhandelskonzeptes erscheint eine Erweiterung des Lidl-Marktes
um maximal 200 qm unter Reduzierung der zulässigen Verkaufsfläche bei K+K unter
dem Aspekt möglicher Schädigungen anderer Standorte vertretbar.
Es bleibt die
Problematik eines städtebaulich vertretbaren Konzeptes. Eine Erweiterung
Richtung Industriestraße wird von Seiten der Verwaltung aus städtebaulichen
Gründen weiterhin abgelehnt. Hier liegen zudem die Parkplätze für die Nutzung
des Obergeschosses, welches nunmehr vermietet werden konnte. Als einzige
Variante wäre eine baugleiche Erweiterung Richtung Parkplatz denkbar. Planungen
hierzu liegen noch nicht vor.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen vom Antragsteller ein entsprechendes Plankonzept zu
erarbeiten. Je nach Ergebnis könnten die oben genannten Einzelheiten geklärt
werden. Mit diesen Ergebnissen würde dann eine erneute Beratung über eine
mögliche Bebauungsplanänderung erfolgen.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 16.05.2006, TOP 4 ö.S., und des Rates vom 16.05.2006, TOP 9 ö.S:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €