Betreff
Grundlagen für die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2011
Vorlage
FBF/134/2010
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Erlass einer Hebesatzsatzung zur Anhebung der Realsteuersätze auf der Grundlage des Haushaltsplanes 2010 sowie der Genehmigungsverfügung des Landrates zum Haushalt 2010 vom 28. April 2010.


Sachverhalt:

 

Bereits anlässlich der Haushaltsplanberatung 2010 haben sich die politischen Gremien der Stadt Billerbeck eingehend mit dem negativen Ergebnis 2009 (Fehlbetrag rd. 2,2 Mio. €) und mit dem Planungsdefizit für das Haushaltsjahr 2010 von rd. 2,6 Mio. € befasst. Für 2010 wird nach dem jetzigen Stand die Entwicklung zwar besser verlaufen. Es muss aber immer noch mit einem deutlichen nicht akzeptablen Defizit von knapp unter 2 Mio. € gerechnet werden.

 

Schon im Haushaltsplan 2010 waren in der Finanzplanung für 2011 bereits 10 %ige Realsteueranhebungen vorgesehen, die aber in 2011 danach immer noch zu einem deutlichen Defizit von gut 700.000,00 € führen wird.

 

Die Verbesserungen im Haushaltsjahr 2010 auf der Ertragsseite bewirken durch die Anrechnung im Finanzausgleich für die Zukunft tendenziell eher Verschlechterungen, weil seinerzeit mit einer niedrigeren Entwicklung der Steuerkraft gerechnet wurde. Die für 2011 aus der anstehenden Realsteueranhebung erwarteten Mehrerträge betragen rd. 458.000,00 €, die mit rd. 18.000,00 € auf die Grundsteuer A, mit rd. 150.000,00 € auf die Grundsteuer B und mit rd. 290.000,00 € auf die Gewerbesteuer entfallen. Anlässlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2011 durch den Landrat wurde auf die bedenkliche Haushaltssituation hingewiesen und gleichzeitig deutliche Konsolidierungsbemühungen eingefordert.

 

Doch nicht nur diese Feststellung durch den Kreis, sondern auch der eigene nachhaltige Umgang mit der zukünftigen Finanzsituation der Stadt Billerbeck macht es erforderlich, eine der Situation angemessene Anhebung der Realsteuersätze vorzunehmen. Die letzte Anhebung erfolgte für die Haushaltsatzung 2003. In diesem Zeitraum wurden zum Beispiel die Kreisumlagensätze mehrmals angehoben und nicht durch Realsteuererhöhungen an die örtlichen Steuerzahler weitergegeben. Allein die Erhöhung der Kreisumlage in den letzten beiden Jahren (2009 = rd. 416.000,00 €, 2010 = rd. 355.000,00 €) kann nicht einmal durch die anstehende Realsteueranhebung gedeckt werden. Dies mag die Notwendigkeit noch einmal verdeutlichen. Die Kreisumlage hat in 2010 für die Stadt Billerbeck eine Summe von 6.350.000,00 € erreicht und dominiert damit deutlich vor allen anderen Aufwandsarten die Ergebnisrechnung.

 

Anlässlich der Vorbereitung des Sitzungskalenders für die Zeit vom 25. Oktober 2010 bis 30. April 2011 wurde in der HFA-Sitzung am 21. September 2010 der politische Wille geäußert, dass sich der HFA anlässlich des Erlasses einer Hebesatzsatzung zunächst in zwei Sitzungen mit der Aufwandsseite des Haushaltes beschäftigen wolle. Bei dem wenigen vorhandenen finanziellen Spielraum will der HFA sich hierbei mit der Rückführung von Standards und der Aufgabe von freiwilligen Leistungen befassen. Die Verwaltung erhielt hierzu den Auftrag für die HFA-Sitzungen am 23. November 2010 und am 7. Dezember 2010 eine Liste über grundsätzlich mögliche Einsparungen bei freiwilligen Aufgaben vorzulegen.

