Betreff
Städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Billerbeck
Vorlage
FBPB/652/2011
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für die Haushaltsplanberatungen im Haupt- und    Finanz-ausschuss:

 

Für die Entwicklung eines räumlich-gestalterischen Leitbildes für die Innenstadt der Stadt Billerbeck werden für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 jeweils 30.000,- Euro in den Haushalt bzw. die Finanzplanung eingestellt. Auf der Einnahmenseite ist für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 eine Förderung in Höhe von jeweils 15.000,- Euro einzuplanen.


Sachverhalt:

 

In den o. a. Sitzungen des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses sowie des Rates wurde intensiv über das verwaltungsseitig erarbeitete integrierte Handlungskonzept für die Stadt Billerbeck beraten. Schließlich wurde es einstimmig beschlossen.

Das integrierte Handlungskonzept beinhaltet bauliche Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raumes. Der Schwerpunkt liegt in der weiteren barrierefreien Umgestaltung der Innenstadt. Aber auch eine Erneuerung des Platzes am Johannis-Grundschulgebäude und der Einbau eines Aufzuges im Rathaus sind Gegenstand des Konzeptes wie auch die Kenntlichmachung der alten Stadttore im öffentlichen Raum. Ergänzend wurden diverse Maßnahmen des City-Management in das Konzept integriert.

 

Für einen Einstieg in die Innenstadtplanung soll als erster und sehr wichtiger Schritt eine Grundlagenuntersuchung für den Bereich des Stadtzentrums erfolgen, um insbesondere bezüglich der Materialwahl für die späteren Baumaßnahmen Erkenntnisse zu gewinnen.

Das zu entwickelnde räumlich-gestalterische Leitbild soll unter intensiver Beteiligung der Bürger und der Politik in Workshops entstehen. Der Betrachtungsraum soll neben der Fußgängerzone und dem Markt auch die umliegenden Straßenzüge und Plätze sowie die Verbindungsachsen umfassen. Im Rahmen dieses Planungsprozesses sollen Ideen zur Entwicklung der Raumstrukturen erarbeitet, historische und stadtgeschichtliche Besonderheiten herausgearbeitet sowie Leitideen für die Gesamtgestaltung der Innenstadt entwickelt werden. Aus dem räumlich-gestalterischen Leitbild soll eine Gestaltungstypologie für Oberflächen, Ausstattungselemente, Vegetation und Lichtatmosphären entwickelt werden. Hieraus sollen sich auch gestalterische Konsequenzen für den Umgang mit Auslagen, Außengastronomie und Außenwerbung ergeben, die aufgezeigt werden sollen. Unmittelbar einbezogen werden sollen auch die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Architektur bzw. den Fassaden der Gebäude. Schließlich soll die Gesamtidee für mehrere charakteristische Bereiche angewendet und visualisiert werden.

 

Das räumlich-gestalterische Leitbild soll die Basis für weitere Planungen in der Innenstadt sein. Neben den größeren städtischen Maßnahmen -insbesondere dem barrierefreien Ausbau der Lange Straße- soll das Leitbild auch für städtische Unterhaltungsmaßnahmen (z. B. zu sanierende Übergangsbereiche im Bereich der Wasserstiege, barrierefreier Umbau von Wegen im Stadtzentrum, usw. ) Grundlage sein. Diese Maßnahmen wurden bislang nicht weiter verfolgt, da sie dem späteren Leitbild nicht widersprechen sollen. Auch soll das Leitbild der Verwaltung Hilfestellung bei der Beratung von Bauherren im Stadtzentrum geben, um bei Neubau- und Umbaumaßnahmen weitere gestalterische Verbesserungen erreichen zu können.

Aufgrund der umfassenden Beteiligung aller Betroffenen sowie der Politik in Workshops wird das Projekt längere Zeit in Anspruch nehmen.

 

Auch wenn zurzeit die Umsetzung aller anderen Maßnahmen des integrierten Handlungskonzeptes nicht absehbar ist, so wird die Erstellung des Leitbildes gleichwohl als Grundlage für die weitere Innenstadtentwicklung als besonders wichtig eingestuft.

Insbesondere für den Fall, dass eine Förderung erreicht werden sollte, sollte daher aus Sicht der Verwaltung die Erarbeitung des städtebaulichen Leitbildes unbedingt auf den Weg gebracht werden.

Wie in der o. a. Sitzung des HFA angesprochen wurde, wird daher verwaltungsseitig vorgeschlagen, die erforderlichen Mittel in Höhe von je 30.000,- Euro für die Jahre 2012 und 2013 einzustellen. Die Förderung würde mit je 15.000,- Euro einzuplanen sein.

 

Da das Ergebnis der Beratungen in die Haushaltsplanberatungen des nächsten HFA eingehen soll, ist in der o. a. Beratungsfolge der HFA nicht aufgeführt. Das Ergebnis der Beratung ist unmittelbar in den Tagesordnungspunkt der Haushaltsplanberatung des HFA am 5. April einzubinden.

 

i. A.

 

 

Gerd Mollenhauer                                                     Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 6. Juli 2010, TOP 1 ö. S., Rat vom 13. Juli 2010, TOP 5 ö. S., HFA vom 22. Februar 2011, TOP 1 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                  siehe Sachverhalt

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: