Betreff
Investitionskostenförderung für den U3-Ausbau in Kindertageseinrichtungen hier: DRK Kindertageseinrichtung Oberlau
Vorlage
FBS/021/2011
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.     Der Rat der Stadt Billerbeck stellt Zuschussmittel im Haushalt 2011 zur Verfügung.

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, die haushaltsrechtliche Genehmigung seitens der Aufsichtsbehörde einzuholen und diese insoweit zu beteiligen.

3.     Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Träger der Kindertageseinrichtung einen Zuschussvertrag unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Aufsichtsbehörde zu vereinbaren.

 

 


Sachverhalt:

 

In den letzten Jahren erfolgte regelmäßig in den Sitzungen des JFSKA eine Information über die Entwicklung der Kindergartenzahlen und der Kindergartenplätze auf der Grundlage des Kindergartenbedarfsplanes des Kreises Coesfeld. Einvernehmlich zur Kenntnis genommen wurde u.a. dabei auch die Entwicklung der Kindergartenplätze für die sog. U3-Betreuung. Bekanntermaßen werden ab dem 01.08.2013 bereits ein- und zweijährige Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Kreisweit wird aktuell von einer Versorgungsquote von 35 % der anspruchsberechtigten Kinder ausgegangen. Ob diese Versorgungsquote realistisch ist, kann aktuell noch nicht eingeschätzt werden. Es ist heute nicht bekannt, wie sich ein geplantes Betreuungsgeld auf die Bedarfszahlen auswirken wird. Auch sind heute größtenteils die zukünftigen neuen Anspruchskinder noch nicht einmal geboren. Dass die Versorgungsquote zumindest nicht übertrieben ist, zeigt die Anmeldequote für das Kindergartenjahr 2010/11. Danach haben im Sept. 2010 insgesamt 34,12 % der U3-Kinder um einen Kindergartenplatz nachgefragt. Bereits für das Kindergartenjahr 2011/12 wurde zum Stand 20.01.2011 eine Anmeldequote von den Tageseinrichtungen in Höhe von 30,82 % gemeldet, wobei ergänzend hierzu zu sagen ist, dass erfahrungsgemäß gerade die jüngeren Kinder oft erst kurzfristig in den Tageseinrichtungen angemeldet werden, sich die Quote also noch erhöhen wird, sobald das Kindergartenjahr begonnen hat.

 

Die Kindergartenbetreuung wird in Billerbeck bekanntermaßen von unterschiedlichen Akteuren wahrgenommen. In enger Zusammenarbeit mit den Trägern „Katholische Kirche“ und „DRK“, aber auch dem Haus Kunterbunt und der KiBi befindet sich Billerbeck auf gutem Wege, das vorgenannte Ziel bis zum Jahr 2013 zu erreichen. Um dem Anspruch auf eine angemessene Ausstattung für die Kleinkinder des Landesjugendamtes gerecht zu werden, bedarf es in vielen Kindertageseinrichtungen zusätzlicher Investitionen. Die grundsätzliche Bereitschaft hierzu liegt seitens der Kirche und des DRK vor, entsprechende Anträge sind beim Landesjugendamt gestellt worden.  

Seitens des Kreisjugendamtes wurde signalisiert, dass als Ziel für jede Kindertageseinrichtung unter der Trägerschaft der Kirche und des DRK grundsätzlich jede Gruppenform in einer Einrichtung vorgehalten werden solle.

 

Absolut gesehen gehen die zu betreuenden Kinderzahlen tatsächlich zurück. Dennoch sind investive Maßnahmen notwendig, da die Kleinkinder einen größeren Platzbedarf haben. Es müssen beispielsweise zusätzliche Schlaf- und Wickelräume geschaffen werden. Außerdem ist die Gruppenstärke lt. Kibiz deutlich kleiner gegenüber den herkömmlichen Kindergartengruppen für die 3 bis 6 – jährigen Kinder. Auch hierüber wurde bereits in der Sitzung des JFSKA am 11.03.2010 gesprochen.

 

Die Kindergartenbedarfsplanung des Kreises Coesfeld geht mit Sachstand vom 08.02.2011 davon aus, dass für die Erreichung der 35 %-igen Quote ein Platzbedarf von 98 im Kindergartenjahr 2013/14 erforderlich sein wird. Hiervon sind aktuell erst 35 Plätze mit geeignetem U3-Raumprogramm genehmigt. Weitere 47 Plätze sind provisorische Plätze, also Plätze, wofür zwar bereits Aus- oder Umbauanträge beim Landesjugendamt vorliegen, der sofortigen Belegung bisher aber nur als Übergangslösung zugestimmt worden ist.

