Betreff
Alleenprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorlage
FBPB/636/2011
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehr-angelegenheiten:           

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuwendungsantrag vom 23.09.2010 zurückzunehmen. Von weiteren Antragstellungen wird abgesehen. Entsprechend der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sollen Bäume angepflanzt werden, um dadurch Ökopunkte zu erhalten. Die Anlieger sind zu beteiligen.


Sachverhalt:

 

Durch den Beschluss des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten vom 08.06.2010 wurde die Verwaltung beauftragt, die Alleen in der vorgeschlagenen Reihenfolge zu realisieren. Dazu sollen die Anträge sukzessive entsprechend den zur Verfügung stehenden Mitteln gestellt und die Anlieger beteiligt werden.

 

Bei der ersten zu realisierenden Allee handelt es sich um den Weg Nr. 448 Gantweg/Hamern, Wilmerweg („Weg zur Ewigkeit“) vom Gantweg bis zur Bahnbrücke. Am 07.09.2010 fand ein Treffen mit den Anliegern der Allee statt, um diese über die geplante Antragstellung zu informieren und mögliche Varianten der Antragstellung zu diskutieren. Im Ergebnis verständigte man sich darauf, dass die Bäume auf den städtischen Flächen unmittelbar an/auf der Grenze gepflanzt werden sollen und eine kapitalisierte Entschädigungsleistung für einen zwei Meter breiten Schutzstreifen beantragt wird, der sich auf den privaten Flächen parallel zum Stamm befindet. Hierzu wäre die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch der Anlieger erforderlich, der diese im Wesentlichen zustimmten.

 

Der entsprechende Antrag wurde am 23.09.2010 analog zu dem Antrag gestellt, der im Jahre 2007 zu einem Zuwendungsbescheid geführt hat. Da sich in der Praxis der Bezirksregierung bei der Gewährung der Zuwendungen jedoch mittlerweile Änderungen ergeben haben, wurde durch die Bezirksregierung Münster Kontakt mit der Stadt Billerbeck zur Absprache der wesentlichen Details aufgenommen.

In einem gemeinsamen Ortstermin am 21.10.2010 wurde seitens der Bezirksregierung Münster die Antragstellung durchaus begrüßt und auch die Lage der Allee als positiv bewertet. Um allerdings eine kapitalisierte Entschädigungsleistung für die Anlieger gewähren zu können, müssten die Bäume mindestens auf der Grenze oder auf den Privatgrundstücken gepflanzt werden. Außerdem müsste der Schutzstreifen in der Örtlichkeit sichtbar sein, so dass in einem Abstand von 2 m zu den Bäumen Eichenpfähle auf den Privatgrundstücken zu setzen wären. Innerhalb des Schutzstreifens dürfte außerdem kein Ackerbau mehr betrieben werden. Des Weiteren hätten die Eigentümer eine Gemeinschaftserklärung zu unterzeichnen, in der sie sich mit dem Anlegen der Allee  und dem Erhalt der Bäume einverstanden erklärten.

Seitens der Bezirksregierung würde allerdings die Variante favorisiert, anstatt der Gewährung einer kapitalisierten Entschädigungsleistung den Grundstückserwerb für den Schutzstreifen durch die Stadt Billerbeck zu fördern. So wäre sichergestellt, dass dieser eingehalten werde und die Bäume optimal gedeihen könnten.

Da die Forderungen der Bezirksregierung eine deutliche Änderung für die Anlieger bedeuten, wurden diese zu einer erneuten Informationsveranstaltung am 01.12.2010 eingeladen. Es zeichnete sich ab, dass die Anlieger nicht bereit sind, Flächen an die Stadt Billerbeck zu veräußern. Auch das Markieren des Schutzstreifens durch Eichenpfähle ist für die Anlieger nicht akzeptabel, da die Flächen dadurch komplett einer ertragswirksamen Bewirtschaftung entzogen würden. Die Unterzeichnung der geforderten Gemeinschaftserklärung käme ebenfalls nicht in Betracht.

Insgesamt ist daher festzustellen, dass der gestellte Zuwendungsantrag nicht entsprechend umformuliert werden kann, um den Vorgaben der Bezirksregierung Münster für die Gewährung einer kapitalisierten Entschädigungsleistung zu entsprechen.

 

Möglich wäre es nun, einen Antrag ausschließlich für das Anpflanzen der Bäume zu stellen und diese auf den städtischen Flächen ohne Einbindung der Anlieger und somit ohne das Einrichten eines Schutzstreifens und somit ohne die Gewährung einer kapitalisierten Entschädigungsleistung zu pflanzen. Die Erfolgsaussichten dieses Antrages sind jedoch als gering zu bewerten, da die Bezirksregierung Münster deutlich signalisiert hat, dass dem Schutzstreifen eine hohe Bedeutung zugemessen wird, da in anderen Kommunen diesbezüglich schlechte Erfahrungen gemacht wurden.

 

Alternativ könnte auch komplett Abstand von dem Anlegen einer Allee an diesem Standort genommen werden. Da jedoch davon auszugehen ist, dass auch an den anderen vorgesehenen Alleenstandorten keine Akzeptanz der Anlieger für das Errichten eines Schutzstreifens auf ihren landwirtschaftlich genutzten Flächen erreicht werden kann, wurden durch die Verwaltung die weiteren vorgeschlagenen Alleenstandorte dahingehend überprüft, ob die städtischen Parzellen eine ausreichende Breite aufweisen, um auf diesen ohne Inanspruchnahme angrenzender Privatgrundstücke zu pflanzen. Seitens der Bezirksregierung wird zum bewirtschafteten Ackerland bei Eichen ein Abstand von 2,50 bis 3,00 Metern gefordert, bei Grünland könnte dieser geringer sein. Generell ist aber immer die konkrete Situation vor Ort ausschlaggebend. Denkbar wären aus Verwaltungssicht zwei Alleenstandorte (auf die beigefügten Pläne wird verwiesen):

 

  1. Wirtschaftsweg von der L 581 zum denkmalgeschützten Bahnhof Lutum (alte Kreisstraße)

 

Hierbei handelt es sich um die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 49, Flurstück 7 und Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 50, Flurstück 14. Die Allee würde eine Länge von 1.300 m erreichen, so dass ca. 230 Stieleichen erforderlich wären. Da die Flurstücksbreite zwischen 11,50 m und 12,25 m beträgt, hätten die Bäume aufgrund der Breite der befestigten Fahrbahn von 4,00 m einen Abstand von 1,25 m zum Fahrbahnrand und 2,50 m zum bewirtschafteten Land.

 

  1. Wirtschaftsweg von der L 581 abzweigend in Richtung Alstätte 32

 

An dieser Stelle wäre eine Obstbaumallee auf einer Länge von ca. 300 m von der L 581 ausgehend auf Teilflächen des Flurstücks Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 37, Flurstück 38 denkbar. Die Flurstücksbreite liegt zwischen 8,90 m und 9,05 m. Neben der befestigten Fahrbahn von ca. 3,00 m könnte ein Pflanzabstand von 1,75 m zur Fahrbahn und 1,25 m zur bewirtschafteten Fläche erreicht werden.

 

Diese Alleenstandorte müssten den Vorgaben der Bezirksregierung Münster hinsichtlich der Abstände zum bewirtschafteten Land und zur befestigten Fahrbahn entsprechen, so dass eine Inanspruchnahme privater Flächen nicht erforderlich wären. Ein Antrag ausschließlich für das Anpflanzen der Bäume könnte an diesen Stellen Erfolg haben.

 

Aufgrund der prekären Haushaltslage der Stadt Billerbeck wurde in den aktuellen Haushaltsplanberatungen bereits angedacht, sowohl die erwarteten Erträge seitens der Bezirksregierung als auch die Aufwendungen für den Eigenanteil  für das Anpflanzen der Alleen im Haushalt 2011 nicht mehr auszuweisen. Somit wäre der o. g. Beschluss des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten vom 08.06.2010 nicht mehr realisierbar.

Alternativ könnte daher die Variante in Betracht gezogen werden, von einer Antragstellung nach dem Alleenprogramm komplett Abstand zu nehmen und stattdessen die Bäume in Eigenregie zu pflanzen und dafür Ökopunkte zu kassieren. Somit könnten Alleen auf den städtischen Flächen realisiert werden, ohne die strengen Anforderungen aus den Zuwendungsrichtlinien (Pflanzabstände, Vorgaben zum Pflanzgut etc.) erfüllen zu müssen und ohne die Unterstützung der Anlieger in Anspruch zu nehmen.

 

Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, den Zuwendungsantrag vom 23.09.2010 zurückzunehmen und von der Realisierung einer Allee zwischen dem Gantweg und der Eisenbahnbrücke abzusehen. Auch für die weiteren geplanten Alleen sollten keine Anträge aus dem Alleenprogramm gestellt werden. Alternativ sollten entsprechend der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Bäume in Eigenregie angepflanzt werden, um dafür Ökopunkte zu erhalten. Die zu erzielenden Ökopunkte wären mit deutlich unter einem Euro je Ökopunkt sehr günstig.

 

Auf Beschluss des Umwelt- und Denkmalausschusses sind 32 Bäume am Sportzentrum Helker Berg gefällt worden. Ersatzanpflanzungen sollen an Wirtschaftswegen vorgenommen werden. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, diese im Bereich des Gantweges (siehe Anlage) anzupflanzen. Im Haushaltsplanentwurf sind hierfür 5.000,- Euro vorgesehen.

 

 

 

Bei dem Beschlussvorschlag handelt es sich um einen Vorschlag für den Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten. Da eine Sitzung dieses Ausschusses noch nicht terminiert ist, ist die Sitzung in der Beratungsreihenfolge noch nicht angegeben.

 

 

Im Auftrag                              Im Auftrag

 

 

Jutta Greving                                    Gerd Mollenhauer               Marion Dirks

Sachbearbeiterin                 Fachbereichsleiter               Bürgermeisterin


Bezug:     

Bezirksausschuss vom 21.04.2010, TOP 2 ö. S., Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten vom 27.04.2010, TOP 5 ö. S., Rat vom 20.05.2010, TOP 9 ö. S., Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten vom 08.06.2010, TOP 1 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                  siehe Sachverhalt

Für die Ersatzanpflanzung der am Sportzentrum gefällten Bäume sind im Haushaltsplanentwurf 5.000,- Euro bei Produktkonto 12010.52210000 vorgesehen.

 

Finanzierung durch Mittel bei Produktkonto:                                                               

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

3 Lagepläne