Betreff
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Billerbeck
Vorlage
FBF/157/2011
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

Die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Aufgrund einer geänderten Rechtsprechung ist eine Anpassung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Billerbeck (Vergnügungssteuersatzung) erforderlich. In der anliegenden Neufassung sind die notwendigen Änderungen auf Grundlage der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes enthalten. Ein wesentlicher Aspekt, nachdem die bisherige Satzung nicht mehr den rechtlichen Vorgaben genügt, liegt darin, dass sie insbesondere bei den Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit für die Besteuerung nur von einem Steuersatz in Euro je Gerät ausgeht. Aktuell ist hier eine Besteuerung mit einem gewissen Prozentsatz des Einspielergebnisses angezeigt. Dies setzt einen weiteren Regelungsbedarf voraus, der sich auf die Grundlagen der Ermittlung des Einspielergebnisses, dessen Erklärung und den Zeitpunkt der Erklärung bezieht. All dies ist in der anliegenden Satzung berücksichtigt.

 

Entsprechend der geänderten Rechtsprechung haben eine Vielzahl von Gemeinden auch im Kreis Coesfeld ihre Satzungen angepasst. Die Stadt Billerbeck hat sich bei der Höhe der Festsetzung der Steuersätze an den übrigen Gemeinden des Kreises Coesfeld orientiert, wobei sie die Sätze so festgesetzt hat, dass sie eher im oberen Bereich beim Kreisvergleich liegen.

 

Damit wird auch den in der Konsolidierungsliste zum Entwurf des Haushaltes 2011 enthaltenen Bemühungen um die Erhöhung der Erträge Rechnung getragen. Letztlich kann jedoch nicht beurteilt werden, ob durch die Änderungen tatsächlich deutliche Mehrerträge erzielt werden können, weil keine Erfahrungen, insbesondere zu den Einspielergebnissen, vorliegen.

 

Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.

 

 

 

 

 

 

Peter Melzner                                                            Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                    Bürgermeisterin


Anlagen:

Vergnügungssteuersatzung