Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Die §§ 7 und 10 des Kooperationsvertrages über die Durchführung des außerunterrichtlichen Angebotes werden wie folgt geändert:
§ 7 Finanzierung
Der Verein Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Billerbeck e.V. erhält von der Stadt Billerbeck eine Pauschale entsprechend dem RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.03.2003 in der Fassung vom 23.12.2010 „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich“ von 935,00 € je Kind bzw. 1.890,00 € je Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Darüber hinaus zahlt die Stadt Billerbeck einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € je Kind unter Anrechnung der Kostenbeiträge durch die Eltern.
§ 10 Kostenbeiträge
Die Stadt als Schulträger erhebt von den Eltern einen monatlichen Kostenbeitrag von 125,00 € je Kind. Wird von den Eltern ein niedrigeres zu versteuerndes Einkommen als 70.000,00 € nachgewiesen, werden die Kostenbeiträge der Eltern vom Schulträger wie folgt festgesetz:
Zu versteuerndes Jahreseinkommen Elternbeitrag je Kind/Monat
bis 15.000,00 € 25,00
€
über 15.000,00 € bis 25.000,00 € 40,00 €
über 25.000,00 € bis 45.000,00 € 70,00 €
über 45.000,00 € bis 70.000,00 € 100.00 €
über 70.000,00 125,00 €
Sachverhalt:
Das Land NRW hat mit dem beigefügten Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 23.12.2010 eine Anhebung der Zuschüsse für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote offener Ganztagsgrundschulen im Primarbereich angekündigt. Im Einzelnen ist eine Anhebung um 115,00 € je Kind sowie 250,00 € für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf je Schuljahr vorgesehen. Diese Anhebung soll sich auch bereits auf die Bezuschussung für das Schuljahr 2010/2011 auswirken. Eine konkrete Mittelzuweisung seitens der Bezirksregierung Münster ist allerdings noch nicht erfolgt.
Der vom Schulministerium vorgesehene Mindesteigenanteil des Schulträgers ist unverändert bei 410,00 € belassen worden.
Die Stadt Billerbeck zahlt nach dem bestehenden Kooperationsvertrag aus dem Jahr 2005 einen Zuschuss (Eigenanteil) von 1.100,00 € je teilnehmendem Kind. Vor dem Hintergrund der Aufstockung der Landesanteile wird verwaltungsseitig vorgeschlagen den kommunalen Zuschuss auf 1.000,00 € je Kind abzusenken und den § 7 des Kooperationsvertrages anzupassen.
Dieser Eigenanteil wird in Teilen durch die erhobenen Elternbeiträge gedeckt. Diese machen im Schnitt ca. 840,00 € (12 x 70,00 € je Monat) aus.
Die Staffelung der Elternbeiträge stellt sich wie folgt dar:
bis 25.000,00 € zu versteuerndes Jahreseinkommen 40,00 € je Monat
über 25.000,00 € bis 45.000,00 € Jahreseinkommen 70,00 € je Monat
über 45.000,00 € Jahreseinkommen 100,00 € je Monat
Um eine größere soziale Gerechtigkeit zu erzielen wird verwaltungsseitig vorgeschlagen 2 weitere Beitragsstaffeln einzuführen und den § 10 des Kooperationsvertrages entsprechend anzupassen:
bis 15.000,00 € zu versteuerndes Jahreseinkommen 25,00 € je Monat
und
über 70.000,00 € zu versteuerndes Jahreseinkommen 125,00 je Monat
Eine lineare Anhebung der Elternbeiträge ist nicht vorgesehen. Durch die Erweiterung der Beitragsstaffeln wird sich am Gesamtaufkommen der Elternbeiträge kaum etwas verändern, so dass weiterhin im Durchschnitt mit ca. 840,00 € gerechnet werden kann.
Im Auftrag
Hubertus Messing Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin