Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
a)
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan
der Stadt
Billerbeck für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich Anlagen unter Einbeziehung
der Änderungen in den Etatberatungen des HFA beschlossen.
b) Das Haushaltssicherungskonzept 2011 zum Haushaltsplan 2011 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan der Stadt Billerbeck wurde in der
Sitzung des Rates am
Verwaltungsseitig wird zurzeit an einem tragfähigen Haushaltssicherungskonzept gearbeitet. Die wesentlichen Grundlagen hierzu werden zur Haupt- und Finanzausschusssitzung nachgereicht.
Damit der Haushaltsplan unter HSK-Kriterien seine Genehmigungsfähigkeit erreicht, sind noch gravierende Änderungen auf der Aufwands- und Ertragsseite erforderlich. Diese sollen durch das Haushaltssicherungskonzept, das der Beschlussfassung durch den Rat unterliegt, abgesichert werden.
Dadurch, dass die Stadt Billerbeck in zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Ausgleichsrücklage um mehr als 5 % in Anspruch nehmen muss, besteht die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.
i. A.
Peter Melzner Marion Dirks
Kämmerer Bürgermeisterin