Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
a) Die Abrechnung der Gebührenrechnung 2009 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.
b) Der entstandene Fehlbetrag von rd. 300,00 EUR wird in die Gebührenbedarfsberechnung 2011 eingestellt.
c) Die Gebührenbedarfsberechnung 2011 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Danach bleibt es bei den bisherigen Gebühren, sodass sich eine Änderung der Satzung erübrigt.
Sachverhalt:
Die Gebührenrechnung für das Jahr 2009 wurde nachkalkuliert, siehe beigefügten Abschluss. Danach ergibt sich eine Unterdeckung von rd. 300,00 EUR, die auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 KAG in die Gebührenbedarfsberechnung 2011 eingestellt wurde.
Ansonsten wurden die Aufwendungen und Erträge für die Gebührenbedarfsberechnung 2011 neu kalkuliert. Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich nur geringfügige Änderungen. Die Gesamtkosten veränderten sich von bisher 33.600,00 EUR auf 34.100,00 EUR. Aufgrund sich geringfügig erhöhender zu veranlagender Frontmeter kann die Gebühr von 1,51 EUR je Frontmeter gehalten werden.
Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.
i. A.
Peter Melzner Gerd Mollenhauer
Fachbereichsleiter Allgemeiner Vertreter
Anlagen:
Nachkalkulation 2009
Gebührenbedarfsberechnung 2011