Betreff
Spielplatzbereisung sowie Beratung über die Aufgabe/Nutzungsänderung von Spielplätzen
Vorlage
FBPB/679/2011
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine öffentliche Bürgerbeteiligung über die Aufgabe bzw. Nutzungsänderung von Spielplätzen durchzuführen.


Sachverhalt:

In der Sitzung am 10. März 2011 wurde über die Aufgabe bzw. Nutzungsänderung von Spielplätzen und den in diesem Zusammenhang gestellten Antrag der SPD-Fraktion vom 14. Februar 2011 beraten. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Nutzung der Spielplätze weiter zu überwachen. Im Rahmen der nächsten Spielplatzbereisung sollten die Spielplätze aufgesucht werden, die ggf. für eine Aufgabe bzw. Nutzungsänderung in Betracht kommen.

 

Nach den verwaltungsseitigen Überlegungen sollen folgende Spielplätze besichtigt werden:

16:00 Uhr       Treffpunkt: Spielplatz Im Konskamp (Baugebiet Schildstuhl)

16:25 Uhr       Spielplatz an der Bergstraße

16:45 Uhr       Spielplatz Altenberger Weg

17:10 Uhr       Spielplatz am Eichenweg (Baugebiet Dreitelkamp I)

17:30 Uhr       Spielplatz am Kapellenweg

 

Zur Vorbereitung der Spielplatzbereisung und der Beratung wurden verwaltungsseitig zunächst die Spielplatzbesichtigungen fortgeführt. Die beiden Spielplätze im Außenbereich (Aulendorf und Hamern) wurden hierbei nicht berücksichtigt. Ebenso wurden die Spielplätze an den Grundschulgebäuden, an der Realschule und der Hauptschule sowie die Bolzplätze (Oberlau, Hauptschule und hinter der Gaststätte Mertens) nicht einbezogen.

 

Bezüglich der verbleibenden 21 Spielplätze wurden anhand der örtlichen Gegebenheiten Abgrenzungen der möglichen Einzugsbereiche überlegt, um die in den jeweiligen Einzugsbereichen lebenden Kinder ermitteln zu können. Abgesehen vom Stadtzentrum wurden alle Siedlungsbereiche den Spielplätzen zugeordnet. Die teilweise recht große Entfernung zum Spielplatz (insbes. bezüglich des Spielplatzes Bergstraße) und/oder die unterschiedliche Attraktivität der Spielplätze lassen vermuten, dass sich die Einzugsbereiche teilweise etwas anders darstellen könnten.

Gleichwohl lassen sich aus den angenommenen Einzugsbereichen und den dazu ermittelten Kinderzahlen (differenziert nach den Altergruppen 0-3 Jahre, 4-6 Jahre, 7-9 Jahre und 10-12 Jahre) durchaus Schlüsse ziehen.

Im Rahmen der Spielplatzbesichtigungen wurden in den letzten Wochen verstärkt auch die Wochenenden berücksichtigt.

Eine Übersicht über die Spielplätze im Stadtgebiet sowie die angenommenen Einzugsbereiche, die Kinderzahlen in den Einzugsbereichen und die Ergebnisse der Kinderzählungen mit Datum, Uhrzeit und Wetter sind als Anlagen beigefügt.

 

Während nach den früheren Zählungen noch davon ausgegangen wurde, dass die geringe Zahl der angetroffenen Kinder auf die Zeitpunkte der Zählungen zurückzuführen sein könnten, kann nach den letzten Zählungen auch an Wochenenden dieser Grund eher ausgeschlossen werden. Es muss festgestellt werden, dass Kinderspielplätze deutlich weniger aufgesucht werden, als bislang angenommen wurde. Selbst der erst vor wenigen Jahren vollständig erneuerte Spielplatz im Baugebiet Wüllen wird wenig besucht. Aufgrund der Attraktivität müsste er eigentlich vermehrt auch von den Kindern aufgesucht werden, die den Spielplätzen Kapellenweg und Johannisstraße zugeordnet wurden. Angenommen werden offenbar die Spielplätze in den Neubaugebieten der letzten Jahre.

 

Unter Berücksichtigung der Lage der einzelnen Spielplätze, auch im Bezug auf die in der Nähe gelegenen weiteren Spielplätze, der Kinderzahlen in den jeweiligen Einzugsbereichen und der Zählungen vor Ort wird verwaltungsseitig die Auffassung vertreten, dass über die oben aufgeführten, für eine Besichtigung vorgesehenen Spielplätze weitere Überlegungen angestellt werden sollten.

 

Sollte sich der Ausschuss dem Vorschlag der Verwaltung anschließen, so soll als nächster Schritt zunächst in einer öffentlichen Bürgerbeteiligung das Thema „Aufgabe bzw. Nutzungsänderung von Spielplätzen“ diskutiert werden. Bezüglich der Frage, was dann mit den Flächen passiert, sind unterschiedliche Antworten denkbar. Optionen wären, das Grundstück einer Nachbarschaft zur Nutzung und Pflege zu überlassen, das Grundstück nach Abbau von Spielgeräten als Wiese zu erhalten und vielleicht zwei Mal im Jahr zu mähen, das Grundstück an einen Nachbarn zu verpachten oder aber auch ein als dauerhaft entbehrlich anzusehendes Grundstück zu verkaufen und ggf. über eine Bebauungsplanänderung einer Bebauung zuzuführen.

 

i. A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                                       Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                    Bürgermeisterin


Bezug:     Jugend-, Familien-, Senioren- und Kuturausschuss vom 10. März 2011, TOP 2 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                -,----

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Übersichtsplan mit den im Stadtgebiet bestehenden Spielplätzen

Lagepläne mit Darstellung der angenommenen Einzugsbereiche

Zusammenstellungen der Kinder in den Einzugsbereichen nach Alter differenziert

Listen über die erfolgten Zählungen auf den einzelnen Spielplätzen