Der Rat der Stadt
Billerbeck beschließt,
1.
den
„Vertrag über die Einrichtung und Durchführung eines Stadtlinien- und
Schülerspezialverkehrs“ mit der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) aus dem
Jahre 1988 zum 31.12.2010 gemäß der Vereinbarung in Anlage 1 aufzuheben,
2.
eine
Nachfolgeregelung zur übergangsweisen Sicherstellung des Stadtlinienverkehrs
(ÖPNV) mit dem Kreis Coesfeld gemäß Anlage
2 für das Jahr 2011 zu vereinbaren und
3.
mit dem
Kreis Coesfeld ab Anfang des Jahres 2011 Verhandlungen zur langfristigen
Sicherstellung des Stadtlinienverkehrs (ÖPNV) ab 2012 aufzunehmen.
Sachverhalt:
Gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte in NRW
Aufgabenträger des ÖPNV. In dieser Funktion sind sie zuständig für die Planung,
Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV. Nach § 3 Abs. 2 ÖPNVG NRW sind die
Aufgabenträger auch zuständige Behörde für die Bestellung
gemeinwirtschaftlicher Verkehre nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
Der Kreis bildet zusammen mit den Kreisen Borken, Steinfurt und
Warendorf eine sog. Gruppe zuständiger Behörden gemäß der VO (EG) Nr.
1370/2007. Im Wege einer Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 dieser Verordnung hat
die Gruppe Nahverkehrsleistungen bei ihrem internen Betreiber Regionalverkehr
Münsterland GmbH (RVM) ab dem 01.01.2011 bis zum 31.12.2020 bestellt. Die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind keine Aufgabenträger i.S.d. ÖPNVG
NRW und haben auch keine Behördenkompetenz gemäß der Verordnung (EG) Nr.
1370/2007. Die Stadt- und Ortslinienverkehre sind daher in den öffentlichen
Dienstleistungsauftrag der Gruppe an die RVM einbezogen. Die Kosten für diese
Verkehre sind von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu tragen. Vor
diesem Hintergrund ist der Vertrag über die Einrichtung und Durchführung eines
Stadtlinien- und Schülerspezialverkehrs“ mit der Regionalverkehr Münsterland
GmbH (RVM) aus dem Jahre 1988 aufzuheben. Auf der der Grundlage des § 3 der
Vereinbarung über die Zusammenarbeit des Kreises und der kreisangehörigen
Kommunen zur strategischen Steuerung der RVM sowie zur europarechtskonformen
Bestellungen von ÖPNV-Leistungen aus 2009 bedarf es einer Regelung zur
Organisation des Stadtlinienverkehrs zwischen der Stadt und dem Kreis und zur
Abwicklung des Aufwendungsersatzes der Stadt an den Kreis. Weitere Ausführungen
erfolgen in Sitzung.
I.A.
Hubertus Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Vereinbarung zur Aufhebung des Vertrags über
die Einrichtung und Durchführung
eines Stadtlinien- und
Schülerspezialverkehrs aus dem Jahr 1988 mit der RVM
Vertrag zur übergangsweisen Sicherstellung
des Stadtlinienverkehrs (ÖPNV) im Jahr
2011 mit dem Kreis Coesfeld