Die 5.
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (2011-2017) wird beschlossen
und der Bezirksregierung gem. § 53 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG)
vorgelegt.
Die Änderung des anliegenden Vermögensplanes und der Finanzplanung des Abwasserbetriebes der Stadt Billerbeck wird beschlossen.
Sachverhalt:
Zur Erfüllung der
Aufgaben nach § 53 Abs. 1 Nr. 6 LWG in Verbindung mit § 53 Abs. 1a LWG haben
die Gemeinden die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen
Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu
erweitern oder den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen.
Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet sowie die
zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der
Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Baumaßnahmen der Gemeinde sind im
Abwasserbeseitigungskonzept darzustellen.
Das ABK ist der
Oberen Wasserbehörde vorzulegen und diese kann zur Erreichung der sich aus § 2
LWG ergebenden Ziele (Wohl der Allgemeinheit) sowie aus einem Maßnahmenprogramm
nach den §§ 2d und 2e LWG (Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne, auch
von Teileinzugsgebieten) ergebenden Anforderungen Fristen setzen, wenn die
Gemeinde ohne zwingenden Grund die Durchführung von Maßnahmen verzögert.
Die Grundlagen zur
Aufstellung eines ABK wurden seitens des Abwasserbetriebes der Stadt Billerbeck
komplett neu erstellt. Dabei wurde berücksichtigt, dass auf der Grundlage der
Selbstüberwachungsverordnung Kanal im sog. 2. Durchlauf, d.h. im Zeitrahmen
2005 bis 2020 eine Neubefahrung des Kanalnetzes vorgeschrieben ist. Diese
Neubefahrung des Kanalnetzes wurde zwischenzeitlich durchgeführt, die
Befahrungsdaten wurden ausgewertet und die Schäden entsprechend der
anzuwendenden Normen klassifiziert. Es ergibt sich hieraus ein haltungsweises
Sanierungskonzept mit der Aufstellung von Einzelkosten zur Sanierung der
Schäden.
In einem weiteren
Schritt wurde das gesamte Kanalnetz in Form einer Starkregensimulation
hydraulisch überprüft und die entsprechenden Einstau- bzw. Überstauhäufigkeiten
ermittelt.
Abschließend wurde
eine Abgrenzung zu den bereits bekannten Fremdwassereinzugsgebieten vorgenommen
und es wurden Vorüberlegungen zur Fremdwasserbeseitigung mit einer ersten
Kostenprognose angestellt.
Die Ergebnisse der
durchgeführten Berechnungen und Analysen lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
Die Vorlage eines
einzelnen Regenwasserbeseitigungskonzeptes erübrigt sich, da mit den bereits
erstellten Regenüberlaufbecken, Regenklärbecken und Regenrückhaltebecken der
Nachweis eines schadlosen Niederschlagswasserabflusses auf der Grundlage der Ist-Situation
bereits erfolgte. Maßnahmen zur Niederschlagswasserbeseitigung sind somit nur
für neue Gewerbe- oder Baugebiete auszuweisen.
Die hydraulische
Überprüfung des Kanalnetzes hat aufgezeigt, dass die Anforderungen hinsichtlich
der hydraulischen Bemessung und des Nachweises von Entwässerungssystemen
erfüllt sind. Lediglich in einem Fall wurde die Zielgröße Überstauhäufigkeit
überschritten und der hydraulische Engpass wird im Zuge der Baumaßnahme
Weihgarten behoben.
Die Überprüfung der
baulichen Schäden hat ein durchschnittliches Sanierungspotential für ältere
Kanalisationsanlagen aufgezeigt und es sind nur wenige Kanalhaltungen in
offener Bauweise erneuerungsbedürftig. Im Wesentlichen sind in den nächsten
Jahren Renovierungs- und Reparaturmaßnahmen vorzusehen.
Ein wesentlicher
Schwerpunkt der durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen im Kanalnetz der Stadt
Billerbeck liegt in der Fremdwasserbeseitigung. Hier ist konsequent das
Fremdwasserbeseitigungskonzept fort zu führen, indem für 2013 bis 2017 die Fremdwassersanierung
Innenstadt bzw. Lange Straße im ABK ausgewiesen wird.
Bei der Aufstellung
des Abwasserbeseitigungskonzeptes bzw. des Vermögensplanes und der
Finanzplanung wurde besonderer Wert auf die Gebührenstabilität gelegt. Geplant
ist, für die Jahre 2012 bis 2017 keine Nettokreditaufnahme vorzunehmen und den
Abschreibungsbedarf durch Renovationen bzw. Neubaumaßnahmen auszugleichen. Wird
für die nächsten 6 Jahre Zinsstabilität unterstellt (bei z.Zt. weiter fallendem
Zinsniveau), werden die kalkulatorischen Kosten Abschreibung und Zinsbedarf für
den ersten Zeitraum des ABK (2012-2017) konstant gehalten.
Im Weiteren werden
die im ABK aufgeführten Reparaturmaßnahmen (Aufwand) so geplant, dass die
bereits in den Erfolgsplänen eingestellten Finanzmittel auch zukünftig nicht
überschritten werden. Somit ist mit den durchzuführenden Reparaturarbeiten am
Kanalnetz keine Gebührenerhöhung zu erwarten.
Weitere Details zum
Abwasserbeseitigungskonzept sind dem anliegenden Erläuterungsbericht sowie den
ebenfalls beigefügten Investitionslisten zu entnehmen. Ebenso wurde die
Änderung des Vermögensplanes für das Geschäftsjahr 2011 sowie die Finanzplanung
2009 bis 2014 dieser Verwaltungsvorlage angefügt. Herr Kipsieker wird als
Niederlassungsleiter der Hydro-Ingenieure, Osnabrück neben der Betriebsleitung
in der Sitzung für weitere Fragen zur Verfügung stehen.
Rainer Hein Marion
Dirks
Betriebsleiter Bürgermeisterin