Betreff
Hundesteuersatzung der Stadt Billerbeck
Vorlage
FBF/156/2011
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

Die anliegende Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Billerbeck wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Ein Vergleich der Hundesteuersätze im Kreis Coesfeld verdeutlicht, dass die Stadt

Billerbeck mit den von ihr erhobenen Hundesteuersätzen äußerst niedrig liegt. In Anbetracht der Haushaltssituation und auf der Grundlage der durch den Rat beschlossenen Konsolidierungsliste zum Haushaltsentwurf 2011 soll eine angemessene Anhebung der Hundesteuersätze erfolgen. Die Regelhundesteuersätze werden damit wie folgt angehoben:

 

Für das Halten eines Hundes von 55,20 € auf 70,00 €.

Für das Halten von zwei Hunden von 67,44 € je Hund auf 85,00 € je Hund.

Für das Halten von drei und mehr Hunden von 79,68 € je Hund auf 100,00 € je Hund.

 

Die letzte Anhebung der Hundesteuersätze erfolgte im Jahr 1993. Seitdem gelten die vorstehend genannten bisherigen Hundesteuersätze.

 

Mit den dargelegten Änderungen gehen auch Überlegungen zur erhöhten Besteuerung gefährlicher Hunde einher, für die die bisherige Hundesteuersatzung keinerlei Regelung enthielt. In der durch den Städte- und Gemeindebund herausgegebenen Musterhundesteuersatzung sind hierzu entsprechende Bestimmungen enthalten, sie sind in der anliegend vorgeschlagenen Neufassung der Hundesteuersatzung aufgenommen. Von den elf Gemeinden im Kreis Coesfeld erheben bisher fünf Gemeinden erhöhte Hundesteuersätze für gefährliche Hunde. Die anliegende Satzungsneufassung sieht hierfür unter § 2, Buchstabe d) für einen gefährlichen Hund 300,00 € und unter Buchstabe e) für zwei und jeden weiteren gefährlichen Hund 380,00 € vor.

 

Mit diesen Sätzen würde die Stadt Billerbeck an der unteren Grenze der im Kreis erhobenen Steuer für gefährliche Hunde liegen.

 

Außerdem enthält die zur Beschlussfassung vorgeschlagene Satzung noch einige Änderungen, die allesamt der Mustersatzung entsprechen. Die einzelnen Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben, wegfallende Passagen durch Streichung gekennzeichnet.

 

Aus finanz- und ordnungspolitischen Gründen wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Neufassung der Hundesteuersatzung zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Peter Melzner                                                            Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                    Bürgermeisterin


Anlagen:

Neufassung der Hundesteuersatzung

Übersicht über die erhobenen Hundesteuern im Kreis Coesfeld