Betreff
Fortschreibung des Regionalplanes Münsterland hier: Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen
Vorlage
FBPB/680/2011
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:      

 

 

zum Kapitel II (Übergreifende Planungsgrundsätze und –ziele):

zu Ziel 1, Grundsatz 5: Der Zielsetzung der Baulückenerhebung fehlt ein konkreter Umsetzungsansatz. Da die Baulücken Privateigentümern gehören, entziehen sie sich weitestgehend dem Einfluss der Kommune. Aus dem sinnvollen Ziel der Innenverdichtung dürfen sich kein unnötiger Verwaltungsaufwand für ein kommunales Flächenmonitoring und kein verminderter Flächenbedarf ergeben.

 

zum Kapitel III (Siedlungsraum):

zu Ziel 14: Um die Entwicklungsmöglichkeiten des Klosters Gerleve zu erhalten, wird die Darstellung im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) für zweckgebundene Nutzung (z. B. religiöse Bildungseinrichtung) angeregt.

Zu Ziel 15: Es wird angeregt, das Gewerbegebiet Bergstraße als Allgemeinen Siedlungsbereich darzustellen.

 

zum Kapitel IV (Freiraum):

zu Ziel 29.3: Es wird angeregt, bebaute Bereiche, aber auch fachlich nicht begründbare Flächen aus der Regionalplanung herauszunehmen und darüber hinaus die Zielformulierung 29.3 folgendermaßen zu ergänzen: „In den Bereichen für den Schutz der Natur und in ihrem Umfeld ist dem Arten- und Biotopschutz Vorrang vor beeinträchtigenden raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen einzuräumen.“

 

zum Kapitel VI (Ver- und Entsorgung):

zu Ziel 42: Zum Schutz klimaschützender Maßnahmen (hier: Photovoltaikpark), des Ortsbildes sowie aufgrund des Naturschutzes wird angeregt, die Darstellung des Windfeldes 51 aus dem Planentwurf herauszunehmen.

Im Regionalplan soll kein neues Windfeld ausgewiesen werden. Evtl. soll später –entweder durch eine ergänzende Stellungnahme bis zum Jahresende oder danach durch ein Zielabweichungsverfahren- ein Windfeld verwirklicht werden.

 

zum Kapitel VII (Verkehr):

zum Grundsatz 39: Im Zusammenhang mit dem Grundsatz, die Verbindungsqualität durch Ortsumgehungen zu verbessern, wird angeregt, die Darstellung der geplanten Ortsumgehung vom Gewerbegebiet Friethöfer Kamp (L 580) Richtung Industriegebiet Hamern und weiter bis zur Datrfelder Straße (L 580) aufzunehmen.


Sachverhalt:

 

In der letzten Ratssitzung wurde die Beschlussfassung über die Stellungnahme der Stadt Billerbeck zum Regionalplan zurückgestellt, um den Fraktionen noch die Möglichkeit zu geben, vor Ablauf der Frist am 31. Juli weitere Punkte zur Diskussion zu stellen.

 

Im Bezirksausschuss und im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss wurde jeweils das Thema Windenergie erörtert. Neue Punkte wurden nicht eingebracht.

 

Bezüglich des Themas Windenergie wurde verwaltungsseitig und durch das Mitglied des Regionalrates Herrn Schulze Esking über die Absicht berichtet, dass der Bereich Energie -und damit auch die Windenergie- voraussichtlich aus dem Erarbeitungsverfahren ausgeklammert werden soll.

Inzwischen liegt eine Pressemitteilung der Bezirksregierung vor in der bestätigt wird, dass das Energiekapitel nicht mehr Gegenstand des laufenden Erarbeitungsverfahrens ist. „Alle Konzeptionen, die die Kommunen bis zum Jahresende zum Thema regenerative Energien aufstellen, können nun noch in den Planentwurf einfließen“, so die Bezirksregierung. Trotzdem werde darum gebeten, soweit möglich schon bis zum 31. Juli auch zu diesem Kapitel eine Stellungnahme abzugeben. Die Stellungnahme könnte dann ebenfalls bereits beim Entwurf für den Teilabschnitt Energie berücksichtigt werden.

 

Wie in den Sitzungen erörtert, wird daher verwaltungsseitig vorgeschlagen, die zum Thema Windenergie diskutierte Stellungnahme abzugeben.

 

Die bisher zum Regionalplan formulierten Beschlussvorschläge sind oben nochmals insgesamt aufgeführt.

 

 

i. A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                                                   Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                Bürgermeisterin


Bezug:     Bezirksausschuss vom 12. Mai 2011, TOP 1 ö. S., Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 26. Mai 2011, TOP 3 ö. S., Rat vom 09. Mai 2011, TOP 6 ö. S., Bezirksausschuss vom 28. Juni 2011, TOP 1 ö. S., Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 5. Juli 2011, TOP 1 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                -,----

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: