1. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Oberlau II“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
2. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Oberlau II“ als Satzung. Es handelt sich um eine textliche Änderung und der Begründung hierzu.
3. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Oberlau II“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
·
Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004
(BGBl I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.
Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
· Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Entsprechend der Beschlüsse in den v. g. Sitzungen wird die Offenlage vom
26. April 2011 bis zum 25. Mai 2011 (einschließlich) durchgeführt. Parallel
fand die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange statt.
Bisher wurden weder von öffentlicher noch privater
Seite Stellungnahmen eingereicht. Zwar endet die Auslegungsfrist erst kurz vor
der Sitzung, da verwaltungsseitig jedoch keine maßgeblichen Einwendungen
erwartet werden und einige Bewohner auf die Planänderung warten, sollte
trotzdem schon beraten werden. Sofern noch Anregungen eingehen, werden diese in
der Sitzung nachgereicht.
Unter
Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Oberlau
II“ als Satzung zu beschließen.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin