Sachverhalt:
Die Antragstellerin plant den Neubau eines Schweinemaststalles für 966 Tiere an ihrer Hofstelle in Hamern. Die Anlage soll nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB genehmigt werden.
Der Baukörper in einer Größe von 20 x 49 m soll unmittelbar an einen bestehenden Maststall mit ebenfalls 966 Tierplätzen angebaut werden, welcher sich direkt auf der Hofstelle befindet.
Als Kompensationsmaßnahmen, welche dem Landschaftsbild dienen, sollen zum einen Feldgehölze auf einer Fläche von 844 m² südlich des neuen Stallkomplexes und zum anderen ebenfalls Feldgehölze auf einer Fläche von 180 m² zwischen dem neuen Komplex und der Gartenanlage angepflanzt werden.
Der v. g. Antrag ist am 24. Juni 2010 bei der Stadt Billerbeck eingegangen, so dass er nicht bei der Tagesordnung des Bezirksausschusses am 30.06.2010 berücksichtigt werden konnte. Aufgrund der Zweimonatsfrist entsprechend des Baugesetzbuches für die Abgabe einer Stellungnahme ist eine Beratung und Beschlussfassung noch vor den Sommerferien erforderlich.
Eine gründliche Durchsicht aller Antragsunterlagen ist aufgrund des kurzfristigen Eingangs bis zum Versand der Einladung nicht möglich gewesen. Dies wird bis zur Sitzung erfolgen und hierüber dann berichtet.
Sollten sich nach Prüfung der Unterlagen keine wesentlichen Beeinträchtigungen oder Änderungen ergeben, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen dem Vorhaben zuzustimmen, da es sich um eine unmittelbar im Hofzusammenhang befindliche Lage handelt.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Übersichtsplan
Lageplan mit Kompensationsmaßnahmen
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