Betreff
Steuerung gewerblicher Tierhaltungsbetriebe hier: Weitere Vorgehensweise
Vorlage
FBPB/629/2010
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:  

 

Die Verwaltung wird beauftragt erneut den Runden Tisch mit den Beteiligten und Betroffenen einzuberufen.


Sachverhalt:

 

Über das Thema gewerbliche Tierhaltungsbetriebe und ihre Steuerung im Rahmen der Bauleitplanung wurde im letzten Jahr unter Beratung des Rechtsanwaltes Thomas Tyczewski und in einer weiteren Sitzung mit Herrn Ahn vom Planungsbüro Wolters+Partner umfangreich diskutiert. Am Runden Tisch wurde unter Beteiligung von Vertretern des Landkreises Emsland, Vertretern der Landwirtschaft, der Bürgerinitiativen und der Fachbehörden im kleineren Kreis versucht, Lösungsansätze zu finden. Aufgrund der verschiedenen Rechtszusammenhänge, die hier nicht alle im Einzelnen wiederholt werden sollen, ist ein einfaches Handlungsschema nicht gegeben. Im Übrigen steht Billerbeck mit dieser Ratlosigkeit nicht alleine da. Im September 2010 fand ein Erfahrungs- und Meinungsaustausch mit Vertretern des Landkreises Vechta statt. Obwohl dort bereits Erfahrungen auch auf Ebene der einfachen Bebauungspläne bestehen, musste im Ergebnis festgestellt werden, dass durch die Planung keine Reduzierung des Stallbaus erreicht werden konnte. Wie mehrfach deutlich gemacht, darf die Kommune nur steuern, nicht verhindern, das heißt die Frage lautet nicht ob, sondern wo Stallanlagen gebaut werden. Es wurde vereinbart den Erfahrungsaustausch weiterzuführen.

 

Nachdem zwar der Bau von Hähnchenmastställen zurückgegangen ist, werden zusehends Schweinemastbetriebe gewerblich gebaut, weil die Landwirte nicht mehr über die notwendigen Flächen verfügen. In den meisten Fällen werden diese im unmittelbaren Hofzusammenhang errichtet; führen also nicht zu einer weiteren Zersiedlung der Landschaft. Hier ist in der Regel eine Kompromissbereitschaft der Bauherren vorhanden und aufgrund der meist geringeren Immissionsproblematik auch möglich. Wünschenswert wäre eine gesetzliche Klarstellung, die einen räumlichen Zusammenhang vorschreibt, um ein aufwendiges Planverfahren mit fragwürdigem Ende zu vermeiden. Ob jedoch eine Regelung auf Landesebene über den Außenbereichserlass oder im Rahmen der anstehenden Gesetzesnovellierung zum Baugesetzbuch kommt, bleibt abzuwarten. Der Städte- und Gemeindebund hat sich des Themas angenommen, da auch bei der Steuerung der Intensivtierhaltung das bewährte Muster des „Schwarzen-Peter-Spiels“ zum Zuge kommt. Das Land zeigt auf den Bund, der Gesetzgeber sieht keinen Handlungsbedarf, die Bezirksregierung keine Möglichkeit, der Kreis sieht sich im Zwang zu genehmigen und alle zeigen auf die Kommune, die planen soll. An der umfangreichen Diskussion und den bisher nicht zielführenden Planungsideen lässt sich jedoch erkennen, dass die Thematik nicht so einfach zu handhaben ist. Leider liegt auch noch keine Antwort des Gerichtes vor, ob die Berufung zugelassen wird. Es wurde mitgeteilt, dass mit einer Antwort im ersten Quartal 2011 zu rechnen sei.

 

Trotz der bisher wenig erfreulichen Ergebnisse sollte der Diskussionsprozess fortgesetzt werden. Wenn Antragsteller Bauwünsche äußern wird versucht einen hofnahen Standort zu finden. In den meisten Fällen ist von Seiten der Antragsteller  Kompromissbereitschaft vorhanden. Sollte dies, wie in Aulendorf, nicht gelingen, muss gegebenenfalls über eine Bauleitplanung, z.B. für Teilflächen der Stadt beraten werden. Durch den Fachbeitrag ist zumindest die Grundlage der Datenerhebung vorhanden. Sollte eine Veränderungssperre notwendig werden, kann eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem Thema dokumentiert werden. Auf der Karte sind Bereiche mit Immissionskonflikten dargestellt; auf diesen Grundlagen basierend könnte eine Planung weiter entwickelt werden.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen den Dialog mit dem Runden Tisch weiter zu führen. Es ist wichtig, dass das Thema auch zwischen den Landwirten und der Bürgerinitiative weiter sachlich besprochen wird. Neben den Ergebnissen des Fachbeitrages können auf der Ebene auch neue Erfahrungen und Erkenntnisse der Fachbehörden einfließen. Ein gemeinsames Gespräch ermöglicht nach eineinhalb Jahren die Beteiligten wieder auf den gleichen Wissensstand zu bringen. So hat sich ein Referent vom Städte- und Gemeindebund bereit erklärt am Arbeitskreis teilzunehmen, um über den Stand der Gesetzesinitiative zu berichten. Außerdem sollte versucht werden, jemanden vom LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) zum Thema Filtertechnik zu gewinnen.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin