Betreff
Errichtung einer Querungshilfe am Eingangsbereich des Freibades
Vorlage
FBZD/208/2010
Aktenzeichen
300-116-20/1
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Aufgrund der fehlenden Randbedingungen wird auf die Errichtung einer Querungshilfe im Bereich des Freibades verzichtet.

 

 


Sachverhalt:

 

Die FDP-Fraktion hat mit Antrag vom 05. Mai 2010 einen Antrag auf Errichtung einer Querungshilfe/eines Zebrastreifens und die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in Höhe des Eingangsbereiches zum Freibad gestellt.

 

Um verlässliche Zahlen für die Prüfung des Antrages zu bekommen, wurde von der Stadt eine Verkehrszählung vorgenommen. Mit den ermittelten Werten wurden die Möglichkeiten mit dem zuständigen Straßenbaulastträger (Landesbetrieb Straßenbau), der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei eingehend erörtert.

 

Der Landesbetrieb führt in seiner Stellungnahme aus, dass eine Querungshilfe sicherlich ein geeignetes Mittel ist, um das Überqueren der Fahrbahn zu erleichtern und das Sicherheitsempfinden der Fußgänger zu erhöhen. Allerdings dürfen gewisse Randbedingungen (Fußgängerquerverkehr und technische Möglichkeiten) nicht unberücksichtigt bleiben.

 

Da in der Regel durch eine Querungshilfe wie auch durch einen Fußgängerüberweg keine zusätzliche Bündelung des Fußgängerquerverkehrs zu erreichen ist, ist der Fußgängerquerungsverkehr, abgestellt auf die örtlichen Verhältnisse, vom gewünschten Standort der Querungshilfe nach beiden Seiten in einem Bereich von maximal 25 m zu erfassen. Das Merkmal der Bündelung ist dann erfüllt, wenn 80% der Fußgänger die Straße in einem Bereich von 20 m kreuzen.

 

An zwei sonnigen Ferientagen (Außentemperatur 28 Grad) wurden am 19. Juli 2010 in der Zeit von 13:30 bis 15.00 Uhr und am 20. Juli 2010 von 11:00 bis 12.30 Uhr Zählungen der querenden Fußgänger und der Kraftfahrzeugstärke vorgenommen. Am 19. Juli haben in 1,5 Stunden 50 Fußgänger die Straße gequert. Insgesamt 455 Kraftfahrzeuge haben in dieser Zeit den Bereich des Freibades passiert. Am 20. Juli querten 20 Fußgänger und 456 Fahrzeuge fuhren in der Überprüfungszeit am Freibad vorbei (s. Anlage). Allerdings ist im Ergebnis festzustellen, dass die nach der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) erforderlichen 50 Fußgänger/Stunde nicht erreicht werden. Auch die Verkehrsbelastung zur Fußgängerspitzenstunde befindet sich im unteren Level.

 

Die Anlegung eines Fußgängerüberweges wie auch einer Querungshilfe setzt dessen frühzeitige Erkennbarkeit für den Fahrzeugführer und eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fußgänger und Fahrzeugführer voraus. Wo haltende Fahrzeuge, Bäume und andere Hindernisse am Straßenrand die Sichtweite einschränken, ist die Sicht zum Beispiel durch in die Fahrbahn vorgezogene Aufstellflächen (Gehwegverbreiterungen) für und auf die Fußgänger sicher zu stellen. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h beträgt die Sichtweite von und auf Warteflächen 100 m. Aus diesem Grund wäre es notwendig die dort bestehenden Bäume für den vorab genannten Bereich zu fällen.

 

Die Überprüfung hinsichtlich der technischen Möglichkeit zur Anlegung einer Querungshilfe im Bereich des Freibades hat ergeben, dass ein erhebliches Defizit bezüglich der zur Verfügung stehenden Breiten besteht. An der obengenannten Örtlichkeit beträgt der Querschnitt lediglich 5,90 m. Davon entfallen je 2,95 m für die beiden Fahrspuren. Zusätzlich existiert dort ein etwa 2,50 m breiter Parkstreifen. In diesem Bereich wäre es möglich den Parkstreifen entfallen zu lassen, um somit die erforderlichen 2,50 m für eine Querungshilfe zu schaffen. Jedoch gebe ich zu bedenken, dass auf Grund der Verziehungsstrecke von ca. 40 m, die dort vorhandenen Bäume (stadtauswärts - linksseitig) gefällt werden müssten.

Bezüglich einer Querungshilfe ist zusätzlich zu ergänzen, dass dafür in der Regel 80.000 bis 100.000 Euro zu veranschlagen sind, die in der gegenwärtigen Finanzsituation kurz- bis langfristig nicht zu erbringen sind. Alle Angaben ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Stellungnahmen des Landesbetriebes.

 

In Anbetracht der vorhandenen Verkehrs- und Fußgängerquerungszahlen, der vorhanden Unfalllage (keine Unfälle im Zeitraum von 5 Jahren) und der aufwendigen und kostenintensiven baulichen Umsetzungserfordernissen kommt der Landesbetrieb zu dem Ergebnis, dass die Errichtung einer Querungshilfe derzeitig als nicht notwendig angesehen wird. Diesem Ergebnis haben sich Polizei und Straßenverkehrsbehörde angeschlossen.

 

Um die Sicherheit der Besucher des Freibades zu erhöhen, hat sich die Verwaltung intensiv für die Verringerung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während der Öffnungszeiten des Freibades eingesetzt. Trotz einiger Vorbehalte hat die Straßenverkehrsbehörde die jahres- und tageszeitliche Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h angeordnet. Die Beschilderung erfolgt durch den Landesbetrieb.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte aufgrund der vorgenannten fehlenden Randbedingungen und der hohen Investitionskosten auf die Errichtung einer Querungshilfe verzichtet werden. Die saisonale Verringerung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h wird als sinnvolle Maßnahme zum Schutze der Freibadbesucher gesehen. Durch die zeitliche Beschränkung werden die Verkehrsteilnehmer auf der Landstraße nur für eine überschaubare Zeit eingeschränkt.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Alfons Krause                             Hubertus Messing                                    Marion Dirks

Sachbearbeiter                          Fachbereichsleiter                                   Bürgermeisterin

 


Bezug:      Sitzung des Rates vom 20. Mai 2010

                   TOP 12 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Datenblätter der Verkehrszählung

 

Stellungnahmen der Straßenverkehrsbehörde vom 1. Juni und 12. August 2010