Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Billerbeck hat den beigefügten Antrag zur Beratung an den Bezirksausschuss verwiesen.
Im Vorfeld wurde die zurzeit übliche Verfahrensweise hinsichtlich der Anbringung der Wildreflektoren an klassifizierten Straßen (Land- und Kreisstraßen) recherchiert. Laut dem Straßen NRW wurden in bisherigen Fällen (z. B. an der L 550 in Rosendahl) Anträge auf Anbringung der Reflektoren von Jagdgenossenschaften gestellt. Der Landesbetrieb prüft die Anträge und schließt bei positiver Entscheidung entsprechende Gestattungsverträge zwecks Inanspruchnahme der Leitpfosten mit den Jagdgenossenschaften ab. Die Anbringung und die Kosten sind von den Antragstellern zu übernehmen. Für die Kreisstraßen gilt das gleiche Verfahren.
Vom Ausschuss ist über das weitere Vorgehen zu beraten.
Im Auftrag
Alfons Krause Hubertus Messing Marion Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Antrag der
CDU-Fraktion vom