Beschlussvorschlag für die Haushaltsplanberatungen im Haupt- und Finanz-ausschuss:
Für die Entwicklung eines räumlich-gestalterischen Leitbildes für die Innenstadt der Stadt Billerbeck werden für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 jeweils 30.000,- Euro in den Haushalt bzw. die Finanzplanung eingestellt. Auf der Einnahmenseite ist für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 eine Förderung in Höhe von jeweils 15.000,- Euro einzuplanen.
Sachverhalt:
In den o. a.
Sitzungen des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses sowie des Rates wurde
intensiv über das verwaltungsseitig erarbeitete integrierte Handlungskonzept
für die Stadt Billerbeck beraten. Schließlich wurde es einstimmig beschlossen.
Das integrierte
Handlungskonzept beinhaltet bauliche Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen
Raumes. Der Schwerpunkt liegt in der weiteren barrierefreien Umgestaltung der
Innenstadt. Aber auch eine Erneuerung des Platzes am Johannis-Grundschulgebäude
und der Einbau eines Aufzuges im Rathaus sind Gegenstand des Konzeptes wie auch
die Kenntlichmachung der alten Stadttore im öffentlichen Raum. Ergänzend wurden
diverse Maßnahmen des City-Management in das Konzept integriert.
Für einen Einstieg
in die Innenstadtplanung soll als erster und sehr wichtiger Schritt eine
Grundlagenuntersuchung für den Bereich des Stadtzentrums erfolgen, um
insbesondere bezüglich der Materialwahl für die späteren Baumaßnahmen
Erkenntnisse zu gewinnen.
Das zu
entwickelnde räumlich-gestalterische Leitbild soll unter intensiver Beteiligung
der Bürger und der Politik in Workshops entstehen. Der Betrachtungsraum soll
neben der Fußgängerzone und dem Markt auch die umliegenden Straßenzüge und
Plätze sowie die Verbindungsachsen umfassen. Im Rahmen dieses Planungsprozesses
sollen Ideen zur Entwicklung der Raumstrukturen erarbeitet, historische und
stadtgeschichtliche Besonderheiten herausgearbeitet sowie Leitideen für die
Gesamtgestaltung der Innenstadt entwickelt werden. Aus dem
räumlich-gestalterischen Leitbild soll eine Gestaltungstypologie für
Oberflächen, Ausstattungselemente, Vegetation und Lichtatmosphären entwickelt
werden. Hieraus sollen sich auch gestalterische Konsequenzen für den Umgang mit
Auslagen, Außengastronomie und Außenwerbung ergeben, die aufgezeigt werden
sollen. Unmittelbar einbezogen werden sollen auch die Ausarbeitung von
Vorschlägen zur Architektur bzw. den Fassaden der Gebäude. Schließlich soll die
Gesamtidee für mehrere charakteristische Bereiche angewendet und visualisiert
werden.
Das
räumlich-gestalterische Leitbild soll die Basis für weitere Planungen in der
Innenstadt sein. Neben den größeren städtischen Maßnahmen -insbesondere dem
barrierefreien Ausbau der Lange Straße- soll das Leitbild auch für städtische
Unterhaltungsmaßnahmen (z. B. zu sanierende Übergangsbereiche im Bereich der
Wasserstiege, barrierefreier Umbau von Wegen im Stadtzentrum, usw. ) Grundlage
sein. Diese Maßnahmen wurden bislang nicht weiter verfolgt, da sie dem späteren
Leitbild nicht widersprechen sollen. Auch soll das Leitbild der Verwaltung
Hilfestellung bei der Beratung von Bauherren im Stadtzentrum geben, um bei
Neubau- und Umbaumaßnahmen weitere gestalterische Verbesserungen erreichen zu
können.
Aufgrund der
umfassenden Beteiligung aller Betroffenen sowie der Politik in Workshops wird
das Projekt längere Zeit in Anspruch nehmen.
Auch wenn zurzeit
die Umsetzung aller anderen Maßnahmen des integrierten Handlungskonzeptes nicht
absehbar ist, so wird die Erstellung des Leitbildes gleichwohl als Grundlage
für die weitere Innenstadtentwicklung als besonders wichtig eingestuft.
Insbesondere für den Fall, dass eine Förderung erreicht werden sollte, sollte daher aus Sicht der Verwaltung die Erarbeitung des städtebaulichen Leitbildes unbedingt auf den Weg gebracht werden.
Wie in der o. a. Sitzung des HFA angesprochen wurde, wird daher verwaltungsseitig vorgeschlagen, die erforderlichen Mittel in Höhe von je 30.000,- Euro für die Jahre 2012 und 2013 einzustellen. Die Förderung würde mit je 15.000,- Euro einzuplanen sein.
Da das Ergebnis der Beratungen in die Haushaltsplanberatungen des nächsten HFA eingehen soll, ist in der o. a. Beratungsfolge der HFA nicht aufgeführt. Das Ergebnis der Beratung ist unmittelbar in den Tagesordnungspunkt der Haushaltsplanberatung des HFA am 5. April einzubinden.
i. A.
Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin