a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2009 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wurde dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.
b) In Anwendung des § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz wird der im Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltene Überschuss aus dem Jahr 2008 in Höhe von rd. 53.900,00 EUR entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2011 berücksichtigt.
c) Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2011 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.
d) Die Abfallbeseitigungsgebühren werden wie folgt festgesetzt:
a) für ein 80 l-Gefäß für
Restmüll bei 4-wöchentlicher
Entleerung auf 154,20 EUR,
b) für ein 120 l-Gefäß für
Restmüll bei 4-wöchentlicher
Entleerung auf 199,20
EUR,
c) für ein 240 l-Gefäß für
Restmüll bei 4-wöchentlicher
Entleerung auf 333,60 EUR.
Des Weiteren wird die Gebühr für den Umtausch eines
Müllgefäßes auf
15,00 EUR,
die Gebühr für einen schwarzen Sack (80 l) für
vorübergehenden Mehranfall von Restmüll auf
8,00 EUR und
die Gebühr für einen Papiersack (120 l) für die
Grünabfuhr auf 2,00
EUR
festgesetzt.
Die übrigen Festsetzungen der Gebührensatzung einschließlich Windelermäßigungen
bleiben unverändert.
e) Die 7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des kommunalen Abgabengesetzes (KAG)
wurden die gesamten Kosten für die Abfallbeseitigung neu kalkuliert (s. Seite 1
der anliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2011). Die Aufwendungen
für das Einsammeln und Transportieren (Unternehmerkosten) vermindern sich
gegenüber dem Vorjahr von 289.400,00 EUR auf 260.100,00 EUR. Wesentlich hierzu
beigetragen hat die im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit durchgeführte
europaweite öffentliche Ausschreibung der Müllabfuhrleistungen, deren
Ergebnisse ab dem
Weitere Kostenentlastungen sind bei den für die Entsorgung und Verwertung an den Kreis zu zahlenden Gebühren zu verzeichnen. Ursache hierfür ist keine Gebührensenkung durch den Kreis, sondern in erster Linie ein verringerter Mengenansatz. Hier wirken sich die Bemühungen der Bürger zur Müllvermeidung aus.
Insgesamt vermindert sich der Aufwand (Ansatz 2011) gegenüber dem Vorjahr um 41.900,00 EUR = 5,46 % von 766.900 EUR auf 725.000,00 EUR.
Die Entwicklung ist erfreulich und trägt zu einem großen Teil zur beabsichtigten deutlichen Senkung der Müllgebühren bei.
Des Weiteren wirkt sich positiv und damit Gebühren senkend aus, dass ein Überschuss aus der Nachkalkulation der Gebührenbedarfsberechnung 2008 in Höhe von rd. 53.900,00 EUR in die Gebührenbedarfsberechnung 2011 eingebracht wurde und somit die Gebührenrechnung zusätzlich erheblich entlastet. Aufgrund des § 6 Abs. 2 KAG war dieser Überschuss spätestens für die Gebührenkalkulation 2011 in die Gebührenbedarfsberechnung einzustellen.
Ursprünglich sollten von dem Überschuss 2008 bereits 26.500,00 EUR in der Gebührenbedarfsberechnung 2010 Verwendung finden. Nach dem zurzeit berechneten vorläufigen Abschluss wird dies jedoch nicht erforderlich sein, sodass der volle Überschuss (2008) von 53.900,00 EUR die Gebührenbedarfsberechnung 2011 begünstigt.
Allerdings ist diese relativ hohe Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich nur ein einmaliger Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2011, der in 2012 nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Insofern muss hier gegebenenfalls wieder mit Steigerungen der Müllabfuhrgebühren gerechnet werden, die bei etwa gleich bleibenden Aufwendungen, aber weiterhin deutlich unter den Gebühren des Jahres 2010 liegen werden.
Nach Verteilung der verbleibenden Aufwendungen unter Berücksichtigung einer Grundgebühr nach dem Restbehältervolumen ergeben sich für 2011 folgende Gebührensätze:
Gefäßgröße |
Gebühr 2011 |
Gebühr Vorjahr |
Veränderung |
Veränderung |
80 l |
154,20 EUR |
174,00 EUR |
./. 19,80 EUR |
./. 11,38 % |
120 l |
199,20 EUR |
223,80 EUR |
./. 24,60 EUR |
./. 10,99 % |
240 l |
333,60 EUR |
372,00 EUR |
./. 38,40 EUR |
./. 10,32 % |
Die in der Satzung zu Lasten des Allgemeinen Haushaltes gebührenrechtlich strittigen ermäßigten Windeltarife sind unverändert kalkuliert. Dies soll auch bei einer gegebenenfalls im Folgejahr wieder erforderlichen Anhebung so bleiben. Ebenfalls unverändert ist die Ermäßigung der Gebühr für Eigenkompostierer angesetzt.
Lediglich die Tauschgebühren für Müllgefäße wurden von 8,00 EUR auf 15,00 EUR angehoben. Des Weiteren wurde erstmalig die Gebühr für zusätzliche schwarze Restmüllsäcke (8,00 EUR) sowie Papiersäcke für die Grünabfuhr (2,00 EUR) in der Gebührensatzung verankert. Die Preise ergeben sich nunmehr konkret aus der Neuausschreibung der Müllabfuhrleistungen. Die Erträge hieraus dürften 6.000,00 EUR jährlich nicht überschreiten und sind in der Gebührenbedarfsberechnung berücksichtigt.
Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.
i. A.
Peter Melzner Gerd Mollenhauer
Fachbereichsleiter Allgemeiner Vertreter
Bezug:
Höhe der tatsächlichen Kosten: s. Anlagen
Finanzierung: s. Anlagen
Anlagen:
Abschluss des Gebührenhaushaltes 2009
Gebührenbedarfsbedarfsberechnung 2011
7. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck