Betreff
Fraktionsantrag Bündnis 90/Die Grünen v. 16. Januar 2006 hier: Sachstandsbericht über die Auswirkungen des SGB II (Hartz IV)
Vorlage
FBS/001/2006
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

ohne


Sachverhalt:

 

Seit gut einem Jahr nach der Einführung des Sozialgesetzbuches – Zweites Buch  (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitssuchende und aufgrund der Zulassung als Optionskommune ist der Kreis Coesfeld und damit auch die Stadt Billerbeck für die sogenannten Langzeitarbeitslosen, also die ehemaligen Sozialhilfeempfänger und Arbeitslosenhilfeempfänger, zuständig. Die Betreuung der Kunden bedeutet hierbei nicht nur die finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes durch die Stadt Billerbeck, sondern darüber hinaus auch in enger Zusammenarbeit mit dem Kreis Coesfeld und den Maßnahmeträgern die Eingliederung in das Arbeitsleben, Vermittlung in den Arbeitsmarkt und Auswegberatung.

 

Sicherung des Lebensunterhaltes

Im Fordergrund der Aufgabenwahrnehmung durch die Stadt Billerbeck stand zunächst die Sicherung des Lebensunterhaltes. Nachdem Ende 2004 bekannt geworden ist, dass die Stadt Billerbeck Teil der Optionskommune ist, galt es recht kurzfristig, die Software für die Zahlbarmachung der Leistungen einzurichten, um den bisherigen Sozialhilfeempfängern und den sog. Neufällen die finanzielle Grundsicherung sicherstellen zu können. Gleichzeitig galt es aber auch, die bisherigen Empfänger von Arbeitslosenhilfe zu übernehmen, die während einer Übergangszeit bis längstens zum 30.06.05 noch leistungsrechtlich von der Arbeitsagentur betreut worden sind. Für jede Bedarfsgemeinschaft wurde dabei der individuelle finanzielle Bedarf ermittelt, parallel dazu aber auch versucht, durch angebotene Auswegberatung oder Vermittlung die Bedürftigkeit zu beenden.

 

Eingliederungsmaßnahmen und Förderinstrumente zur beruflichen Integration

Wenn eine unmittelbare Beendigung der Leistungsberechtigung nicht in Betracht kommen konnte, waren und sind weitere Eingliederungsmaßnahmen erforderlich, welche von den örtlichen Fallmanagern oder Hilfeplanern in persönlichen Gesprächen vermittelt werden und es dem Arbeitslosen ermöglichen sollen, den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. 

 

Eine Eingliederungsmaßnahme ist dabei das Instrument des Plus-Jobs. In Billerbeck wurden im Jahr 2005 insgesamt 62 Maßnahmen gefördert und damit rd. 10000 Stunden zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeitsgelegenheiten ausgeübt. Ziel hier ist es, dem Kunden für eine Übergangszeit eine sinnvolle Tätigkeit zu vermitteln, dem anderen Kunden aber auch die Regelmäßigkeit eines Arbeitsalltages beizubringen.

 

Weiterhin wurden im Jahr 2005 kreisweit insgesamt 45 verschiedene Eingliederungsmaßnahmen ausgeschrieben und an sog. Maßnahmeträger wie GEBA, Kolping, BIMS, IBP usw. durch die Arbeitsmarktkonferenz des Kreises Coesfeld vergeben. Hier handelt es sich um Maßnahmen von der Vermittlungsbörse für sehr arbeitsmarktnahe Kunden bis zu Projekten für sehr arbeitsmarktferne Kunden. Ziel ist es hier jeweils, jedem einzelnen Kunden eine passgenaue Hilfe zu geben, wieder in den Arbeitsmarkt zu kommen. Teilweise reicht z. B. das Angebot des örtlichen Bewerberforums, wo die Möglichkeit gegeben wird, sich über Stellenangebote zu informieren und Hilfen bei den Bewerbungen zu erhalten. Teilweise ist auch die Vermittlung in Praktika erforderlich, mit dem Ziel, dass sich daraus eine Arbeitsstelle entwickelt, oder die Finanzierung einer Weiterbildung und Qualifizierung beispielsweise in den Bereichen Handwerk, Lager, Logistik, Hotel u. Gaststätte. Berücksichtigt werden bei der Belegung der jeweiligen Maßnahmen, welche persönlichen Defizite die einzelnen Kunden evtl. haben, die von sprachlichen Problemen bis zu Suchtproblemen reichen können. Ebenso gibt es spezielle Angebote für junge Erwachsene, ältere Langzeitarbeitslose oder Berufsrückkehrerinnen nach der Familienpause.

 

Ein weiteres Förderinstrument zur beruflichen Integration ist die Gewährung von Lohnkostenzuschüssen. Hiermit soll dem Arbeitgeber ein Anreiz gegeben werden, für einen Langzeitarbeitslosen eine sozialversicherungspflichtige und unbefristete Arbeitsstelle einzurichten. Allein mit diesem Instrument ist es im abgelaufenen Jahr gelungen, die Arbeitslosigkeit in 6 Fällen zu beenden.

 

Auswirkung des SGB II / der Option  auf den Kunden

Der leistungsberechtigte Bürger kann durch die Option seinen Anspruch auf Grundsicherung ortsnah verfolgen. Es entfallen insofern die kostenträchtigen Fahrten zur Arbeitsagentur. Darüber hinaus erfolgt die intensive Betreuung durch den Fallmanager oder den Hilfeplaner ebenfalls vor Ort, ebenso wie Bereitstellung der Nutzung des Bewerberforums. Weitere Eingliederungsmaßnahmen können zwar nicht in allen Fällen vor Ort angeboten werden, durch die Erstattung der Fahrtkosten zu diesen Maßnahmen ist die finanzielle Erträglichkeit für den Kunden jedoch sichergestellt.

Ein weiterer Vorteil ist es, dass die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der angebotenen Eingliederungsmaßnahmen auf kurzem Wege überprüft werden kann und ggfl. in Zusammenarbeit mit dem Maßnahmeträger und dem Kreis Coesfeld nachgebessert wird.

Obwohl sich die Strukturen zwischen den Beteiligten im Jahr 2005 erst entwickeln mussten, ist es dem Team des Zentrums für Arbeit der Stadt Billerbeck gelungen, die Ende 2004 geplanten 232 anspruchsberechtigten Bedarfsgemeinschaften auf 224 Anfang Jan. 2006 zu reduzieren. Diese Zahl alleine ist jedoch nicht aussagekräftig. Die Reduzierung der Bedarfsgemeinschaften um 8 Fälle spiegelt nicht die gesamte Arbeit wider, wenn man berücksichtigt, dass zu den bestehenden Fällen im Jahr 2005 noch insgesamt 168 Neufälle verzeichnet werden mussten. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache ergibt sich, dass im abgelaufenen Jahr die Bedürftigkeit in 176 Einzelfällen beendet werden konnte. Die Vermittlung von 64 Arbeitssuchenden in den ersten Arbeitsmarkt spielte hierbei eine nicht unerhebliche Rolle und lässt somit für das Jahr 2005 ein positives Fazit für den betroffenen Bürger zu.

Zur Klarstellung ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass eine Bedarfsgemeinschaft aus einem Single-Haushalt oder einer Familie besteht, in der zumindest ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger lebt. Auch entspricht die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nicht der Anzahl der Arbeitslosen. So kann es z.B. sein, dass ein erwerbsfähiger Hilfesuchender schon einer Erwerbstätigkeit nachgeht und somit nicht arbeitslos ist, dennoch aber hilfebedürftig ist, weil das Familieneinkommen nicht den gesamten Lebensunterhalt decken kann.

 

Finanzierung der Leistungen nach dem SGB II

Die Ausführung der Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung erfolgt ausschließlich aus Mitteln des Bundes. Gleiches gilt für die Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, das Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Angehörige und für etwaige Leistungen für Mehrbedarfe. Da aufgrund der Option die Stadt Billerbeck auch Bundesaufgaben wahrnimmt erfolgte darüber hinaus eine pauschale Personal- und Sachkostenerstattung (siehe diesbezüglich Sitzungsvorlage HFA v. 25.11.04).

Träger der Kosten für Unterkunft, Heizung und einmaliger Leistungen ist allerdings der Kreis, wobei sich der Bund mit 29,1 % der Unterkunftskosten in den Jahren 2005 und 2006 beteiligt.

Zur Zeit werden die verbleibenden Kosten anhand der Kreisumlagesätze auf die kreisangehörigen Gemeinden verteilt, wobei der tatsächliche Anfall der Kosten bisher keine Berücksichtigung findet.

Inzwischen liegt eine Kabinettsvorlage zum Ausführungsgesetzes des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen  (AG-SGB II NRW) vom 10.01.2006 vor. Diese sieht in  § 5 Nr. 5 bei einer Heranziehung der Gemeinden zur Aufgabenerfüllung einen Eigenanteil der Gemeinden von 50% der Aufwendungen für kommunale  Leistungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II vor. Ein Härteausgleich kann durch Satzung festgelegt werden, wenn infolge erheblicher struktureller Unterschiede im Kreisgebiet die Beteiligung kreisangehöriger Gemeinden für diese zu einer erheblichen Härte führt.

 

Da diese Regelung, sofern Sie vom Landtag verabschiedet  wird, nicht mit den Inhalten der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden übereinstimmt, ist hier ggf. eine Anpassung erforderlich.

Auf jeden Fall haben die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ihre Absicht zu einem Einstieg in eine kommunale aufwendungsscharfe Eigenbeteilung signalisiert.

 

Weitere Ausführungen zu den Auswirkungen des SGB II auf den Stadthaushalt erfolgen in der Sitzung.

 

 

I.A.

 

 

Martin Struffert                                                         Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      Sitzung des Rates vom 26. Januar 2006, TOP 7 ö. S.      

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                    

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: