- Dem Wirtschaftsplan 2011, bestehend aus Erfolgs- und Vermögensplan, Finanzübersicht und Stellenplan, wird zugestimmt.
- Der Gesamtbetrag der Kredite, die im Wirtschaftsjahr 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden können, wird auf 430.000,00 € festgelegt.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 600.000,00 € festgelegt.
Sachverhalt:
Gem. der § 14 und 17 der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen ist ein Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb aufzustellen
und gem. § 4 durch den Rat zu beschließen. Der Wirtschaftsplan, bestehend aus
dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Finanzübersicht und dem Stellenplan
wird zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt.
Die Gebührenbedarfsberechnung weist keine Änderungen der Gebühren aus. Insofern erübrigt sich eine getrennte Beratung und gesonderte Beschlussfassung.
Rainer Hein Peter
Melzner Gerd
Mollenhauer
Betriebsleiter Kämmerer Allgemeiner
Vertreter
Anlagen:
Wirtschaftsplan
Gebührenbedarfsberechnung