1. Die von den Trägern der Kindertageseinrichtungen beantragten Zuschussmittel werden antragsgemäß für den Ausbau der U3-Betreuung übernommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, an die Träger der Kindertageseinrichtungen entsprechende Zuwendungsbescheide unter Berücksichtigung einer Zweckbindung für die U3-Betreuung zu erlassen.
Sachverhalt:
In den letzten Sitzungen des JFSKA wurde regelmäßig über die Entwicklung der Kindergartenplätze unterrichtet. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf den Ausbau der U3-Betreuung gelegt, da bekanntermaßen ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auch für ein- und zweijährige Kinder bestehen wird. Dabei wird nach wie vor von einer Versorgungsquote von 35 % ausgegangen. Zur Notwendigkeit von Um-, Aus- und Neubauten nehme ich Bezug auf die Sitzungsvorlage zur letzten Sitzung. Darüber hinaus hat auch Frau Bernadette Natter in der letzten Sitzung des Ausschusses am 10. März 2011ausgiebig am Beispiel Kindertageseinrichtung Oberlau informiert. Inhaltlich treffen diese Erläuterungen auch auf die o.g. Kindertageseinrichtungen zu. In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals an die Empfehlungen des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen erinnern, welche dem Ausschuss in Form einer Matrix in der Sitzungsvorlage vom 03. März 2010 zur Kenntnis gegeben worden ist.
Nach neuesten Ermittlungen werden für das Erreichen der 35 %-igen Versorgungsquote insgesamt mindestens 100 Plätze in Billerbeck benötigt. Aufgrund der nunmehr von den Trägern beabsichtigten neuen Baumaßnahmen können folgende Plätze nachgewiesen werden:
-
Kindertageseinrichtung
Johann Heermann 16 Plätze durch
Anbau
-
Kindergarten
St. Ludgerus 12
Plätze durch Aus-/Umbau
-
Kindergarten
St. Johann 22
Plätze durch Aus-/Umbau
-
Kindergarten
St. Gerburgis 18 Plätze durch Anbau
-
Insgesamt 68
Plätze
Zuzüglich
-
Kindertageseinrichtung
Oberlau 16
Plätze durch Anbau
-
Haus
Kunterbunt / KiBi 19
Plätze
-
Insgesamt
damit 103
Plätze
Damit kann in Billerbeck die vorläufige Versorgungsquote erreicht werden.
Für die geplanten Baumaßnahmen liegen inzwischen Zuwendungsbescheide des Kreises Coesfeld vor, wodurch Förderzusagen aus Landesmitteln ausgesprochen worden sind. Dabei sind die notwendigen Gesamtkosten der geplanten Investitionen bereits vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe geprüft worden. Es verbleibt jedoch jeweils ein 10 %-iger Trägeranteil an den Aufwendungen bei der Kirche bzw. dem DRK-Ortsverein Billerbeck.
Damit die Baumaßnahmen wie geplant durchgeführt werden können, beantragen die Träger Kirche und DRK-Ortsverein Billerbeck e.V. einen Zuschuss zum Trägeranteil wie folgt:
1. Kindertageseinrichtung Johann Heermann
Investitionskosten (Baukosten incl. Ausstattung) 236.817,00 €
Landesmittel 213.135,00 €
Beteiligung DRK aus Rücklage 19.000,00 €
Zuschussbedarf von Stadt Billerbeck 4.682,00 €
2. Kindergarten St. Ludgerus
Investitionskosten (Baukosten incl. Ausstattung) 107.653,00 €
Landesmittel 96.888,00 €
Beteiligung Bistum 5.383,00 €
Zuschussbedarf von Stadt Billerbeck 5.382,00 €
3. Kindergarten St. Johann
Investitionskosten (Baukosten incl. Ausstattung) 211.976,00 €
Landesmittel 190.778,00 €
Beteiligung Bistum 10.599,00 €
Zuschussbedarf von Stadt Billerbeck 10.599,00 €
4. Kindergarten St. Gerburgis
Investitionskosten (Baukosten incl. Ausstattung) 338.776,00 €
Landesmittel 304.898,00 €
Beteiligung Bistum 16.939,00 €
Zuschussbedarf von Stadt Billerbeck 16.939,00 €
Ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht auf Bezuschussung von Maßnahmen anderer Träger oder zukünftiger Baumaßnahmen wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die nicht gedeckten Trägeranteile von insgesamt (4.682,00 + 5.382,00 + 10.599,00 + 16.939,00 =) 37.602,00 € zu übernehmen. Die zweckentsprechende Verwendung für den Ausbau der U3-Plätze ist durch die Zuwendungsbescheide entsprechend zu sichern.
Die Anträge der jeweiligen Träger sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Wegen der Größe der Dateien stehen die Zuwendungsbescheide, die Beschreibungen der Baumaßnahmen und die Grundrisse im Ratsinformationsdienst zu Verfügung.
Im Auftrag In
Vertretung
Martin
Struffert Gerd
Mollenhauer
Fachbereichsleiter Allgemeiner
Vertreter
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 37.602,00 €
Finanzierung durch Mittel bei dem Produktkonto: 06010.78180000
Ansatz im Haushalt für 2011 40.000,00 €
Übertragene Ermächtigung aus Haushalt 2010 28.252,00 €
Abzügl. bereits verplant (DRK Oberlau) ./. 30.650,00
€
37.602,00 €
Anlagen zur Sitzungsvorlage:
Antrag des DRK-Ortsverein Billerbeck e.V. vom 5.07.2011
Antrag der Kath.
Kirche vom 29.04.2011 für den Kindergarten St. Ludgerus
Antrag der Kath.
Kirche vom 29.04.2011 für den Kindergarten St. Johann
Antrag der Kath.
Kirche vom 29.04.2011 für den Kindergarten St. Gerburgis
Anlagen im Ratsinfosystem:
·
Zuwendungsbescheid für die
Kindertageseinrichtung Johann Heermann
Beschreibung der Baumaßnahme
Grundriss
·
Zuwendungsbescheid für den Kindergarten St.
Ludgerus
Beschreibung der Baumaßnahme
Grundriss
·
Zuwendungsbescheid für den Kindergarten St.
Johann
Beschreibung der Baumaßnahme
Grundriss mit Ansichten
·
Zuwendungsbescheid für den Kindergarten St.
Gerburgis
Beschreibung der Baumaßnahme
Grundriss und Ansichten