 

Auf dem Weg zum bedarfsgerechten Ausbau befindet sich auch die DRK-Kinder-tageseinrichtung Oberlau. Allein für den Ausbau der U3-Betreuung hat das DRK eine Investition in Höhe von 337.564,00 € geplant. Mit dieser Maßnahme sollte im Laufe des Jahres begonnen werden, selbstverständlich auch unter Einbindung der politischen Gremien der Stadt Billerbeck. Der Träger ist bei der Kostentragung Anfang  2010 davon ausgegangen, dass eine 90 % Landesförderung gewährt wird, so dass der Trägeranteil noch 10 %, also rd. 33.000,00 € beträgt. Ein entsprechender Förderantrag wurde bereits im Jahr 2010 beim Landesjugendamt gestellt, aufgrund des vom Land verordneten Förderstopps jedoch zunächst nicht bewilligt. Eine Berücksichtigung im Rahmen der Härtefallregelung fand ebenfalls nicht statt.

 

Bekanntermaßen haben sich die Voraussetzungen im Januar des Jahres durch den Brand in der Kindertageseinrichtung überschlagen. Es stellte sich nunmehr die Frage, wie und wann es in der Kindertageseinrichtung weitergeht. Selbstverständlich ist angestrebt worden, den entstandenen Schaden über die Brandschutzversicherung kostenmäßig beseitigen zu lassen. Dabei stand zu befürchten, dass im schlimmsten Falle damit 2 nacheinander folgende Baumaßnahmen, also die Wiederherrichtung und dann der U3-Ausbau, erforderlich seien. Aus diesem Grunde hat der Träger gemeinsam mit dem Kreisjugendamt versucht, dass Landesmittel frühzeitiger bewilligt werden, damit nur eine gemeinsame Baumaßnahme notwendig ist. Inzwischen liegt dem DRK eine Förderzusage aus Landesmitteln gem. Schreiben des Kreises vom 10.02.2011 vor.

 

Mit Schreiben des DRK (siehe Anlage) wird die Übernahme des Trägeranteils aus städt. Mitteln in Höhe von 30.650,00 € beantragt.

 

Die Gesamtkosten der Investition sind vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe geprüft worden. Die Finanzierung seitens des DRK ist wie folgt vorgesehen:

 

            Investitionskosten (Baukosten incl. Ausstattung)         337.564,00 €

            Landesmittel                                                                         288.000,00 €

            Stadt Billerbeck                                                                      30.650,00 €

            DRK Trägeranteil für Ausstattungsmaßnahme                 1.350,00 €

            DRK Eigenanteil aus Rücklage                                          17.564,00 €

 

Bisher ist es auch in den umliegenden Kommunen gängige Praxis, sich an den Investitionskosten zu beteiligen. Der Betrieb einer städtischen Kindertageseinrichtung ist angesichts der finanziellen Lage nicht möglich und darüber hinaus aktuell auch nicht sinnvoll, da in diesem Falle die bestehende 3 bzw. 4 – Zügigkeit der einzelnen Kindertageseinrichtungen gefährdet werden würde.

 

Bei dem beantragten Zuschuss würde es sich um eine freiwillige Ausgabe der Stadt Billerbeck handeln. Angesichts der aktuellen Finanzlage und der vorläufigen Haushaltsführung ist somit die Beteiligung der Aufsichtsbehörde notwendig.

 

Ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht auf  Bezuschussung von Maßnahmen anderer Träger (sowohl bezüglich der Zuschusshöhe als auch der Bezuschussung überhaupt) wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Trägeranteil in Höhe von 30.650,00 € zu übernehmen.

Über den Erbbaurechtsvertrag geht die Investition wieder an die Stadt Billerbeck zurück, sobald der Betrieb der Kindertageseinrichtung eingestellt wird, spätestens nach Ablauf des Erbbaurechtsvertrages.

 

 

 

Im Auftrag                                                                              In Vertretung

 

 

 

Martin Struffert                                                                     Gerd Mollenhauer

Fachbereichsleiter                                                               Allgemeiner Vertreter

 

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                            30.650,00 €      

 

Finanzierung durch Mittel bei dem Produktkonto:                    06010.78180000     

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Antrag des DRK-Ortsverein Billerbeck e.V. vom 22.02.2011

Grundriss EG Oberlau