Betreff
Neugestaltung des Vorplatzes und des Eingangsbereiches des Jüdischen Friedhofs
Vorlage
FBPB/052/2006
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Antrag des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe und das zugrunde liegende Planungskonzept der Wolfgang-Suwelack-Stiftung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Das städtische Grundstück Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 6, Flurstück 200 wird zur Realisierung des Projektes zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Erforderliche zur Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis zu veranlassen.


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 24.01.2006 hat der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Münster, Sharon Fehr, namens und mit Vollmacht des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe die Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis für die Umgestaltung des Vorplatzes und Eingangsbereiches des Jüdischen Friedhofs in Billerbeck gestellt. Der im Eigentum des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe stehende Friedhof steht mit Eintragung vom 16.03.1995 in die Denkmalliste der Stadt Billerbeck unter Denkmalschutz.

 

Die Wolfgang-Suwelack-Stiftung hat vorgeschlagen, auf der Grundlage des Entwurfes von Herrn Prof. Jörg Heydemann (siehe Anlage) den Vorplatz sowie den Eingangsbereich des Friedhofes umzugestalten und aufzuwerten. Das Projekt dient dazu, das historisch-politische Bewusstsein zu schärfen und die Erinnerung an das jüdische Kulturerbe wach zu halten. Eingriffe in die Gestaltung des Friedhofs selber, insbesondere in die vorhandenen Grabanlagen, sind nicht vorgesehen.

Die Planung wird in der Sitzung durch Herrn Prof. Heydemann präsentiert.

 

Das Konzept wurde der Jüdischen Gemeinde Münster vorgestellt und durch den Vorstand zur Kenntnis genommen. Da das Vorhaben auf Zustimmung stößt unterstützt die Jüdische Gemeinde das Vorhaben, so dass der o. g. Antrag auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes gestellt wurde.

 

In das Planungskonzept einbezogen ist auch der Friedhofsvorplatz. Hierbei handelt es sich um das städtische Grundstück Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 6, Flurstück 200, welches zur Realisierung der Maßnahme zur Verfügung gestellt werden müsste. Da durch die geplanten Maßnahmen der gesamte Bereich eine gestalterische Aufwertung erfährt, welche sich auch sehr gut mit der mit dem Berkelauenschutzkonzept einhergehenden kulturellen und ökologischen Neuerschließung vereinbaren lässt, sollte das städtische Grundstück zur Verfügung gestellt werden. Nicht weniger bedeutend ist die Tatsache, dass der jüdische Friedhof durch die Umgestaltung wieder mehr als Gedenkstätte ins Blickfeld und damit Bewusstsein gerückt wird.

 

Da durch die geplante Maßnahme nur eine geringfügige gestalterische Veränderung auf dem Vorplatz bzw. im Eingangsbereich des denkmalgeschützten Friedhofs vorgenommen wird, werden verwaltungsseitig keine Bedenken gegen das geplante Projekt gesehen. Es wird daher vorgeschlagen, das förmliche Erlaubnisverfahren nach dem Denkmalschutzgesetz durchzuführen und die Verwaltung zu beauftragen, das Erforderliche zur Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis zu veranlassen.

 

Die Entscheidung, ob und wann das Projekt durchgeführt wird, obliegt dem Eigentümer sowie der Wolfgang-Suwelack-Stiftung. Hier sollen lediglich die denkmalrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

 

Im Auftrag                             

 

 

Jutta Greving                                    Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                 Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

Anlagen: Konzeption und Entwurf von Herrn Prof. Jörg Heydemann

 

 


Bezug:     

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €            

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: