Betreff
Grundlagen für die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2011, hier: Vorberatung des Hebesatzes für die Grundsteuer A
Vorlage
FBF/136/2010
Aktenzeichen
20/Me-Mü
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Haupt- und 

                                                           Finanzausschuss:

 

Dem Erlass einer Hebesatzsatzung zur Anhebung der Realsteuerhebesätze ab 2011 wird, soweit sie die Grundsteuer A betrifft, zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Die schwierige Finanzsituation der Stadt Billerbeck macht es erforderlich, die Realsteuerhebesätze um 10 % anzuheben. Hierzu gehört auch die Grundsteuer A. Nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Billerbeck berät der Bezirksausschuss bzgl. des Hebesatzes für die Grundsteuer A vor. Nach weiteren Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss ist der Erlass einer Hebesatzsatzung in der Ratssitzung am 16. Dezember 2010 beabsichtigt.

 

In den Jahren 2009 (Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung rd. 2,2 Mio. EUR) konnte ein Haushaltsausgleich nicht erreicht werden. Das Planungsdefizit für das Haushaltsjahr 2010 beträgt rd. 2,6 Mio. EUR, wenngleich hier nach dem derzeitigen Stand der Entwicklung Verbesserungen erwartet werden. Ein weiteres deutliches Defizit von nahezu 2 Mio. EUR wird sich jedoch nicht vermeiden lassen.

 

Vor diesem Hintergrund wurde bereits in der letztjährigen Finanzplanung im Zuge des Haushaltsplanes 2010 in der Finanzplanung für das Jahr 2011 eine 10-prozentige Realsteueranhebung vorgesehen, die aber in 2011 danach immer noch zu einem Defizit von gut 700.000,00 EUR führen wird. In Anbetracht der Vorjahresergebnisse, erheblich sinkender Liquidität und mit Blick auf die geordneten Finanzen für die Zukunft ist die Anhebung der Realsteuern notwendig. Die letzte Anhebung erfolgte in der Haushaltssatzung für das Jahr 2003. In diesem Zeitraum wurden z. B. die Kreisumlagesätze mehrmals angehoben und nicht durch Realsteuererhöhungen an die örtlichen Steuerzahler weitergegeben. Allein die Erhöhung der Kreisumlage in den letzten Jahren (2009 = rd. 416.000,00 EUR, 2010 = rd. 355.000,00 EUR) kann nicht einmal durch die anstehende Realsteueranhebung gedeckt werden. Auch dies mag die Notwendigkeit der Anhebung der Realsteuer noch einmal verdeutlichen. Die Kreisumlage hat in 2010 für die Stadt Billerbeck eine Summe von 6.350.000,00 EUR erreicht und dominiert damit deutlich vor allen anderen Aufwandsarten die Ergebnisrechnung.

 

Letztlich wird der HFA den Erlass einer Hebesatzung endgültig vorberaten. Dies ist in 2 Sitzungen am 23. November 2010 und 07. Dezember 2010 vorgesehen. Für die Sitzungen besteht der Auftrag, eine Liste sämtlicher freiwilligen Leistungen vorzulegen, die auf zusätzliche Einsparungen potenzial untersucht werden sollen.

 

Nach Auffassung der Verwaltung ist einerseits die Summe der Aufwendungen, die nicht Pflichtaufgaben sind, äußerst gering und damit auch das Einsparungspotenzial. Die Stadt Billerbeck hat sich jahrelang in der Haushaltssicherung befunden und musste in dieser Zeit die Aufwendungen auf ein äußerst geringes Maß herunterführen. Gedacht sei hierbei an die vollständige Streichung der Zuschüsse an die örtlichen Vereine und Verbände, die ohnehin geringen Mittel für die Wirtschaftwegeunterhaltung und vieles mehr.

 

Aus Sicht der Verwaltung erscheint es wichtig, bei einer Erhöhung der Realsteuerhebesätze gleichmäßig vorzugehen. Hier sind verschiedene Gemeinden im Kreis Coesfeld, die bereits die Realsteuerhebesätze angehoben haben, andere Wege gegangen, in dem sie vorrangig die Grundsteuerhebesätze erhöht haben, um zusätzliche Belastungen von den Gewerbetreibenden fern zu halten.

 

Die Stadt Billerbeck gehört zurzeit zu den vier von elf Gemeinden im Kreis Coesfeld mit den niedrigsten Steuersätzen. Bisher wurden in Billerbeck die nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz im Finanzausgleich anrechenbaren Realsteuerhebesätze von nur 192 v. H. für die Grundsteuer A, 381 v. H. für die Grundsteuer B und 403 v. H. für die Gewerbesteuer erhoben. Bei einer gleichmäßigen Anpassung um 10 % werden die neuen Sätze für die Grundsteuer A rd. 210 v. H., für die Grundsteuer B rd. 420 v. H. und für die Gewerbesteuer rd. 440 v. H. betragen. Die erwarteten Mehrerträge aus der Anhebung betragen rd. 458.000,00 EUR, wovon lediglich 18.000,00 EUR auf die Grundsteuer A entfallen würden.

 

Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.

 

i. A.

 

 

 

 

Peter Melzner                                                           Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: