Sachverhalt:
Wie auch in der Sitzungsvorlage zum Stadtentwicklungs- und Bauausschuss zur Beratung über das Ergebnis der Offenlegung der Planentwürfe ausgeführt wurde, vertritt die Bezirksregierung im Rahmen der Abstimmung der Planung mit der Landesplanung –im Gegensatz zu früher- die Auffassung, dass die Regelungen im Flächennutzungsplan allgemeiner zu halten sind. Statt einer zunächst vorgesehenen Sonderbaufläche solle Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Lebensmitteleinzelhandel mit einer max. Verkaufsfläche von 800 m² dargestellt werden.
Die Aussage kam noch gerade rechtzeitig, um über eine Dringlichkeitsentscheidung einen überarbeiteten Plan mit Begründung für die Offenlegung zu beschließen. Die Offenlegung konnte rechtzeitig abgeschlossen werden, so dass die abschließenden Beschlüsse noch vor den Herbstferien gefasst werden können.
Die Dringlichkeitsentscheidung ist als Anlage beigefügt. Der Plan und die Begründung sind im Ratsinfosystem hinterlegt.
i. A.
Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 5. Juli 2011, TOP 2 ö. S., Rat vom 19. Juli 2011, TOP 8 ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -------,--
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung
Der Plan und die Begründung sind im Ratsinfosystem hinterlegt