Der Rat der Stadt
Billerbeck beschließt, die kommunalen Vertreter in der Gesellschafterversammlung
der Münsterland Infrastruktur Holding GmbH & Co. KG zur Gründung einer
Spartengesellschaft - der „Münsterland Energie GmbH“ - zu ermächtigen und alle
zur Gründung dieser Gesellschaft erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu
leiten.
Sachverhalt:
1. Mit
Abschluss des Gesellschaftsvertrages der Münsterland Infrastruktur Holding GmbH
& Co. KG und der hiermit verbundenen Rahmenvereinbarung haben die Kommunen
(Ascheberg, Billerbeck, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Olfen, Rosendahl,
Senden) verabredet, dass unter dem Dach der Münsterland Infrastruktur Holding
GmbH & Co. KG gemäß den Regelungen zu Ziffer 9 der Rahmenvereinbarung
Spartengesellschaften gegründet werden können. Hierzu bedarf es des Wunsches
lediglich einer der an der Holding Gesellschaft beteiligten Kommunen. Gemäß
Ziff. 9 der Rahmenvereinbarung steht es den restlichen Kommunen frei,
darüber zu entscheiden, ob sie sich an dieser Gesellschaft beteiligen möchten,
oder ob sie von einer Beteiligung absehen. Gewinne und Verluste des jeweiligen Spartengeschäftes
verbleiben in der Spartengesellschaft und sind von den beteiligten Kommunen zu
tragen. Sie belasten nicht die Kommunen, die sich an der Gesellschaft nicht
beteiligen, diese partizipieren jedoch auch nicht am etwaigen Erfolg einer
Spartengesellschaft.
2.
Im
Rahmen des derzeit laufenden Ausschreibungsverfahrens um eine strategische
Partnerschaft an der Münsterland Netzgesellschaft GmbH & Co. KG ist von
einer Vielzahl von Bietern der Wunsch geäußert worden, parallel zur Netzgesellschaft
ebenfalls in der Region vertriebsseitig Strom und Gas anbieten zu wollen. Um diesem
Wunsch Rechnung zu tragen, der im Ergebnis die Wirtschaftlichkeit der Angebote
im Verfahren strategische Partnerschaft verbessert, ist den Bietern mit Bieterinformation Nr. 9 vom
3.
Angesichts
des Umstandes, dass mit einem entsprechenden Interesse zu rechnen ist, haben
die am Vergabeverfahren federführend beteiligten Kommunen überwiegend den
Wunsch zur Gründung einer solchen Vertriebsgesellschaft geäußert. Hiermit
liegen die formalen Voraussetzungen für die Gründung einer solchen Gesellschaft
vor.
Die Gesellschaft soll unter dem Namen
Münsterland Energie GmbH mit der als Anlage 2 beigefügten Satzung begründet werden.
Ausweislich der Satzung sollen die Gesellschaftsanteile der Gesellschaft
zunächst von der Münsterland Infrastruktur Holding GmbH & Co. KG übernommen
werden, so dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Entscheidung der Kommunen über ihre
Beteiligung an dieser Gesellschaft noch nicht ansteht. Diese Entscheidung kann
nach den sicherlich erforderlichen politischen Diskussionen nach der
Sommerpause separat getroffen werden.
Die vorliegende Entscheidung schafft lediglich die grundsätzlichen
Voraussetzungen dafür, im Gebiet der beteiligten Kommunen einen Strom- und
Gasvertrieb realisieren zu können. Sie schafft weiterhin die Voraussetzung
dafür, dass das Vertriebsmoment positiv im derzeit laufenden Vergabeverfahren
genutzt werden kann.
i. A.
Peter Melzner Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Bieterinformation Nr. 9 vom 26.04.2011
Entwurf der Satzung über die Gründung der „Münsterland Energie GmbH“