Betreff
Festsetzung der Umlagebeiträge für die Wasser- und Bodenverbände in der Stadt Billerbeck, hier: Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Beiträge (Umlagen) der Wasser- und Bodenverbände
Vorlage
FBF/137/2010
Aktenzeichen
20/Me-Mü
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Umlagebeiträge für die Wasser- und Bodenverbände in der Stadt Billerbeck werden für 2011 je Hektar wie folgt festgesetzt:

 

Steinfurter Aa                                               12,17 EUR

Steinfurter Aa und Grienbach                     3,67 EUR

Obere Berkel                                                   5,52 EUR

Mittlere Berkel                                                 7,12 EUR

Münstersche Aa Oberlauf                            9,80 EUR

Obere Stever                                                 11,26 EUR

 

Die 33. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Beiträgen (Umlagen) der Wasser- und Bodenverbände wird in der vorliegenden Fassung (Anlage) beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Die Wasser- und Bodenverbände haben die Beiträge für das Jahr 2010 gegenüber der Stadt Billerbeck durch Bescheid bereits festgesetzt und abgerechnet. Auf der Grundlage dieser Abrechnungen erfolgt die Weitergabe der Beiträge an die Grundstückseigentümer im seitlichen Einzugsbereich der Wasserläufe für das Jahr 2011, siehe auch anliegende Berechnungen.

 

i. A.

 

 

 

 

Peter Melzner                                               Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                       Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Berechnung Umlagegrundlagen 2011

33. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für Beiträge (Umlagen) der Wasser und Bodenverbände