Betreff
1. Ergänzung und Änderung des Bebauungsplanes "Biogasanlage Beerlage" hier: Ergebnis der Offenlage und Satzungsbeschluss
Vorlage
FBPB/599/2010
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.     Den Anregungen des Kreises Coesfeld wird gefolgt.

2.     Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 1. Ergänzung und Änderung des Bebauungsplanes „Biogasanlage Beerlage“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

3.     Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 1. Ergänzung und Änderung des Bebauungsplanes „Biogasanlage Beerlage“ als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung, dem Text und der Begründung hierzu.

4.     Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 1. Ergänzung und Änderung des Bebauungsplanes „Biogasanlage Beerlage“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGB1 I S. 2141) in der zur Zeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung

·         Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Entsprechend der Beschlüsse in den v. g. Sitzungen wurde die Offenlage vom 23. Juli 2010 bis zum 23. August 2010 (einschließlich) durchgeführt. Es wurden von privater Seite keine Stellungnahmen eingereicht.

 

Verwaltungsseitig wird noch einmal auf die Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen. Die Sitzungsvorlage der unter Bezug genannten Sitzungen und die dort erfolgte Abwägung auch der Anregungen aus der Behördenbeteiligung werden zum Bestandteil dieser Sitzungsvorlage gemacht. Im nächsten Frühjahr werden die Anlieger zu einem weiteren Erörterungstermin gebeten. Über das Ergebnis wird berichtet.

 

Parallel wurde die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden durchgeführt. Folgende Stellungnahmen sind eingegangen.

 

Von Seiten des Kreises Coesfeld werden keine Bedenken vorgetragen.

 

Es wird ausgeführt, dass aus den Belangen des Immissionsschutzes keine weiteren Anregungen vorgetragen würden, es werde um Übersendung eines rechtskräftigen maßstäblichen Bebauungsplanexemplars gebeten.

 

Mit der Unteren Landschaftsbehörde sei das Kompensationskonzept abgestimmt worden. Einer Spontanbewaldung der von Nadelgehölzen freigestellten Umforstungsflächen durch natürliche Sukzession werde zugestimmt.

 

Gegen das Vorhaben bestünden seitens der Unteren Gesundheitsbehörde ebenfalls keine Bedenken, da sich durch die geplante Änderung der Biogasanlage die Emissionen gemäß Antragsunterlagen nicht oder nur unwesentlich verändern, sodass erhebliche Immissionen für die Nachbarschaft und Allgemeinheit nicht zu erwarten sind.

 

Verwaltungsseitig wird ausgeführt, dass im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der Fachdienst Immissionsschutz auf Grundlage der Ergänzung des Geruchsgutachtens vom 26.04.2010 keine Bedenken gegen die Änderung des Bebauungsplanes aus den Belangen des Immissionsschutzes erhoben hat. Es wurde darauf hingewiesen, dass in dem durchzuführenden Änderungsverfahren zur BImSchG-Genehmigung der Biogasanlage auf der Grundlage der aktuellen Anlagenplanung die Sicherstellung des Immissionsschutzes im Detail zu regeln sei.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen den Anregungen zu folgen.

 

Die Amprion GmbH (früher RWE Transportnetz Strom GmbH)  teilt ergänzend mit, dass auch im Bereich der externen Ausgleichsflächen keine Hochspannungsfreileitungen ihres Unternehmens verliefen. Planungen von Hochspannungsleitungen lägen für den Bereich aus heutiger Sicht nicht vor. 

 

Die Wehrbereichsverwaltung West erhebt keine Bedenken gegen die Planung. Sie führt aus, dass das Plangebiet unterhalb eines Tieffluggebietes läge, in dem Tiefflug bis zu 75 m über Grund durchgeführt werde. Auf Grund dieser Lage des Plangebietes ist mit Lärm- und Abgas-Emissionen durch den militärischen Flugbetrieb zu rechnen. Spätere Ersatzansprüche gegen die Bundeswehr würden wegen dieses frühzeitigen Hinweises nicht anerkannt. Bei einer Lage unterhab des Tagtieffluggebietes werde zudem ab Bauhöhen von 75 m über Grund eine Tageskennzeichnung nach den am 02.09.2004 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen – in der Fassung vom 29.04.2007 -erforderlich.

 

Bauhöhen in dieser Höhe sind nicht vorgesehen, es wird vorgeschlagen die Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen.

 

Unter Abwägung aller privater und öffentlicher Belange unter und gegeneinander wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die 1. Ergänzung und Änderung des Bebauungsplanes „Biogasanlage Beerlage“ als Satzung zu beschließen.

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Bezirksausschusses vom 30.06.2010, TOP 1 ö.S., des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 06.07.2010, TOP 2 ö.S., und des Rates vom 13.07.2010, TOP 6 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: