Betreff
Fortschreibung des Regionalplanes Münsterland hier: Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach § 13 Abs. 1 LPlG i.V.m. § 10 Abs. 1 ROG
Vorlage
FBPB/644/2011
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Keiner

     Vorlage dient der Information

 


Sachverhalt:

 

Der Regionalrat Münster hat die Regionalplanungsbehörde in seiner Sitzung am 20. September 2010 beauftragt, auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs mit Planbegründung und Umweltbericht das Erarbeitungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplans Münsterland einzuleiten und durchzuführen.

 

Gemäß § 10 Raumordnungsgesetz (ROG) sind die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen am Erarbeitungsverfahren zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, zum Planentwurf, seiner Begründung und zum Umweltbericht Stellung zu nehmen. Anregungen und Bedenken sind bis spätestens 31. Juli 2011 mitzuteilen.

 

Aufgrund der umfangreichen Unterlagen soll die Einbringung in die zuständigen Ausschüsse und den Rat zunächst zur Information dienen. Eine Beratung, bezogen auf die konkreten Inhalte, soll erst nach den Osterferien stattfinden, so dass eine grundsätzliche Beschäftigung mit den Inhalten aufgrund des langen Beteiligungszeitraumes möglich ist.

 

Verwaltungsseitig werden insbesondere konkrete räumliche Ziele, an der sich die Bauleitplanung zu orientieren hat, als wesentliche Inhalte gesehen. Neben der Unterteilung in Themenschwerpunkte ist die Unterteilung in Grundsätze und Ziele für die Kommunen von entscheidender Bedeutung.

Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben. Sie sind bei raumbedeutsamen Planungen zu beachten und können nicht im Rahmen der Abwägung überwunden werden. Nach § 1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Die im Regionalplan formulierten Grundsätze sind im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen, können jedoch in der Abwägung überwunden werden.

 

Aufgrund der Vielzahl der formulierten Ziele und Grundsätze ist eine umfangreiche Beschäftigung mit dem Entwurf wichtig. Verwaltungsseitig wird nach den Osterferien eine konkrete Zusammenstellung möglicher kritischer Ziele als Beschlussvorschlag formuliert. Von Seiten der Verwaltung werden vor allem mögliche Problemstellungen im Rahmen der Bauleitplanung geprüft, die sich durch formulierte Ziele und Grundsätze ergeben können. Die Bezirksregierung bittet, Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zu textlichen Festlegungen oder zeichnerischen Darstellungen möglichst konkret zu formulieren. Hierbei bietet sich die Unterteilung in die Themenschwerpunkte und die Nennung des konkreten Ziels oder Grundsatzes an. Verwaltungsseitig wird bei gesonderten Stellungnahmen der Parteien daher gebeten, die Reihenfolge aus dem Entwurf beizubehalten und die Nummerierungen anzugeben.

 

Wenn dies gewünscht wird, wäre es zudem möglich, Stellungnahmen der Parteien als Anlage der nächsten Sitzungsvorlage beizufügen.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 


Anlagen:

 

Verzeichnis der Grundsätze und Ziele

Zeichnerische Darstellung des Planentwurfs

 

Der Entwurf des Regionalplans kann unter dem Link:

https://www.gis5.nrw.de/bo_brm_fortschreibung_rpl/

abgerufen werden

(oder über die Internetseite der Bezirksregierung Münster /Regionalrat, Regionalplanung/Fortschreibung des Regionalplanes Münsterland/Beteiligung online)

 

Zusätzlich erhält jede Fraktion eine CD mit dem Entwurf und eine Kopie der textlichen Festlegungen und Erläuterungen