 

Hierzu wurde wie folgt vorgegangen:

Bezug genommen wird grundsätzlich auf die aus der letztjährigen Finanzplanung für 2011 vorgetragenen Ansätze der Ergebnisrechnung, wonach ein Defizit bereits bei eingerechneten 10 %igen Realsteuererhöhungen um rd. 730.000,00 € entsteht. Zusätzlich wurde auf bereits absehbare notwendige Veränderungen (zusätzlicher Aufwand) eingegangen. Die Angaben erfolgen zunächst produktweise nach Fachbereichen gegliedert, bei Angabe der Aufwendungen und Erträge sowie der Ausweisung des Zuschussbedarfes je Produkt. In der letzten Spalte ist die Pflichtigkeit nach fünf Stufen klassifiziert angegeben. Die Erläuterung der Klassifikation erfolgt jeweils am Ende der Tabelle. Unterschieden wird in pflichtig, hinsichtlich des ob und des wie, pflichtig, hinsichtlich des ob, freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben, übertragene Aufgaben, zum Beispiel durch Satzung und Gebührenhaushalte. In dieser ersten Liste erfolgt schwerpunktmäßig eine grobe Zuordnung, wobei bei einzelnen Produkten, die zum Bespiel als freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben ausgewiesen sind, auch ein erheblicher Anteil an pflichtigen Aufgaben enthalten sein kann.

 

Zur Verfeinerung dieser Liste enthält die Sitzungsvorlage eine zusätzliche Liste, die ebenfalls geordnet nach Produkten und Fachbereichen den Anteil enthält, der betragsmäßig einer freiwilligen Aufgabe zuzuordnen ist. Berücksichtigt hierbei sind größtenteils auch Personalaufwendungen, die zwar bei Streichung dieser Aufgabe freigesetzt werden könnten, was aber letztlich nur dann in Frage kommen kann, wenn durch freiwilliges oder altersbedingtes Ausscheiden die vorgesehene Einsparung begleitet werden könnte. Verwaltungsseitig scheinen hier die Potenziale zu Einsparungen ausgereizt, weil die Stadt Billerbeck in den langen Jahren der Haushaltssicherungen den Haushalt immer wieder auf Ausgabeneinsparungen durchforstet hat. Beispielhaft mögen hier nur das Zurückführen sämtlicher Zuschüsse an die örtlichen Vereine und Verbände auf null angeführt sein. Zu den freiwilligen Leistungen gehört auch der Betrieb des eigenen Freibades, der in der Liste mit einem Zuschussbedarf für 2011 von rd. 92.000,00 € zu Buche schlägt. Hier wäre es sicherlich nicht opportun zunächst das Freibad unter Einsatz erheblicher Mittel Instand zu setzen um es dann zu schließen. Hier wurde die Möglichkeit durch Entscheidungen in der Vergangenheit vorgegeben.

 

Es wäre jedoch sehr hilfreich, wenn in den Beratungen Einigkeit über die Senkung von Standards in einigen Bereichen oder gar die Aufgabe von freiwilligen Leistungen erzielt werden  könnten. Hierzu könnte ein zusätzlicher Konsolidierungsbeitrag geleistet werden.

 

Zur Beantwortung von Fragen und für zusätzliche Informationen stehen die Fachbereichsleiter in der Sitzung zur Verfügung.

 

Als weitere Entscheidungshilfen werden verwaltungsseitig zusätzliche Eckdaten über die voraussichtliche Entwicklung des Überschussproduktes 16010 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ gegeben. Allerdings sind die offiziellen Informationen hierzu zurzeit äußerst spärlich. Die sonst bereits im September vorliegende erste Proberechnung zum Finanzausgleich wird nach dem jetzigen Kenntnisstand erst Ende Januar 2011 bis Mitte Februar 2011 erfolgen. Allein die lange Wartezeit deutet auf beabsichtigte strukturelle Änderungen im Finanzausgleich hin, wobei auf Länderebene eher mit einer Verringerung der Zuweisungen im ländlichen Raum als mit einer Erhöhung gerechnet wird. Die einzigen positiven Aussagen betreffen die Entwicklung der bundesweiten Steuerschätzungen. Hier muss jedoch die Regionalisierung abgewartet werden. Liegt diese noch rechzeitig zu der anstehenden HFA-Sitzung vor, würden die Eckdaten zum Produkt 16010 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ nachgereicht. Ansonsten erfolgt die nachträgliche Bekanntgabe an die Fraktionsvorsitzenden.

 

 

 

Peter Melzner                                                           Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin


Anlagen:

Anlagen über freiwillige Leistungen