Betreff
Zielabweichungsverfahren nach § 24 Landesplanungsgesetz (LPIG) hier: Feststellung des Einvernehmens gem. § 24 LPIG
Vorlage
FBPB/054/2006
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens für die Windenergieeignungsbereiche COE 02 und COE 51 des Gebietsentwicklungsplanes wird das Einvernehmen gem. § 24 LPlG erteilt. Aufgrund der besonderen Dringlichkeit wird die Verwaltung beauftragt die Stellungnahme fristgerecht im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung abzugeben.


Sachverhalt:

 

Die Bezirksregierung Münster hat ein Zielabweichungsverfahren nach § 24 Landesplanungsgesetz (LPlG) für die Windenergieeignungsbereiche COE 02 und COE 51 des Gebietsentwicklungsplanes der Stadt Billerbeck eingeleitet.

 

In ihrem Anschreiben führt die Bezirksregierung aus, dass die Stadt Billerbeck im Rahmen der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes von der nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB einräumten Möglichkeit gebrauch gemacht hat die gewerblichen Windenergieanlagen im Stadtgebiet Billerbecks zu steuern.

 

Dabei habe sie in zulässiger Weise die örtlichen städtebaulichen Belange besonders berücksichtigt. Neben Zielen der Landes- und Gebietsentwicklungsplanung und naturschutzrechtlichen Schutzausweisungen wurde auch der konkrete Bestand erfasst. Für Billerbeck von besonderer Bedeutung sei dabei die Aufnahme der freizeitrelevanten Infrastruktur für die Erholungsnutzung und der wesentlichen Denkmäler als Bestandteil der Kulturlandschaft sowie die Betrachtung des Landschaftsbildes gewesen.

 

Ergebnis der Untersuchung sei zum einen die Herausnahme des Eignungsbereiches COE 51, da hier negative Auswirkungen auf das historische Stadtbild (insbesondere die Türme des Ludgerusdomes) zu erwarten waren, und die Reduzierung des Bereiches COE 02 gewesen.

 

Diese Planung hat die Bezirksregierung nach § 32 Landesplanungsgesetz als mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar angesehen. Am 21.02.2002 wurde die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Bezirksregierung genehmigt.

 

Nach neuerer Rechtsprechung hätte jedoch vor der landesplanerischen Zustimmung nach § 32 LPlG entweder ein Zielabweichungsverfahren nach § 24 LPlG oder ein Änderungsverfahren des Regionalplanes nach § 20 LPlG durchgeführt werden müssen, da im Rahmen der Ausweisung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan eine Fläche gar nicht und eine stark reduziert dargestellt worden ist.

 

Im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens nach § 24 LPlG soll es der Stadt Billerbeck ermöglicht werden, dass sie entsprechend des Ergebnisses ihrer Planungsüberlegungen zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes

-          vollständig auf die Darstellung des Eignungsbereiches COE 51 im Flächennutzungsplan verzichtet und

-          der Eignungsbereich COE 02 in reduzierter Größe dargestellt werden kann, ohne dass eine Änderung des Gebietsentwicklungsplanes erforderlich ist.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen das Einvernehmen zu erteilen, da mit dem Verfahren die bereits beschlossenen städtebaulichen Ziele gestützt werden. Die Stadt Billerbeck ist aufgefordert bis zum 24. Februar 2006 ihre Stellungnahme abzugeben, die nächste Ratsitzung findet jedoch erst am 30. März 2006 statt, so dass das Einvernehmen im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung erteilt werden sollte.

 

 

i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                              -,--

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Auszug aus dem Gebietsentwicklungsplan – Teilabschnitt Münsterland