1. Der Rat der Stadt Billerbeck stellt
Zuschussmittel im Haushalt 2011 zur Verfügung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die
haushaltsrechtliche Genehmigung seitens der Aufsichtsbehörde einzuholen und
diese insoweit zu beteiligen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem
Träger der Kindertageseinrichtung einen Zuschussvertrag unter dem Vorbehalt der
Zustimmung der Aufsichtsbehörde zu vereinbaren.
Sachverhalt:
In den letzten
Jahren erfolgte regelmäßig in den Sitzungen des JFSKA eine Information über die
Entwicklung der Kindergartenzahlen und der Kindergartenplätze auf der Grundlage
des Kindergartenbedarfsplanes des Kreises Coesfeld. Einvernehmlich zur Kenntnis
genommen wurde u.a. dabei auch die Entwicklung der Kindergartenplätze für die
sog. U3-Betreuung. Bekanntermaßen werden ab dem 01.08.2013 bereits ein- und
zweijährige Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben.
Kreisweit wird aktuell von einer Versorgungsquote von 35 % der anspruchsberechtigten
Kinder ausgegangen. Ob diese Versorgungsquote realistisch ist, kann aktuell
noch nicht eingeschätzt werden. Es ist heute nicht bekannt, wie sich ein
geplantes Betreuungsgeld auf die Bedarfszahlen auswirken wird. Auch sind heute
größtenteils die zukünftigen neuen Anspruchskinder noch nicht einmal geboren.
Dass die Versorgungsquote zumindest nicht übertrieben ist, zeigt die
Anmeldequote für das Kindergartenjahr 2010/11. Danach haben im Sept. 2010
insgesamt 34,12 % der U3-Kinder um einen Kindergartenplatz nachgefragt. Bereits
für das Kindergartenjahr 2011/12 wurde zum Stand 20.01.2011 eine Anmeldequote
von den Tageseinrichtungen in Höhe von 30,82 % gemeldet, wobei ergänzend hierzu
zu sagen ist, dass erfahrungsgemäß gerade die jüngeren Kinder oft erst
kurzfristig in den Tageseinrichtungen angemeldet werden, sich die Quote also
noch erhöhen wird, sobald das Kindergartenjahr begonnen hat.
Die
Kindergartenbetreuung wird in Billerbeck bekanntermaßen von unterschiedlichen
Akteuren wahrgenommen. In enger Zusammenarbeit mit den Trägern „Katholische
Kirche“ und „DRK“, aber auch dem Haus Kunterbunt und der KiBi befindet sich Billerbeck
auf gutem Wege, das vorgenannte Ziel bis zum Jahr 2013 zu erreichen. Um dem
Anspruch auf eine angemessene Ausstattung für die Kleinkinder des Landesjugendamtes
gerecht zu werden, bedarf es in vielen Kindertageseinrichtungen zusätzlicher
Investitionen. Die grundsätzliche Bereitschaft hierzu liegt seitens der Kirche
und des DRK vor, entsprechende Anträge sind beim Landesjugendamt gestellt worden.
Seitens des
Kreisjugendamtes wurde signalisiert, dass als Ziel für jede Kindertageseinrichtung
unter der Trägerschaft der Kirche und des DRK grundsätzlich jede Gruppenform in
einer Einrichtung vorgehalten werden solle.
Absolut gesehen
gehen die zu betreuenden Kinderzahlen tatsächlich zurück. Dennoch sind
investive Maßnahmen notwendig, da die Kleinkinder einen größeren Platzbedarf
haben. Es müssen beispielsweise zusätzliche Schlaf- und Wickelräume geschaffen
werden. Außerdem ist die Gruppenstärke lt. Kibiz deutlich kleiner gegenüber den
herkömmlichen Kindergartengruppen für die 3 bis 6 – jährigen Kinder. Auch
hierüber wurde bereits in der Sitzung des JFSKA am 11.03.2010 gesprochen.
Die
Kindergartenbedarfsplanung des Kreises Coesfeld geht mit Sachstand vom
08.02.2011 davon aus, dass für die Erreichung der 35 %-igen Quote ein
Platzbedarf von 98 im Kindergartenjahr 2013/14 erforderlich sein wird. Hiervon
sind aktuell erst 35 Plätze mit geeignetem U3-Raumprogramm genehmigt. Weitere
47 Plätze sind provisorische Plätze, also Plätze, wofür zwar bereits Aus- oder
Umbauanträge beim Landesjugendamt vorliegen, der sofortigen Belegung bisher
aber nur als Übergangslösung zugestimmt worden ist.
