Betreff
Netzwerk Innenstadt hier: Entscheidung über die weitere Mitgliedschaft
Vorlage
FBPB/690/2011
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Stadt Billerbeck bleibt weiterhin Mitglied im Netzwerk Innenstadt NRW.


Sachverhalt:

 

Ende 2009 wurde beschlossen, dem „Netzwerk Innenstadt NRW“ zunächst für zwei Jahre beizutreten. Vor Ablauf der Kündigungsfrist sollte über die Ergebnisse berichtet werden, so dass dann über eine weitere Mitgliedschaft entschieden werden könne.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann festgestellt werden, dass die Mitgliedschaft im Netzwerk durchaus hilfreich war.

Im besonderen Maße hat die Stadt bei Abstimmungsfragen und –terminen mit der Städtebauförderung Unterstützung erfahren. Nicht zuletzt durch die Betreuung des Netzwerkes war die Verwaltung in der Lage, das umfangreiche städtebauliche Entwicklungskonzept in Eigenleistung zu erstellen und damit für die Stadt erhebliche Planungskosten einzusparen. Das Konzept wurde seitens der Bezirksregierung anerkannt. Mit einem Bewilligungsbescheid für den ersten Schritt des Entwicklungskonzeptes (Entwicklung eines räumlich-gestalterischen Leitbildes) wird noch in diesem Jahr gerechnet.

 

Unterschiedliche Teilbereiche der Innenstadtentwicklung werden in Arbeitsgruppen behandelt. Die Stadt nahm bzw. nimmt bisher an zwei Arbeitsgruppen teil. Hierbei handelt es sich um die Arbeitsgruppen „Stadtmarketing und Stadtentwicklung“ und „Perspektiven des Einzelhandels“. Die Teilnahme an den Arbeitsgruppen hilft, Probleme bzw. Handlungsräume zu erkennen und Herangehensweisen zu finden. Insgesamt wird der Blick auf die Innenstadtentwicklung geschärft. Das Netzwerk Innenstadt fasst die Ergebnisse der Arbeitsgruppen zusammen und stellt das Material allen Mitgliedern zur Verfügung.

 

Noch im September wird eine weitere Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Hierbei geht es um den Verfügungsfonds des Landes. Die Nutzung von Mitteln dieses Fonds ist auch im Rahmen der Umsetzung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes eingeplant. Hierbei sollen Maßnahmen von Privateigentümern jeweils mit 50 % Landesmitteln bezuschusst werden. Die Abwicklung erfolgt über die Stadt. Verwaltungsseitig wird hierbei vornehmlich an Fassadensanierungen gedacht. Doch auch barrierefreie Umgestaltungen in den Gebäuden könnten in Betracht kommen. Da dieses Instrument für die Stadt Billerbeck eine besondere Bedeutung erlangen könnte, ist vorgesehen, auch an dieser Arbeitsgruppe teilzunehmen.

 

Besonders hilfreich ist, dass die Geschäftsstelle des Netzwerkes bei den späteren Maßnahmen und Konzepterarbeitungen die Stadt unterstützt. Bezüglich des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes wurde der Durchbruch für die Stadt im Rahmen eines von der Geschäftsstelle vereinbarten Termins mit der Bezirksregierung und dem Ministerium erreicht. 

 

Verwaltungsseitig wird daher die Mitgliedschaft im Netzwerk Innenstadt durchweg positiv gesehen. Es wird daher vorgeschlagen, weiterhin Mitglied zu bleiben.

 

i. A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                                                   Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                Bürgermeisterin

 

 

 

 

 

 


Bezug:     Haupt- und Finanzausschuss vom 10. Nov. 2009, TOP 2 ö. S., Haupt- und Finanzausschuss vom 8. Dezember 2009, TOP 2 ö. S., Rat vom  17. Dezember 2009, TOP 21 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:     jährlich 2.000,- Euro                          

 

Finanzierung durch Mittel bei Produktkonto:                      15050.54991000             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: