Betreff
Organisationsablauf bei Großschadensereignissen
Vorlage
FBZD/033/2006
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 


Sachverhalt:

 

Im Zusammenhang mit dem Schneechaos Ende November 2005 wurde im politischen Raum ein Konzept für die Bewältigung eines Großschadensereignisses gefordert.

 

Entsprechend dem Runderlass des Innenministeriums, durch den ein bundesweites einheitliches und durchgängiges Führungssystem bei der Bewältigung von Großschadensereignissen erreicht werden soll, liegt der Kern der Krisenbewältigung bei den Kreisen. Zur Optimierung dieser Aufgabe, die ihre rechtliche Grundlage im Feuerschutzgesetz hat, erstellt der Kreis Coesfeld zurzeit einen umfangreichen Gefahrenabwehrplan.

 

Die Zuständigkeitsebenen bei einem Großschadensereignis in NRW sind aus der beiliegenden Übersicht zu entnehmen.

 

Zum generellen Ablauf ist folgendes auszuführen:

 

Der Vorstand des Krisenstabes empfiehlt dem Landrat die Ausrufung des Großschadensereignisses. Ständige Mitglieder des Stabes (SMS) sind:

 

  • Verbindungsbeamte der Polizei
  • Entscheidungsbefugte Vertreter der betroffenen Dezernate/Fachbereiche, Sicherheit und Ordnung, Verbindungspersonen zur Einsatzleitung, Verantwortliche  für Katastrophenschutz, Gesundheit, Umwelt und Soziales
  • Mitarbeiter/in gesamte Bevölkerungsinformation und Medienarbeit (BuMA)
  • Mitarbeiter/in zuständig für den Inneren Dienst, für die Darstellung und Dokumentation der Lage im Krisenstab
  • Vertreter anderer Behörden (z. B. Forstbehörde)
  • Vertreter fachkundiger Dritter nach Art des Großschadensereignisses (z. B. Vertreter von Energieversorgern, Personennahverkehr)

 

Nachdem der Landrat als politisch Gesamtverantwortlicher das Großschadensereignis ausgerufen hat, veranlasst, koordiniert und verantwortet er die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Einsatz- und Verwaltungsmaßnahmen.

 

Die Einsatzleitung, die aus einem vom Landrat bestimmten Einsatzleiter (z. B. Kreisbrandmeister) und einem entsprechenden Stab, der sich aus den Vertretern der eingesetzten Organisationen zusammensetzt, alarmiert über die Kreisleitstelle die örtlichen Feuerwehren und örtlichen Ordnungsbehörden über das Großschadensereignis. Während des gesamten Großschadensereignisses bestimmt der Einsatzleiter alle von den örtlichen Feuerwehren und Ordnungsbehörden zu treffenden Maßnahmen. Hierzu gehörten beim Schneechaos unter anderem:

 

- Maßnahmen zu Sicherung der Bevölkerung (z. B. aufgrund von herunterhängender

  Leitungen)

- Koordination des Einsatzes anderer vor Ort eingesetzter Hilfsorganisationen wie THW

  oder DRK

- Information der Bevölkerung durch Lautsprecherdurchsagen z. B. über Stromausfall

- Einsätze/Hilfsmaßnahmen der Billerbecker Feuerwehr in anderen Orten

 

Nachdem die Freiwillige Feuerwehr und die örtliche Ordnungsbehörde alarmiert worden ist, wird umgehend die Bürgermeisterin informiert und der lokale Krisenstab einberufen. Dieser setzt sich zusammen aus:

 

  • Bürgermeisterin
  • Leiter der Feuerwehr
  • Fachbereichsleiter Zentrale Dienste und Ordnung
  • Fachbereichsleiter der betroffenen Fachbereiche
  • Vertreter des Bauhofes
  • Vertreter Deutsches Rotes Kreuz
  • Vertreter der lokalen Polizei
  • Arzt der Feuerwehr.

 

Im Feuerwehrgerätehaus wird durch den Krisenstab die örtliche Einsatzleitstelle eingerichtet. Diese ist dann im Bedarfsfall 24 Stunden besetzt.  

 

Durch die vorhandene Funkverbindung ist eine ständige Kommunikation mit der Leitstelle des Kreises möglich. Eventuelle überlastete Telefonleitungen können den unbedingt notwendigen Informationsaustausch zwischen dem Kreis und dem lokalen Krisenstab nicht einschränken.

 

Der lokale Krisenstab setzt die vorgegebenen Maßnahmen der Einsatzleitung des Kreises Coesfeld um.

 

Das Feuerwehrgerätehaus dient als zentrale Anlaufstelle für die Bürger. Hier können Notfälle gemeldet, Fragen hinsichtlich des Schadensereignisses gestellt oder auch Hilfestellungen bei Problemen gegeben werden. Natürlich kann auch die Notrufnummer der Feuerwehr gewählt werden. Die Stromversorgung des Feuerwehrgerätehauses wird über ein mit Diesel betriebenes Notstromaggregat gewährleistet.

 

Gleichzeitig werden die für die Versorgung der Bevölkerung erforderlichen Geräte und Maschinen (z. B. Notstromaggregate) am Feuerwehrgerätehaus zentral gesammelt und von dort aus eingesetzt. Auch eine eventuell erforderliche Notversorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser in Flaschen, Decken, Lebensmittel usw. wird koordiniert.  

 

Ergänzend ist noch einmal auszuführen, dass die Information der Presse und des Rundfunks ausschließlich vom Kreis vorgenommen wird. Die Art der Information der Bevölkerung (z. B. über Lautsprecherdurchsagen) wird ebenfalls vom Kreis vorgegeben.

 

Zusätzliche Informationen an die Bürger, insbesondere kranker und alter Menschen, sowie an die Gewerbetreibenden werden natürlich vom Krisenstab zusätzlich über Telefonate und persönliche Gespräche vorgenommen. Die Daten der älteren Mitbürger, die in besonderem Maße hilfsbedürftig sind, können bei Bedarf aus dem vorhandenen Meldeprogramm bzw. einer gedruckten Liste gezogen werden.

 

Die Einsatz- und Ablaufpläne gelten generell für alle Großschadensereignisse. Je nach Art des Ereignisses sind abweichende Maßnahmen erforderlich, die von den jeweiligen Krisenstäben kurzfristig und flexibel entschieden werden.

 

Die textlich beschriebenen Abläufe auf lokaler Ebene, sind in der beigefügten Anlage   noch einmal graphisch dargestellt.  

 

 

Im Auftrag                                                     

 

 

Alfons Krause                                  Hubertus Messing                           Marion Dirks

                                                            Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Rates vom 29. November 2005, TOP 13  ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                              -,--

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

1. Organisationsplan bei Großschadensereignissen in NRW

2. Lokaler Einsatz- und Ablaufplan bei Großschadensereignissen