Betreff
Resolution für den Erhalt des Perinatalzentrums Level 1 an den Christopherus-Kliniken in Coesfeld
Vorlage
FBZD/215/2010
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat der Stadt Billerbeck fordert den Gemeinsamen Bundesausschuss auf, den Erhalt des Perinatalzentrums Level 1 an den Christopherus-Kliniken in Coesfeld durch Rücknahme der „Mindestmengenregelung“ sicherzustellen. Zur Untermauerung dieser Forderung beschließt der Rat anliegende Resolution.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung des Gesundheitssystems, hat beschlossen, dass ab 1.1.2011 die Behandlung und Pflege von  frühgeborenen Kinder mit einem Geburtsgewicht von unter 1250 Gramm nur noch in Krankenhäusern abgerechnet werden können, die mindestens 30 solcher Kinder pro Jahr betreuen.

Greift diese sog. Mindestmengenregelung, wäre die Existenz des Perinatalzentrums der Christopherus-Kliniken in Coesfeld bedroht.

Bislang gilt die Coesfelder Station als sog. Level I-Zentrum, das  von anerkannten Neonatologen und ärztlichen Geburtshelfern geleitet wird und  eine räumlich miteinander verbundene Entbindungsstation, Operationssaal, und Neugeborenen-Intensivstation hat. Level 1-Zentren verfügen zudem über eine ständige Arztbereitschaft und einen Neugeborenen-Notarzt für die Nachbarabteilungen. Die Abteilungen weisen die Erfüllung der Voraussetzungen gegenüber den Krankenkassen bei den örtlichen Pflegesatzverhandlungen nach. Diese Regelung wurde 2006 eingeführt. Bereits 2010 wurde sie ergänzt durch eine „Mindestmenge“ von 14 Frühgeburten im Jahr.

Das Coesfelder Perinatalzentrum betreut durchschnittlich um die 30  frühgeborene Kinder im Jahr und hat vor allem Sorge, dass diese Zahl weiter heraufgesetzt wird. Es versorgt das gesamte Westmünsterland, die nächsten Kliniken auf diesem Niveau sind die Uni-Klinik Münster und das Franziskus-Hospital.

 

In einem kurzfristig einberaumten Termin für Vertreter der beiden Kreise Coesfeld und Borken sowie der Städte und Gemeinden im Einzugsgebiet machten Geschäftsführung und ärztliche Leitung am 8. Dezember in Coesfeld  deutlich, was die Einführung der „Mindestmengenregelung“ für die Versorgung in der Region bedeutet.

 

Alle waren sich einig, dass Quantität kein Qualitätsindikator ist. Es mache keinen Sinn, gut gewachsene, funktionierende Infrastrukturen zu zerstören. Die Zahl 30 sei willkürlich gegriffen und halte keiner wissenschaftlichen Überprüfung stand. Von dem Fachwissen und der Kompetenz, die wir den Frühgeborenen bieten, profitieren auch alle anderen Neugeborenen. Maßstab müsse vielmehr sein, dass unter einem Dach die Zusammenarbeit zwischen Geburtshilfe, Pränataldiagnostik und Frühgeborenen-Intensivstation gut funktioniert und damit die Überlebenschancen der Kinder steigen.

Man könne eine gute Versorgung in kleinen Häusern und schlechte Versorgung in großen Häusern genauso finden wie umgekehrt. In kleineren Einheiten passiert vieles eben nicht am Fließband wie in größeren Kliniken. Dort gebe es unter Umständen viel zu viel Routine. So sei es möglich, Perinatalzentren mit schlechten Ergebnissen zu schließen, ohne starre Mindestmengen festzulegen. Wenn funktionsfähige Strukturen wie in Coesfeld, die in den vergangenen zehn Jahren mit großem Engagement und mit einem breit angelegten Netzwerk aufgebaut worden sind, zerstört würden, sei dies nicht mehr rückgängig zu machen.

Kurze Wege sowie eine gute Erreichbarkeit seien die entscheidenden Punkte, die eine gute Versorgung ausmachen. Schließlich verbleiben die Frühgeborenen oft noch Wochen nach der Geburt in der Klinik. Die gesamte Familie müsse dabei in den Blick genommen werden, wie dies in Coesfeld auch geschehe. Mindestmengen seien der  falsche Denkansatz. Es gelte, Frühgeburten zu vermeiden und jede Schwangerschaft zu halten, so lange es möglich ist.

Die Vertreter der Städte und Gemeinden verständigten sich darauf, den jeweiligen Räten und Kreistagen den Entwurf einer Resolution vorzulegen und um Zustimmung zu bitten. Diese Resolution ist in der Gemeinde Legden auf Initiative von Eltern bereits verabschiedet werden. Sie wird dann, versehen mit dem Votum aus der ganzen Region,  den zuständigen Gremien zugeleitet.

Die Christopherus-Kliniken haben gemeinsam mit anderen betroffenen Zentren vor dem zuständigen Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage eingereicht. In der zweiten Januar-Hälfte wird eine Eilentscheidung erwartet, daher soll die Resolution aus der Region vor dieser Entscheidung vorliegen.

 

 

 

I. A.

 

 

 

 

Hubertus Messing                                                               Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Resolutionsentwurf