1. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
2. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“ als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung, dem Text und der Begründung hierzu.
3. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen
sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in der zurzeit
geltenden Fassung
·
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
· Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Entsprechend der Beschlüsse in den v. g. Sitzungen wurde die Offenlage
vom 15. Oktober 2010 bis zum 16. November 2010 (einschließlich) durchgeführt.
Parallel fand die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange statt. Weder
von privater noch von öffentlicher Seite sind Stellungnahmen eingegangen.
Unter
Abwägung aller privater und öffentlicher Belange unter und gegeneinander wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“
als Satzung zu beschließen.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin