Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes "Oberlau II" hier: Ergebnis der Offenlage und Satzungsbeschluss
Vorlage
FBPB/659/2011
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

1.     Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Oberlau II“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

2.     Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Oberlau II“ als Satzung. Es handelt sich um eine textliche Änderung und der Begründung hierzu.

3.     Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Oberlau II“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

·        Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung

 

 


Sachverhalt:

 

Entsprechend der Beschlüsse in den v. g. Sitzungen wird die Offenlage vom 26. April 2011 bis zum 25. Mai 2011 (einschließlich) durchgeführt. Parallel fand die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange statt.

 

Bisher wurden weder von öffentlicher noch privater Seite Stellungnahmen eingereicht. Zwar endet die Auslegungsfrist erst kurz vor der Sitzung, da verwaltungsseitig jedoch keine maßgeblichen Einwendungen erwartet werden und einige Bewohner auf die Planänderung warten, sollte trotzdem schon beraten werden. Sofern noch Anregungen eingehen, werden diese in der Sitzung nachgereicht.

 

Unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Oberlau II“ als Satzung zu beschließen.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                            Gerd Mollenhauer                             Marion Dirks

Sachbearbeiterin                              Fachbereichsleiter                            Bürgermeisterin

 

 

 

 

 

 

 


Bezug:     Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom

                   31.03.2011, TOP 4 ö.S. und des Rates vom 12.04.2011, TOP 6 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                 

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: