Betreff
Haushaltssatzung und Produkthaushalt für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich Finanz- und Investitionsplanung
Vorlage
FBF/144/2011
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

a)    Haushaltsbeschluss:
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich Finanz- und Investitionsplanung und Anlagen unter Einbeziehung der Änderungen in den Etatberatungen des HFA beschlossen.

b)    Grundsatzbeschluss:
Auf der Grundlage der vorliegenden Änderungsliste wird ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept  unter Einbeziehung der Maßnahmen für die Jahre 2015 und 2016 als Richtlinie für die weitere Haushaltsführung beschlossen.


Sachverhalt:

 

Der Stand des Beratungsverfahrens zum Haushalt 2011 stellt sich wie folgt dar:

 

Die Einbringung des Haushaltes erfolgte am 27. Januar 2011. In den Haupt- und Finanzausschusssitzungen am 15. Februar 2011 sowie 22. Februar 2011 erfolgten die Vorberatungen zum Etat 2011. Die für den 1. März 2011 vorgesehene Verabschiedung wurde wegen der äußerst schwierigen Haushaltssituation auf den 12. April 2011 vertagt, wobei einige Einzelfälle noch im Betriebsausschuss bzw. Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sowie abschließend im HFA am 5. April 2011 beraten werden sollen.

 

Die Einbringung des Haushaltes 2011 erfolgte unter äußerst schwierigen Bedingungen. So waren insbesondere Ertragsausfälle im Finanzausgleich in Höhe von mehr als 1 Mio. € zu verkraften. Letztlich führten diese trotz der für 2011 vorgenommenen Realsteuererhöhung zu einem so erheblichen Defizit von 1.949.800,00 €, das die im Eigenkapital nachgewiesene Ausgleichsrücklage vollständig verzehrt und die allgemeine Rücklage mit 553.800,00 € in Anspruch genommen werden musste. Hierdurch ergab sich eine Genehmigungspflicht des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht. Des Weiteren bestand wegen der in den Folgejahren 2012 und 2013 vorgesehenen Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage mit  mehr als 5 % die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK), nach dem spätestens im Haushaltsjahr 2016 eine ausgeglichene Ergebnisrechnung vorliegen musste.

 

Zu den Etatberatungen in der HFA-Sitzung am 15. Februar 2011 erfolgte die Vorlage einer Änderungsliste zur Haushalts- und Finanzplanung mit einer Erweiterung für die Jahre 2015 und 2016, in der eine Konsolidierung des Haushaltes (Ausgleich in 2016) als Ziel dargestellt wurde.

 

Nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht bestand bei Einbeziehung der in der Liste aufgeführten Änderungen in den Haushalt 2011 weder eine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes noch eine Pflicht zur Genehmigung des Haushaltes, da der für 2011 dann noch vorhandene Fehlbedarf in voller Höhe aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann und die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage (Eigenkapital) in den Finanzplanungsjahren unter 5 % liegen würde. Hieraus wurden verwaltungsseitig für die weiteren Haushaltsberatungen folgende Handlungsoptionen aufgezeigt:

 

  1. HFA und Rat beschließen eine Änderung des Haushaltes auf der Grundlage der Änderungsliste mit dem Ergebnis, dass keine Pflicht zur Aufstellung eines HSK gegeben ist.
  2. HFA und Rat beschließen wie zu 1. und zusätzlich im Rahmen einer Selbstbindung ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept unter Einbeziehung der Jahre 2015 und 2016, in dem am Ende die Konsolidierung (ausgeglichener Ergebnisplan in 2016) ausgewiesen wird.

 

Die letztere Option wurde verwaltungsseitig in den Beschlussvorschlag zum Haushalt einbezogen.

 

Die zur HFA-Sitzung am 15. Februar 2011 vorgelegte Änderungsliste wurde sowohl in der HFA-Sitzung am 15. Februar 2011 als auch am 22. Februar 2011 eingehend diskutiert. Beratungen zu einzelnen Positionen, wie zum Beispiel die Abführung des handelsrechtlichen Gewinnes des Abwasserbetriebes an den Kernhaushalt und die Wiederhereinnahme einer Einzelposition aus dem gestrichenen integrierten Handlungskonzept für die Innenstadt, nämlich die Erstellung eines Leitbildes, wurden zur Vorberatung in den Betriebsausschuss bzw. in den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss verwiesen. Die abschließenden Beratungen der Ausschüsse hierzu stehen noch aus. Die Ergebnisse werden zur vorstehenden HFA-Sitzung vorliegen.

