Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Im Verfahren zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Wendelskamp“ wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Sachverhalt:
Entsprechend
des Beschlusses in der o. g. Sitzung wurde auf Grundlage der Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalyse
ein Plankonzept zur Erweiterung des Schuh- und Sporthauses Kentrup entwickelt.
Herr Albert vom Architekturbüro Albert wird die Planung in der Sitzung
vorstellen.
Nachdem vor
den Sommerferien das Einzelhandelskonzept vom Rat beschlossen wurde und die
Festlegung des zentralen Versorgungsbereiches erfolgte, kann nunmehr das
eigentliche Planverfahren beginnen.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, das beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne der
Innenentwicklung nach § 13 a BauGB anzuwenden. Es wird gegenüber der heute
möglichen Bebauung nur eine geringfügig höhere Versiegelung zugelassen und es
sind keine Schutzgebiete (NATURA 2000) betroffen. Insofern kann auch auf eine
Umweltprüfung und einen landschaftspflegerischen Begleitplan mit Eingriffs- und
Ausgleichsbilanzierung verzichtet werden. Nach § 13 a Abs. 2 BauGB könnte auf
eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher
Belange verzichtet werden. Gerade erstere sollte jedoch durchgeführt werden, da
in der angrenzenden Umgebung vor allem Wohnbebauung prägend ist. Parallel wäre
eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Abklärung aller Belange
keine Zeitverzögerung. Insofern wird vorgeschlagen parallel die Verfahren der
frühzeitigen Beteiligung durchzuführen.
Die
Vorstellung der Entwürfe des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes
erfolgt ebenfalls in der Sitzung.
Zur Übernahme
der Planungskosten wird auf den entsprechenden Tagesordnungspunkt im nicht
öffentlichen Teil hingewiesen. Zudem sollen in einem städtebaulichen Vertrag,
ähnlich wie bei vergleichbaren Verfahren, Vereinbarungen getroffen werden, die
bezüglich der Realisierung und späteren Nutzung des Plangebietes von Bedeutung
sind. Auch Regelungen zur Vermeidung von Entschädigungspflichten im Falle einer
erneuten Überplanung, falls die Ausführung des Vorhabens nicht erfolgt, sollten
übernommen werden. Der Vertragsentwurf ist der Sitzungsvorlage zu TOP 1. nicht
öffentlicher Teil angehängt. Vor der Offenlage sollte dann ein weiterer Vertragsabschluss
zur Detailregelung der Gestaltung erfolgen.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 6.05.2010, TOP 2 ö.S. und des Rates vom 20.05.2010, TOP 6 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Lageplan
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