Betreff
Neubau eines Mehrfamilienhauses an der Schmiedestraße hier: geänderte Bauvoranfrage
Vorlage
FBPB/687/2011
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

Zu dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.


Sachverhalt:

 

Bereits in oben genannter Sitzung wurde über das Vorhaben an der Schmiedestraße beraten. Der Planung wurde nicht zugestimmt, da sie einer Abweichung von der örtlichen Gestaltungssatzung bedurft hätte, die städtebaulich nicht vertretbar war.

 

Das Architekturbüro hat entsprechend der Vorgaben seine Planung geändert und im Rahmen einer Bauvoranfrage erneut eingereicht. Sie unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der vorherigen Planung. Durch den Verzicht auf einen Drempel ist das Haus deutlich niedriger geworden. Bereits die dritte Ebene ist nunmehr deutlich untergeordnet. In der vierten Ebene ist, wie bei den Nachbarhäusern, nur noch eine kleine Fensteröffnung. Durch den Versatz im Dach und die Anordnung der giebelständigen Gebäudeteile zur Schmiedestraße bleibt die Parzellenstruktur weiterhin sichtbar.

Insbesondere gegenüber den direkten Nachbarhäusern wird das Gebäude weiterhin sehr groß wirken. An der nordöstlichen Giebelseite sind daher noch gestalterische Maßnahmen notwendig, um von der Beerlager Straße kommend den Giebel nicht zu dominant wirken zu lassen.

 

Die Bauvoranfrage bezieht sich nur auf die planungsrechtliche Zulässigkeit. Innerhalb der Zweimonatsfrist ist über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. Bauordnungsrechtliche Fragestellungen bleiben dabei zunächst außer Betracht.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Das Vorhaben entspricht nunmehr den Vorgaben der Gestaltungssatzung. Auch bei der Frage wie ein möglicher Bebauungsplan auf dieser Straßenseite aussehen würde, muss davon ausgegangen werden, dass eine zweigeschossige Bauweise mit steilem Satteldach zugelassen würde. Der Bebauungsplan auf der anderen Straßenseite setzt ebenfalls eine zweigeschossige Bauweise fest, dies entspricht auch der überwiegenden Zahl der Gebäude auf beiden Straßenseiten. Das Vorhaben wurde auch durch das Amt für Denkmalpflege bezüglich gestalterischer Fragen begleitet und das jetzige Ergebnis positiv gesehen. Zwar ist bei dieser Bebauung keine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich, die Abstimmung gestalterischer Fragen hat sich jedoch für ähnliche Vorhaben (z. B. Kurze Straße 6 und Schmiedestraße 5) bewährt. Bezüglich der o. g. Problematik mit dem Brandgiebel wird noch eine weitere Abstimmung erfolgen.

 

 

 

i. A.                                                     i. V.

 

 

 

Michaela Besecke                            Gerd Mollenhauer                            

Sachbearbeiterin                              Fachbereichsleiter                           

 

 


Bezug:     Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 26.05.2011, TOP 4 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                               -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:


 


Anlagen:

Lageplan

Straßenabwicklung Ansichten

Straßenabwicklung Höhenvergleich

Straßenansicht