Auf dem Weg zum
bedarfsgerechten Ausbau befindet sich auch die DRK-Kinder-tageseinrichtung
Oberlau. Allein für den Ausbau der U3-Betreuung hat das DRK eine Investition in
Höhe von 337.564,00 € geplant. Mit dieser Maßnahme sollte im Laufe des Jahres
begonnen werden, selbstverständlich auch unter Einbindung der politischen Gremien
der Stadt Billerbeck. Der Träger ist bei der Kostentragung Anfang 2010 davon ausgegangen, dass eine 90 % Landesförderung
gewährt wird, so dass der Trägeranteil noch 10 %, also rd. 33.000,00 € beträgt.
Ein entsprechender Förderantrag wurde bereits im Jahr 2010 beim Landesjugendamt
gestellt, aufgrund des vom Land verordneten Förderstopps jedoch zunächst nicht
bewilligt. Eine Berücksichtigung im Rahmen der Härtefallregelung fand ebenfalls
nicht statt.
Bekanntermaßen haben
sich die Voraussetzungen im Januar des Jahres durch den Brand in der
Kindertageseinrichtung überschlagen. Es stellte sich nunmehr die Frage, wie und
wann es in der Kindertageseinrichtung weitergeht. Selbstverständlich ist
angestrebt worden, den entstandenen Schaden über die Brandschutzversicherung
kostenmäßig beseitigen zu lassen. Dabei stand zu befürchten, dass im
schlimmsten Falle damit 2 nacheinander folgende Baumaßnahmen, also die
Wiederherrichtung und dann der U3-Ausbau, erforderlich seien. Aus diesem Grunde
hat der Träger gemeinsam mit dem Kreisjugendamt versucht, dass Landesmittel
frühzeitiger bewilligt werden, damit nur eine gemeinsame Baumaßnahme notwendig
ist. Inzwischen liegt dem DRK eine Förderzusage aus Landesmitteln gem. Schreiben
des Kreises vom 10.02.2011 vor.
Mit Schreiben des
DRK (siehe Anlage) wird die Übernahme des Trägeranteils aus städt. Mitteln in
Höhe von 30.650,00 € beantragt.
Die Gesamtkosten
der Investition sind vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe geprüft worden. Die
Finanzierung seitens des DRK ist wie folgt vorgesehen:
Investitionskosten (Baukosten incl.
Ausstattung) 337.564,00 €
Landesmittel 288.000,00
€
Stadt Billerbeck 30.650,00 €
DRK Trägeranteil für
Ausstattungsmaßnahme 1.350,00 €
DRK Eigenanteil aus Rücklage 17.564,00 €
Bisher ist es auch
in den umliegenden Kommunen gängige Praxis, sich an den Investitionskosten zu
beteiligen. Der Betrieb einer städtischen Kindertageseinrichtung ist angesichts
der finanziellen Lage nicht möglich und darüber hinaus aktuell auch nicht
sinnvoll, da in diesem Falle die bestehende 3 bzw. 4 – Zügigkeit der einzelnen
Kindertageseinrichtungen gefährdet werden würde.
Bei dem beantragten
Zuschuss würde es sich um eine freiwillige Ausgabe der Stadt Billerbeck
handeln. Angesichts der aktuellen Finanzlage und der vorläufigen Haushaltsführung
ist somit die Beteiligung der Aufsichtsbehörde notwendig.
Ohne Anerkenntnis
einer Rechtspflicht auf Bezuschussung
von Maßnahmen anderer Träger (sowohl bezüglich der Zuschusshöhe als auch der
Bezuschussung überhaupt) wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Trägeranteil
in Höhe von 30.650,00 € zu übernehmen.
Über den
Erbbaurechtsvertrag geht die Investition wieder an die Stadt Billerbeck zurück,
sobald der Betrieb der Kindertageseinrichtung eingestellt wird, spätestens nach
Ablauf des Erbbaurechtsvertrages.
Im Auftrag In
Vertretung
Martin Struffert Gerd
Mollenhauer
Fachbereichsleiter Allgemeiner
Vertreter
Bezug:
Finanzierung durch Mittel bei dem Produktkonto: 06010.78180000
Anlagen:
Antrag des DRK-Ortsverein Billerbeck e.V. vom 22.02.2011
Grundriss EG Oberlau