 

Auf dieser Grundlage unter Einbeziehung der Verwaltungsvorschläge für die Sitzung des Betriebsausschusses und des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses sowie weiterer sich abzeichnender Veränderungen wurde die vorgelegte Veränderungsliste überarbeitet und neu aufgestellt. Die gravierendste Veränderung ergab sich bei den Ansätzen für die allgemeine Kreisumlage, insbesondere der Jahre 2012 ff. So konnten die Interventionen der Kommunen beim Bund zur Übernahme der SGB XII-Aufwandungen (Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung) erfolgreich zum Abschluss gebracht werden, was beim Kreis zu erheblichen Entlastungen ab 2012 führen wird. Für Billerbeck betragen die auf die Kreisumlage wirkenden Entlastungen gegenüber der ursprünglichen Änderungsliste für 2012 = 188.000,00 €, für 2013 = 263.000,00 € und für 2014 = 441.000,00 €. Weitere Verbesserungen in geringerer Höhe sind für 2011 bei der Kreisumlage durch eine weitere Rücknahme der Hebesatzerhöhung auf 35,08 v. H. im Rahmen der Etatberatungen des Kreises, Senkung des Umlagesatzes zur Finanzbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit sowie Reduzierung des Zinsaufwandes an Kreditinstitute in Folge von inzwischen vorgenommenen Umschuldungen und die Senkung der zukünftigen Kreditaufnahmen zu verzeichnen.

 

Bei Beschlussfassung über den Etatentwurf 2011 unter Einbeziehung der Veränderungen laut aktueller Veränderungsliste ergibt sich ebenfalls keine Genehmigungspflicht bzw. Pflicht zur Aufstellung eines HSK. Dennoch ist der fortschreitende Eigenkapitalverzehr bedenklich, so dass es sich weiter empfiehlt, die strukturelle Verbesserung des Haushaltes mit dem Konsolidierungsziel 2016 im Zuge eines freiwilligen HSK zu beschließen.

 

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der Vorschlag eines Bürgers, der sich im Zuge der Auslegung des Entwurfes des Haushaltsplanes zur Haushaltskonsolidierung geäußert hat. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt. Im Übrigen wurden im Zuge der Auslegung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan keine Einwendungen erhoben.

 

Die vorliegende Eingabe ist zwar formal keine Einwendung gegen den Haushalt. Im Sinne einer Bürgerbeteiligung zum Haushalt wurde sie dennoch in den HFA eingebracht.

 

Im Zuge der neu eingerichteten „Schule für Alle“ wurden auch haushaltsmäßige Änderungen erforderlich. So wurde das Produkt 03 014 „Gemeinschaftsschule“ neu eingerichtet. Sämtliche sowohl bei der Hauptschule als auch der Realschule vorhandenen Sachkonten wurden hierzu ebenfalls eingerichtet. Insgesamt wurde die Dotierung für alle Schularten nicht verändert. Da noch keine Erfahrungen vorliegen und die Einzelbudgets nun im Voraus nur schwer auseinandergerechnet werden können, wurde wie folgt verfahren:

 

Über alle drei direkt oder indirekt betroffenen Schularten (Hauptschule, Realschule und Gemeinschaftsschule) wurde ein neuer Deckungskreis gelegt. Formal wurden die Ansätze für die Haupt- und Realschule nur mit geringen Beträgen von 100,00 € dotiert und der Hauptanteil unter Gemeinschaftsschule ausgewiesen. Durch die Deckungsfähigkeit erfolgt jedoch im Rahmen des Gesamtbudgets, je nachdem wie die Rechnungen anfallen, die tatsächliche Buchung bei der jeweils zuständigen Schulart.

 

Das neue Produkt für die Gemeinschaftsschule sowie die geänderten Produkte der Haupt- und Realschule werden, wie sie im endgültigen Haushaltsplan enthalten sein sollen, als Anlage beigefügt. Eine Einzelerfassung in der Änderungsliste ist nicht erfolgt, weil insgesamt keine betragsmäßigen Änderungen im Haushalt anfallen.

 

Die Investitionen, die im Haushalt 2011 und der Investitionsplanung vorgesehen sind, wurden auf Grundlage der bisherigen Beratungen in den HFA-Sitzungen verschoben bzw. neu verplant. Die einzelnen Änderungen und Verschiebungen ergeben sich  aus der beigefügten Änderungsliste zu den Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen.

 

Aufgrund der vorgenommen Änderungen konnte die im Haushaltsplanentwurf vorgesehene Kreditaufnahme von 1.150.000,00 € um 303.000,00 € auf 847.000,00 € verringert werden. Für die Jahre 2012 bis 2014 sind nunmehr keine Kreditaufnahmen mehr vorgesehen.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten. Nach Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses über die vorstehenden Änderungen ist vorgesehen, kurzfristig die endgültige Änderungsliste zu erstellen. Zusätzlich soll für die vorgesehene Etatverabschiedung am 12. April 2011 die aktualisierte Haushaltssatzung sowie die Gesamtergebnisplanung und Gesamtfinanzplanung vorgelegt werden. Wegen der engen Termine wird dies nicht zur Einladung Rat möglich sein und soll spätestens zum Wochenende vor der Ratssitzung erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

Peter Melzner                                                           Marion Dirks

Kämmerer                                                                  Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Rates vom 27. Januar 2011, TOP 2 ö. S.; HFA vom
                   15. Februar 2011, TOP 1 ö. S.;   HFA vom 22. Februar 2011, TOP 1 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Änderungsliste zur Ergebnisrechnung einschließlich Finanzrechnung

Änderungsliste zu den Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen

Eingabe zum Haushalt 2011

Neufassung der Produkte 03 012, 03 013 und 03 014, Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschule