Betreff
Aufhebung des "Vertrages über die Einrichtung und Durchführung eines Stadtlinien und Schülerspezialverkehrs" mit der RVM und Abschluss einer Nachfolgeregelung zur übergangsweisen Sicherstellung des Stadtlinienverkehrs mir dem Kreis Coesfeld für 2011
Vorlage
FBZD/213/2010
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt,

1.      den „Vertrag über die Einrichtung und Durchführung eines Stadtlinien- und Schülerspezialverkehrs“ mit der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) aus dem Jahre 1988 zum 31.12.2010 gemäß der Vereinbarung in Anlage 1 aufzuheben,

2.      eine Nachfolgeregelung zur übergangsweisen Sicherstellung des Stadtlinienverkehrs (ÖPNV) mit dem Kreis Coesfeld gemäß Anlage 2 für das Jahr 2011 zu vereinbaren und

3.      mit dem Kreis Coesfeld ab Anfang des Jahres 2011 Verhandlungen zur langfristigen Sicherstellung des Stadtlinienverkehrs (ÖPNV) ab 2012 aufzunehmen.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte in NRW Aufgabenträger des ÖPNV. In dieser Funktion sind sie zuständig für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV. Nach § 3 Abs. 2 ÖPNVG NRW sind die Aufgabenträger auch zuständige Behörde für die Bestellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.

 

Der Kreis bildet zusammen mit den Kreisen Borken, Steinfurt und Warendorf eine sog. Gruppe zuständiger Behörden gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007. Im Wege einer Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 dieser Verordnung hat die Gruppe Nahverkehrsleistungen bei ihrem internen Betreiber Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) ab dem 01.01.2011 bis zum 31.12.2020 bestellt. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind keine Aufgabenträger i.S.d. ÖPNVG NRW und haben auch keine Behördenkompetenz gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Die Stadt- und Ortslinienverkehre sind daher in den öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Gruppe an die RVM einbezogen. Die Kosten für diese Verkehre sind von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu tragen. Vor diesem Hintergrund ist der Vertrag über die Einrichtung und Durchführung eines Stadtlinien- und Schülerspezialverkehrs“ mit der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) aus dem Jahre 1988 aufzuheben. Auf der der Grundlage des § 3 der Vereinbarung über die Zusammenarbeit des Kreises und der kreisangehörigen Kommunen zur strategischen Steuerung der RVM sowie zur europarechtskonformen Bestellungen von ÖPNV-Leistungen aus 2009 bedarf es einer Regelung zur Organisation des Stadtlinienverkehrs zwischen der Stadt und dem Kreis und zur Abwicklung des Aufwendungsersatzes der Stadt an den Kreis. Weitere Ausführungen erfolgen in Sitzung.

 

 

 

 

I.A.

 

 

 

Hubertus Messing                                                               Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin

 

 

 

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Vereinbarung zur Aufhebung des Vertrags über die Einrichtung und Durchführung

eines Stadtlinien- und Schülerspezialverkehrs aus dem Jahr 1988 mit der RVM

 

Vertrag zur übergangsweisen Sicherstellung des Stadtlinienverkehrs (ÖPNV) im Jahr

2011 mit dem Kreis Coesfeld