a)
Haushaltsbeschluss:
Aufgrund der § 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Billerbeck für
das Haushaltsjahr 2011 einschließlich Finanz- und Investitionsplanung und
Anlagen unter Einbeziehung der Änderungen in den Etatberatungen des HFA,
zusammengefasst in den Änderungslisten vom
b)
Grundsatzbeschluss:
Rat und Verwaltung setzen sich das Ziel, bis zum Haushaltsjahr 2016 den
Haushaltsausgleich wieder herzustellen.
Sachverhalt:
Die Ratssitzung am
Es wird dringend gebeten, nunmehr über die Verabschiedung des Haushaltes zu entscheiden und so die mögliche unbefriedigende Situation der Anwendung des Nothaushaltsrechts zu beseitigen. Ich bitte auch zu bedenken, dass sich nach dem derzeitigen Stand viele wichtige Maßnahmen nicht in Angriff nehmen lassen, wie z. B. Schulsozialarbeit, Fotovoltaikanlage auf der Realschule, verschiedene Straßenbaumaßnahmen, notwendige Anschaffungen für Schulen und Verwaltung, Jugendarbeit, Spielplätze und vieles mehr. All diese Maßnahmen haben in der schwierigen Haushaltslage betragsmäßig zwar einen bescheidenen Charakter, werden von den Betroffenen aber als sehr wichtig empfunden.
Aufgenommen wurde ein Teil b in den Beschlussvorschlag, über den gegebenenfalls gesondert abgestimmt werden könnte, der sich mit dem Abbau der Defizite beschäftigt.
Um Beschlussfassung über den Haushalt 2011 wird gebeten.
i. A.
Peter Melzner Marion Dirks
Kämmerer Bürgermeisterin