Betreff
Sachstandsbericht zum SGB II/Entfristung
Vorlage
FBS/018/2010
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

ohne


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck vom 20. Juli 2004 wurde die Verwaltung durch Beschluss ermächtigt, der vom Kreis Coesfeld seinerzeit geplanten Optionierung gem. § 6 a SGB II (alte Fassung) unter dem Vorbehalt zuzustimmen, dass eine auskömmliche Finanzierung der Leistungen und der Personal- und Sachkosten gesichert ist und dass alle Gemeinden und Städte des Kreises Coesfeld das Optionsmodell unterstützen.

 

Der Kreistag hat daraufhin in seiner Sitzung am 14.07.2004 den Beschluss gefasst, dass der Kreis Coesfeld bereit ist, eigenverantwortlich die kommunale Trägerschaft bei der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) zu übernehmen. Die Kreisverwaltung war zugleich beauftragt worden, die Zulassung als kommunaler Träger über die oberste Landsbehörde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu beantragen.

 

Mit der Kommunalträger-Zulassungsverordnung vom 24.09.2004 ist der Kreis Coesfeld als zugelassener kommunaler Träger für das SGB II anerkannt worden. Die Zulassung trat am 01.01.2005 in Kraft; sie ist bis zum 31.12.2010 befristet. Zugleich hat der Kreis Coesfeld in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf die Städte und Gemeinden zur Entscheidung im eigenen Namen übertragen.  Hiervon ausgenommen sind die Planung und Umsetzung der Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Eingliederung sowie die einzelfallbezogene Hilfeplanung im Bereich der beruflichen Integration. Die Gemeinden haben zudem die Zuständigkeit für die berufliche Vermittlung auf dem 1. Arbeitsmarkt sowie die Schaffung und Organisation von sogenannten Plus-Jobs erhalten.

 

Über die Erstattung der Personalkosten für die übertragenen Aufgaben hat es bisher einvernehmliche Regelungen mit dem Kreis Coesfeld gegeben. Auch sind Gemeinden in verschiedenen Gremien auf Kreisebene vertreten, wie z.B. in der Lenkungsgruppe, der Besprechungsrunde der Leiter der Zentren für Arbeit oder der Arbeitsmarktkonferenz. Die seitens des Rates der Stadt Billerbeck geforderte auskömmliche Finanzierung der Personal- und Sachkosten ist für die Optionszeit erfolgt. Es ist nunmehr aber auch zwingend erforderlich, dass diese auskömmliche Finanzierung auch im Falle einer Entfristung der Option weiterhin durch den Kreis gewährleistet  wird.

 

Nicht zuletzt durch die höchstrichterliche Entscheidung, dass die sog. ARGE’n nicht verfassungskonform seien, hierüber wurde dem HFA berichtet, ist es nunmehr erforderlich, die Aufgabenwahrnehmung ab Jan. 2011 zu regeln.

 

 

 

Umsetzung auf Bundesebene

 

In der Vergangenheit hat es auf der Ebene des Bundesgesetzgebers unterschiedliche Vorschläge zur Neuorganisation des SGB II ab dem 01.01.2011 gegeben. Alle waren bisher nicht mehrheitsfähig.

 

Im Rahmen einer interfraktionellen Arbeitsgruppe ist es im März 2010 gelungen, einen konsensfähigen Entwurf für eine neue Verwaltungsorganisation im Bereich des SGB II zu entwerfen. Dieser sah vor, über den Weg einer Verfassungsänderung das bisherige Optionsmodell zu verstetigen und die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Arbeitsverwaltung in einem ARGE-Nachfolgemodell abzusichern. Zudem soll die Zahl der zugelassenen kommunalen Träger von zur Zeit 69 auf insgesamt 110  erhöht werden.

 

Das Bundeskabinett hat diesen Gesetzesentwurf am 31.03.2010 beschlossen.

 

Eine Entscheidung des Bundesrates über die Grundgesetzänderung zur SGB II-Neuorganisation ist am 09. Juli 2010 getroffen worden.

 

Es ist nunmehr vorgesehen, dass die aktuell zugelassenen kommunalen Träger vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung über den 31.12.2010 hinaus unbefristet zugelassen werden, wenn sich  diese bis zum 30. Sept. 2010 gegenüber der zuständigen obersten Landesbehörde verpflichten, eine Zielvereinbarung über die Leistungen nach diesem Buch mit der zuständigen Landesbehörde abzuschließen und Daten zu erheben, um eine bundeseinheitliche Datenerfassung, Ergebnisberichterstattung, Wirkungsforschung und Leistungsvergleiche zu ermöglichen.

 

 

 

Umsetzung auf Kreisebene

 

Seit dem 01.01.2005 hat der Kreis Coesfeld im engen Schulterschluss mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und auch in guter Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Akteuren auf dem Gebiet der Arbeitsmarktpolitik das SGB II erfolgreich umgesetzt. Dies wird auch dadurch belegt, dass der Kreis Coesfeld seit 2007 die niedrigste Arbeitslosenquote aller Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen hat.

 

Aus diesem Grund hat sich der Kreistag in seiner Sitzung am 24.02.2010 mit der Neuorganisation des SGB II über den 31.12.2010 hinaus beschäftigt und in einer verabschiedeten Resolution gefordert, dass die Absicherung und Aufstockung der zugelassenen kommunalen Träger im Grundgesetz verankert wird.

 

Die Resolution hatte folgenden Inhalt:

 

Resolution an den Deutschen Bundestag und die Landesregierung

 

Wir begrüßen die von der Bundesregierung fraktionsübergreifend angestrebte Grundgesetzänderung zur Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

 

Wir erwarten die Schaffung eines rechtssicheren Rahmens für eine optimale Betreuung der Arbeitsuchenden und ihrer Familien vor Ort. Oberstes Ziel müssen weiterhin die Integration in Arbeit und die Unabhängigkeit von staatlichen Leistungen sowie die Leistungsgewährung aus einer Hand sein.

 

Der Kreis Coesfeld nimmt seit dem Jahr 2005 eigenverantwortlich die Aufgaben nach dem SGB II als zugelassener kommunaler Träger wahr. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten im Kreis Coesfeld sowohl Transferleistungen als auch berufliche Integrationsleistungen aus einer Hand. Diese Aufgabe wird im engen Schulterschluss mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erfolgreich umgesetzt. Aus Sicht des Kreises Coesfeld hat sich die eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung als Optionsträger bewährt.

 

Der Kreis Coesfeld möchte daher über den 31.12.2010 hinaus die Aufgabe weiterhin in kommunaler Verantwortung wahrnehmen.

 

Auch für die anderen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollte gelten, dass sie künftig eine echte Wahlfreiheit haben, ob sie die Aufgaben weiterhin in Form einer Arbeitsgemeinschaft oder als zugelassener kommunaler Träger wahrnehmen möchten.

 

Wir fordern alle Verantwortlichen in Bund und Ländern parteiübergreifend dazu auf, ein rasches Verfahren zu ermöglichen und schnell zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Die Arbeitsuchenden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen haben ein Recht auf Klarheit und Sicherheit.

 

Im Rahmen der Aussprache ist von den Mitgliedern der im Kreistag vertretenen Fraktionen gefordert worden, dass der Kreis Coesfeld auch über den 31.12.2010 hinaus das SGB II eigenverantwortlich umsetzt.

 

Ebenso haben sich die Mitglieder der Lenkungsgruppe zur Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld, die Leiter der örtlichen Zentren für Arbeit sowie die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen in ihrer Konferenz am 07.06.2010 für die Fortführung der kommunalen Trägerschaft ausgesprochen. Sie haben zudem deutlich gemacht, dass sie dies in ihren politischen Gremien noch beraten werden.

 

 

 

Fazit

 

Die Erfahrungen der letzten Jahre, über die laufend im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Billerbeck Bericht erstattet worden ist, haben gezeigt, dass durch die Wahrnehmung der Option ein hohes Maß an Bürgernähe und Transparenz aufgebaut worden ist. Ebenso ist die Hilfegewährung aus einer Hand und vor Ort ein weiterer großer Vorteil der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II für den Bürger.

 

Aus diesem Grunde wird verwaltungsseitig die Ansicht vertreten, die Absicht des Kreises Coesfeld, die Aufgabe als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende über den 31.12.2010 hinaus unter Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden und Städte auf Augenhöhe unbefristet fortzuführen, zu unterstützen.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Martin Struffert                                                         Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin

 

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: