Betreff
Erweiterung der Bestattungsmöglichkeiten auf beiden Friedhöfen
Vorlage
FBZD/232/2011
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Den in der Verwaltungsvorlage beschriebenen Vorschlägen wird grundsätzlich gefolgt. Die Verwaltung wird beauftragt, die dafür notwendigen Planungen weiter zu betreiben, die erforderlichen gebührenrechtlichen Prüfungen vorzunehmen und die Änderungen der Friedhofssatzung vorzubereiten.


Sachverhalt:

 

 

Der Rat der Stadt Billerbeck hat den beiliegenden Antrag der CDU-Fraktion vom 3. Mai 2010 in diesen Ausschuss verwiesen.

 

Aufgrund der sich ändernden Bestattungskultur in der Gesellschaft und der steigenden Nachfrage nach alternativen Bestattungsformen wurde durch die CDU-Fraktion -per Antrag- und den Arbeitskreis Trauerkultur (AK) der beiden Kirchengemeinden -durch Ansprache der Verwaltung- Planungen für eine konzeptionelle Überarbeitung der beiden städtischen Friedhöfe angestoßen.

 

Zur Grundlagenermittlung fand am 8. September 2010 eine Begehung mit einer Mitarbeiterin der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal (KFD) aus Kassel statt, an der Mitglieder des Arbeitskreises und der Verwaltung teilnahmen. Die Landschafts- und Freiraumplanerin Dagmar Kuhle fertigte daraufhin ein Beratungsprotokoll mit Projektskizzen für beide Friedhöfe an. Eine Kopie des Protokolls ist als Anlage beigefügt. Sie dienten dem Arbeitskreis Trauerkultur als Grundlage für weitere Planungstreffen. Außerdem organisierte der AK Trauerkultur eine Informationsfahrt für Ratsmitglieder und andere interessierte Bürgerinnen und Bürger zum Waldfriedhof Lauheide in Münster, auf dem alle heutigen Bestattungsformen angeboten werden.

Aufgrund des Begehungsprotokolls sowie der Besichtigung in Lauheide fand eine weitere Besprechung mit den Mitgliedern des Arbeitskreises Trauerkultur statt. Als Ergebnis dieser Besprechung werden nun folgende Vorschläge gemacht.

 

 

Alter Friedhof

 

Baumgräber

Die vorhandenen Bäume eignen sich nach Ansicht der Fachplanerin nicht für Baumgräber, da sie entweder solitär stehen oder in einer Baumreihe, die eher der Einfriedigung zuzurechnen sind. Aufgrund der Struktur des Friedhofes und der eingeschränkten Platzmöglichkeiten soll laut Frau Kuhle dort auf Baumgräber verzichtet werden.

 

Pflegeleichte Gräber

Um der Nachfrage nach pflegeleichten Gräbern entgegenzukommen werden auf dem Alten Friedhof Grabfelder angelegt, deren Grabstellen zu 1/3 aus Bodendeckern und zu 2/3 aus Rasen bestehen und einen aufstehenden Grabstein aufweisen. Damit wird dem Rat der Fachplanerin gefolgt. Bodendecker- und Rasenpflege würde wie auch bei den Wiesengräbern vom Friedhofsträger übernommen. Die Bodendeckerflächen eignen sich zudem für das Aufstellen von Grablichtern oder anderen Gedenk-Gegenständen. Diese Gräber können Sarg- oder Urnengräber sein. In der Regel sind dies Einzelgrabstätten, es sollen aber auch Doppelgrabstätten möglich sein.

 

 

 

 

Gemeinschaftsgräber

Um die gewachsene Struktur des Alten Friedhofes zu erhalten, wird vorgeschlagen, mehrstellige Wahlgräber, die zurückgegeben werden und die einen geeigneten Grabstein aufweisen, zukünftig als Gemeinschaftsgrab zu nutzen. Dort könnten dann gemeinschaftlich Urnen- und/oder Sargbestattungen erfolgen. Die Pflege (Bodendecker) würde vom Friedhofsträger übernommen.

 

 

Neuer Friedhof

 

Baumgräber

Auf dem Neuen Friedhof hält die Fachplanerin Baumgräber für denkbar. Es könnten Baumgruppen angepflanzt werden. Auch jüngere Bäume eignen sich bereits, wie man auf dem Waldfriedhof Lauheide sehen konnte, für diese Bestattungsform. Der Baum sollte langlebig sein. Die möglichen Standorte für diese Baumgräber können dem beiliegenden Plan entnommen werden. Eine Möglichkeit eine Baumbestattung kann der sogenannte „Baum als wachsender Grabstein“ sein. Hierbei können z. B um eine langlebige Eiche 44 unterirdischen Kammern angeordnet werden. Die Beisetzung in einem Baumgrab erfolgt als Urne. Mit einer Plakette wird der Name festgehalten. Es sind auch Plaketten für Ehepaare oder Familien möglich. Wie auch bei den Wiesengräbern dürfen unter den Bäumen nur erlaubte Gegenstände wie Einweglichter, Blumen oder Gestecke abgelegt werden.

Bei dieser Bestattungsform würde der Baum als Bezugspunkt auch bei Ablauf der Ruhezeit erhalten bleiben. Eine namentliche Erinnerung wäre möglich, wenn eine Kammer von den jeweiligen Angehörigen für weitere Bestattungen genutzt wird. Die Ruhezeiten der Baumbestattungen werden aus gebührenrechtlichen Gründen den übrigen Zeiten angepasst.

 

 

Wiesengräber

Die Fachplanerin hält die jetzige Praxis eines großen Wiesengrabfeldes für unbefriedigend. Zur besseren Gestaltung und zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität für Besucher schlägt sie vor, das Grabfeld in Abteilungen zu unterteilen, Sträucher und Bäume anzupflanzen, sowie Pflasterflächen für Bänke und das Abstellen von Grablichtern/Schmuck anzulegen. Dies sollte perspektivisch auch geschehen. Bei der jetzigen Belegung ist es nicht möglich. Allerdings sollen die gepflasterten Flächen so umgestaltet werden, dass sie z. B. mit einer Bank versehen eine Ruhezone bilden. Ein Teil der Pflasterfläche sollte dann auch für das Abstellen von Lichtern genutzt werden können.

 

 

Gemeinschaftsgräber

Hier wird ein Reihengrabfeld mit einem zentralen Grabmal, das die Namen aller Verstorbenen sukzessive aufnehmen kann, wie in Lauheide gesehen, vorgeschlagen. Dieses Wiesenfeld sollte auch mit Pflanzen eingefasst werden. Hier sind Urnen- und Sargbestattungen zulässig. Die geplante Lage ist dem beigefügten Plan zu entnehmen.

 

 

Weitere allgemeine Vorschläge

Die Ausarbeitung der Fachplanerin enthält weitere Vorschläge, die verfolgt werden sollen. So rät sie z. B. auf dem Alten Friedhof an, den Mittelgang auf Dauer direkt bis zur Einsegnungshalle zu führen (siehe Skizzierung im beigefügten Lageplan). Wenn zusätzlich einzelne Bäume gepflanzt werden, soll im Bereich der Bäume eine  Ruhezone mit Sitzmöglichkeit geschaffen werden, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Allerdings sollten unter neu angepflanzten Bäumen/bestehenden Bäumen wegen u. a. Schatten, Wurzeln, Trockenheit, keine Gräber vergeben werden.

Mittlerweile hat die Bürgerstiftung Interesse bekundet, sich mit der Gestaltung des alten Friedhofes ehrenamtlich zu befassen. Dabei geht es der Bürgerstiftung um die Erhaltung der Struktur und der Qualität des Friedhofes als Stätte der Begegnung.

Der AK Trauerkultur weist zudem auf die Notwendigkeit hin, dass die dortige Einsegnungshalle von ihrem Platzangebot nicht mehr künftigen Anforderungen entspricht, da Trauergesellschaften zunehmend auf das Beerdigungsamt in der Kirche verzichten. Hier sehen die Arbeitskreismitglieder mittelfristig Erweiterungs- bzw. Neubaubedarf.

 

Wenn die Entscheidungen über die alternativen Bestattungsformen getroffen worden sind, wird die Verwaltung umgehend in die gebührenrechtliche Prüfung einsteigen. 

 

 

Im Auftrag

 

 

Alfons Krause                                     Hubertus Messing                               Marion Dirks

Sachbearbeiter                                   Fachbereichsleiter                              Bürgermeisterin

 


Bezug:    

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                 

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

 

  • Antrag der CDU-Fraktion vom 3. Mai 2010

 

  • Beratungsprotokoll der Dipl.-Ing. Dagmar Kuhle (Arbeitsgemeinschaft Friedhof- und Denkmal e. V., Kassel)

 

  • Lagepläne (Übersichts- und Detailplan)

 

  • Ideenkonzept „Der Baum als wachsender Grabstein“