Sachverhalt:
Die
FDP-Fraktion hat mit Antrag vom
Um verlässliche Zahlen für die Prüfung des Antrages zu bekommen, wurde von der Stadt eine Verkehrszählung vorgenommen. Mit den ermittelten Werten wurden die Möglichkeiten mit dem zuständigen Straßenbaulastträger (Landesbetrieb Straßenbau), der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei eingehend erörtert.
Der Landesbetrieb führt in seiner Stellungnahme aus, dass eine Querungshilfe sicherlich ein geeignetes Mittel ist, um das Überqueren der Fahrbahn zu erleichtern und das Sicherheitsempfinden der Fußgänger zu erhöhen. Allerdings dürfen gewisse Randbedingungen (Fußgängerquerverkehr und technische Möglichkeiten) nicht unberücksichtigt bleiben.
Da in der Regel
durch eine Querungshilfe wie auch durch einen Fußgängerüberweg keine
zusätzliche Bündelung des Fußgängerquerverkehrs zu erreichen ist, ist der Fußgängerquerungsverkehr,
abgestellt auf die örtlichen Verhältnisse, vom gewünschten Standort der
Querungshilfe nach beiden Seiten in einem Bereich von maximal 25 m zu erfassen.
Das Merkmal der Bündelung ist dann erfüllt, wenn 80% der Fußgänger die Straße
in einem Bereich von 20 m kreuzen.
An zwei sonnigen Ferientagen
(Außentemperatur 28 Grad) wurden am
Die Anlegung
eines Fußgängerüberweges wie auch einer Querungshilfe setzt dessen frühzeitige
Erkennbarkeit für den Fahrzeugführer und eine ausreichende Sichtbeziehung
zwischen Fußgänger und Fahrzeugführer voraus. Wo haltende Fahrzeuge, Bäume und
andere Hindernisse am Straßenrand die Sichtweite einschränken, ist die Sicht zum
Beispiel durch in die Fahrbahn vorgezogene Aufstellflächen (Gehwegverbreiterungen)
für und auf die Fußgänger sicher zu stellen. Bei einer Geschwindigkeit von 50
km/h beträgt die Sichtweite von und auf Warteflächen 100 m. Aus diesem Grund
wäre es notwendig die dort bestehenden Bäume für den vorab genannten Bereich zu
fällen.
Die Überprüfung
hinsichtlich der technischen Möglichkeit zur Anlegung einer Querungshilfe im Bereich
des Freibades hat ergeben, dass ein erhebliches Defizit bezüglich der zur
Verfügung stehenden Breiten besteht. An der obengenannten Örtlichkeit beträgt
der Querschnitt lediglich 5,90 m. Davon entfallen je 2,95 m für die beiden
Fahrspuren. Zusätzlich existiert dort ein etwa 2,50 m breiter Parkstreifen. In
diesem Bereich wäre es möglich den Parkstreifen entfallen zu lassen, um somit
die erforderlichen 2,50 m für eine Querungshilfe zu schaffen. Jedoch gebe ich
zu bedenken, dass auf Grund der Verziehungsstrecke von ca. 40 m, die dort
vorhandenen Bäume (stadtauswärts - linksseitig) gefällt werden müssten.
Bezüglich einer
Querungshilfe ist zusätzlich zu ergänzen, dass dafür in der Regel 80.000 bis 100.000
Euro zu veranschlagen sind, die in der gegenwärtigen Finanzsituation kurz- bis
langfristig nicht zu erbringen sind. Alle Angaben ergeben sich aus der als
Anlage beigefügten Stellungnahmen des Landesbetriebes.
In Anbetracht der
vorhandenen Verkehrs- und Fußgängerquerungszahlen, der vorhanden Unfalllage (keine
Unfälle im Zeitraum von 5 Jahren) und der aufwendigen und kostenintensiven
baulichen Umsetzungserfordernissen kommt der Landesbetrieb zu dem Ergebnis,
dass die Errichtung einer Querungshilfe derzeitig als nicht notwendig angesehen
wird. Diesem Ergebnis haben sich Polizei und Straßenverkehrsbehörde angeschlossen.
Um die Sicherheit der Besucher des Freibades zu erhöhen, hat sich die Verwaltung intensiv für die Verringerung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während der Öffnungszeiten des Freibades eingesetzt. Trotz einiger Vorbehalte hat die Straßenverkehrsbehörde die jahres- und tageszeitliche Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h angeordnet. Die Beschilderung erfolgt durch den Landesbetrieb.
Aus Sicht der Verwaltung sollte aufgrund der vorgenannten fehlenden Randbedingungen und der hohen Investitionskosten auf die Errichtung einer Querungshilfe verzichtet werden. Die saisonale Verringerung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h wird als sinnvolle Maßnahme zum Schutze der Freibadbesucher gesehen. Durch die zeitliche Beschränkung werden die Verkehrsteilnehmer auf der Landstraße nur für eine überschaubare Zeit eingeschränkt.
Im Auftrag
Alfons Krause Hubertus Messing Marion Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Rates vom
TOP 12 ö. S.
Anlagen:
Datenblätter der Verkehrszählung
Stellungnahmen der Straßenverkehrsbehörde vom 1. Juni
und